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November 1<l98.
frauen zu Fcldbach klagen gegen den Ulmcr, daß er ein neues Fahr am See aufrichte, wodurch ihremgeschworucn Fahr Eintrag geschehe. Der Landvogt soll die Sache untersuchen und wenn sie dergestalterfunden wird, dem Ulmcr sagen, daß er von dieser Neuerung abstehe, denn man werde das Klosterbei seinen Rechten handhaben. I. Der Landvogt im Thurgau hat sieben Männer in Strafe genommendeö Handels wegen, welcher den Walter von Kcstkon berührt. Nun werden die gleichen auch von Con-stanz belangt. Dem Landvogt wird befohlen, die Bußen von den Sieben einzuziehen und wenn die vonConstanz dann weiter in der Sache etwas thun wollen, so soll Zürich ihnen schreiben, daß sie denLandvogt an seinen Bußen nngeirrt und die Knechte in Ruhe lassen. Ii. Auf dem nächsten Tag sollman über die Antwort dcS römischen Königs ans daS Begehren, den Grafen Georg der Acht zu ledigen,verhandeln: Sic geht einfach dahin, er werde vom Tag zu Worms aus seinen Willen erklären. I. DieBotschaft deö Abts von St. Gallen bringt abermals an, der Abt sei durch königliches Mandat aufge-fordert, bei seiner Pflicht gegen das Reich den gemeinen Pfenning in allen Gebieten des Gotteshausesaufzunehmen. Auf dem nächsten Tag soll man hierüber rathschlagcn, inzwischen soll der Abt nichtseinziehen. »». Ferner läßt der Abt von St. Gallen anbringen, der römische König habe seit dem letztenTag ihm neuerdings geschrieben, auf dem Tag zu Worms sich auf die Klage derer von Constanz zuverantworten. Man hat die Klagstückc derer von Constanz und dcS Abtö Antwort auch verhört undwill sich auf nächstem Tag bcrathen, was man in der Sache thun wolle. ». Dem Landvogt im Sar-ganserland ist besohle», zu untersuchen, wer dem Abt von PfäfcrS geholfen habe, die Pferde undanderes hinwegzuführcn; er soll über den Befund berichten. «». Des Bischofs von Constanz Botschaftmeldet, derselbe sei vom römischen König bei seiner Pflicht als Reichsstand und bei andern Pöncn auf-gefordert, dem schwäbischen Bunde beizutreten. Darüber will man auf nächstem Tag bcrathen; unter-dessen soll der Bischof in der Sache stille stehen. >». „Aber heimbringen vnd vff dem ncchsten TagZürich antwurten, als min Herr von Costcnz mcynt all vneclich Priester sinS bistnmbs ze erben nachgemeinem vnd gcwonlichcm bruchc." «Z. Heimbringen die Beschwerde deö Bischofs von Constanz, daßseinem geistlichen Gerichte von unfern Bögtcn im Thurgau viel Eintrag geschehe und besonders der jetzigeLandvogt keinen Mahnbrief vom geistlichen Gericht irgendwo verkünden lassen wolle, i. Die Botschaftdeö Bischofs von Constanz meldet, daö Kloster Rheinau sei gegenwärtig ohne einen Abt, „nachdem deriezig Abt alters vnd vngeschikle halb allerlei znfällcn Hab"; wenn die Eidgenossen helfen wollen Für-sorge zu thun, so wolle der Bischof auch helfen. Beschluß: Zürich, Luecrn, Schwyz und Zug sollen ansSt. Niclanstag nächsthin Boten zu Rheinau haben, da soll auch der Bischof oder sein Bevollmächtigtererscheinen und cö sott dann nach deö Gotteshauses gewohntem altem Brauch eine freie Wahl stattfinden,u. HanS von Stengen, Vogt zu Kaiscrstuhl, der zum Obmann in dem Sarganscr Zollstreit ernannt ist,bittet um einen freundlichen Tag, damit er die Güte versuchen möge. Antwort: Ans dem nächsten Tagzu Zürich möge ein solcher Versuch gemacht werden. I. Den GeleitSbricf vom Bad PfäfcrS soll derLandvogt zu Sarganö hinter sich nehmen, bis ein Vogt zu Wartenstcin ernannt ist oder etwas anderesverfügt wird. „Die andern Stuk mincn Herrn von PfäfcrS berürcnd", ob man Wartenstcin »>>teinem Vogt oder einem Pfleger versehen wolle, desgleichen wie der Convent besetzt werden soll, willman anstehen lassen bis ans den nächsten Tag zu Zürich, v. Jeder Bote soll auch ans den Tag zuZürich Antwort bringen, wie man dem Gclänf der Knechte in fremde Dienste abhelfen wolle, da selbeoft in entgegengesetzten Heeren dienen und aneinander kommen, was der Eidgenossenschaft zum Abbruch