Octobcr 1498. 587
derzeit uns Niemand in einen Krieg verwickle, v. Denen von Lucern wird empfohlen, deö Dürings vonMünster wegen in gemeiner Eidgenossen Namen an den Landvogt im Elsaß zu schreiben, damit ihmgeholfen werde.
«27.
Frei bürg.
5. November (Montag nach All-rhtilig-n).
Die Actcn fehlen. Siehe Kit».
«28.
Z ü r i ch.
19. November (Montag nach St. Othmar).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. 0. ZZS. StaatSar6>iv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. Zt>?.
tt. Rudi Lcuti von Bremgarten klagt, er sei von Einigen, die er nicht kenne, zwischen Kembsund Othmarsheim im Sundgan überfallen und des Scinigen beraubt worden, sie hätten dabei gesagt,sie seien der Eidgenossen Feinde. Daher wird dem Landvogt im Elsaß geschrieben, daß er, da doch solchesin seiner Landvogtci geschehen, dafür sorge, daß dem Beschädigten Ersatz werde. I». Auf einem ver-gangenen Tag zu Zürich hat sich der Bischof von Chur durch seine Botschaft verantwortet der Sachedes Abts von Pfäfcrö und des Grafen Georg wegen mit Erbietung Rechtens. Darauf ist dem BischofWarnung zugekommen, als ob sich einige Eidgenossen unterstehen wollten, die vordcrn Dörfer, die demStift gehören, zu beschädigen. Da aber dieselben in dem Bund von Churwaldcn und daher mit unöin Vereinigung sind, so ist auf diesem Tag dem Bischof alle Beruhigung gegeben worden, daß manderartige Unternehmungen nicht dulden werde; für gegenseitige Ansprüche möge jeder den andern, dawo er seßhaft ist, belangen. Das soll auch gelten in Beziehung auf diejenigen, welche den Gosscnbrotgefangen haben, und ist deshalb dem Grafen Georg geschrieben. «. Dem obern Bund in Churwaldcn,der mit uns in Vereinigung steht, wird ans sein Anbringen geantwortet, es sei unser Brauch uud Her-kommen, daß um Schmachworte einer da beklagt werde, wo er die Worte geredet hat. «. Das An-bringen der Boten deö obern Bundes in Churwaldcn, cS möchten wohl die GottcShauslcute zu Churauch zum Anschluß an den Bund mit den Eidgenossen zu bereden sein, was sie, wenn eS unö recht sei,thuu wollen, will man heimbringen, v. Auf nächstem Tag soll man antworten, ob man die Knechte,die jetzt aus unscru gemeinen Herrschaften und Vogtcicn in Krieg gelaufen sind, strafen wolle oder nicht,t. Die von Constanz haben den Mann, welcher zu Tanncck gegen die Eidgenossen schimpflich geredetund darauf durch den Landvogt im Thurgau vor ihnen angeklagt worden war, ohne Verhör irgendwelcher Kundschaft losgesprochen einzig darum, weil der Landvogt die vorausgegangenen Urtheilc nichtbei sich hatte. Darum ist dem Landvogt befohlen, wenn er sonst etwa nach Constanz komme, einen Ur-theilbrief zu unfern Händen zu verlangen. K. Einer von Bcrnang im Thurgau hat geredet, Vogt Muhcimhabe ihm das Seine „ schclmklich" abgenommen. Dem Landvogt wird befohlen, selben deshalb gefangennach Frauenfeld zu legen, sofern er nicht für IVO Gulden Tröstung finde. Und es soll ihm und demMuhcim deshalb ein Nechttag gesetzt werden nach Fraucnfcld, nicht nach Eonstanz. I». Die Kloster-
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