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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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586 October l498.

<»25.

Schlofi Wartenstein.

2^. ^ctaber (Miliwoch nach llNMi IungsraueniStaatSareliiv Berlik Allgemein» eidgenössische Abschiede, (!. li>7.

Boten: Zürich. Rudolf Escher, des Raths. Luccrn. Rudolf Haas, Benrich. Uri. Anton BtlNN,des Raths. Schwyz. Mcinrad Stadler, Altlandvogt im Sarganscrlaud. Untcrwaldcn. HauS Heinz >-des Raths; Hanö Krcz, Landvogt im Sarganscrland. Zug. Caspar Jtcn, Altlandvogt im Sarganscrla» -GlaruS. Rudolf Stucki, Panncrmeistcr.

»». Diese Boten, in Auftrag der Vil Orte, nehmen vom Abt Melchior zu Pfäferö im Beisein ^EonvcntS und aildcrcr GottcShauölcute Rechnung auf über daS Soll und Haben des Klosters Psäfe^-auch über das Hausen und Negieren des AbtS. I». Jeder Bote soll an seine Herren bringen, wie »iandaö Schloß Wartenstcin mit einem Bogt oder Pfleger besetzen sollte; für einstweilen haben die Boteneinen Statthalter dahin gesetzt. Dieser Bogt oder Pfleger sollte die Zinsen und Nutze deö Gotteshauszu Händen desselben einnehmen undvon jezt St. MathiStag über ein Jar" anfangen und darnach aJahre den Eidgenossen Rechnung geben. «». Im Haushalt des AbtS werden verschiedene Einschränkungenangeordnet. «I. Da der ganze Convent nur aus dem Abt und zwei Eonvcnthcrrcn nebst drei bis "le>Caplancn besteht und jeder der zwei Conventhcrrcn einen minderjährigen BrudcrSsohn als Eonvcnthcre"aufgenommen wissen will, so soll man heimbringen, ob daS den Vit Orten gefalle, ob, wenn man neueConventhcrrcn aufnehmen wolle, solches nicht mit der Eidgenossen Willen zu geschehen habe undman Edcllcute nehmen müsse, v. Des Gotteshauses Freihcitöbriefe und des EonvcntS Siegel habt»Boten auf dem Schloß Wartenstcin in einen Thurm eingeschlossen und den Schlüssel den zwei Mann""übergeben, welche bis zu eines Bogtö oder Pflegers Ankunft da bleiben sollen, f. Der Abt soll c>>"'ohne des Landvogtö Wissen Keinen mehr ins Gefängnis; legen, ausgenommen solche schädliche Leute, dcrc'Flucht zu besorgen wäre; aber auch diese soll er sofort dem Landvogt ausliefern.

<»2<».

Zug.

Z(). Alkohol (Dienstag noch Simonis und Iudä).

Staatsarchiv Lucer»: Allgemeine Abschiede. 0. ZZ8. ,

Denen von Schaffhauscn wird bezüglich ihrer Anfrage in Betreff des gemeinen Pfennings sssa ^wertet: Wir Eidgenossen haben auch königliche Mandate denselben zu geben, wir wollen ihn cibn " ^geben und rathen auch ihnen nicht, selben zu geben, da sie dem Reich nicht zn mehr verpflichtetals wir. Dabei wolle man sie schützen und Leib und Gut zu ihnen setzen. I». Auf daö Anbringe" ^Pflegers zu Rheinau deö Handels wegen im Gotteshaus hat man den Bogt Steiner von Zug und 'Schiffli von Schwhz in gemeiner Eidgenossen Namen dahin geschickt, um die Sache zn vergleiche», wie ssBote näher zu sagen weiß. r. Dem Bischof von Constanz sott man schreiben, daß er um die weil > )Sachen dcS Gotteshauses Rheinau sich nicht anzunehmen habe. ,1. Jeder Bote soll gemeinerernste WillcnSmcinung heimbringen, daß jedes Ort Maßregeln treffe, damit ohne der Obrigkeiten ^ '