September 1498.
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lichen Boten darüber zu reden, auch auf dem Tag zu Lucern in der Sache zu handeln, inzwischen dievon Schwhz und Glarus zu ersuchen, sie möchten das Ergebnis; der Unterhandlungen ruhig gewärtigen,f. Jeder Bote weist die Klage des Herrn Johannes Mehcr gegen die Herren des Stifts Münster inGranfcldcn, dast er trotz aller Anlastbricfc und von gemeinen Eidgenossen ausgegangener Abschiede gegensie nicht zum Rechte kommen möge, mit Beifügen, wenn man ihm nicht zum Recht helfen wolle, sowerde er andere Mittel anwenden. Da aber der Probst daselbst, Herr Johannes Burkhard, Geleit hat,um der Sache zu begegnen, so hat man mit Herrn Johannes Meher geredet, er möchte noch einige Zeitsich gedulden in Hoffnung, Herr Johannes Burkhard werde nach Bern oder Solothurn kommen.
t ftlilt im Lucernerexcmplar.
«2V.
Lucern.
26. September (Mmwoch vor Mi-ha-lich.
Staatsarchiv Lucern: Lucerneratschiedesammlung. N.M.
Boten: Zürich. Rudolf Eschcr. Bern. Hans Rudolf von Scharnachthal, Ritter; BartholomäusMah, des Raths. Lucern. Hans Nüst, Schultheis; Hans Sunncnbcrg, dcö Raths. Uri. Vogt Mu-hcim. Schwhz. Vogt Ulrich. Unterwalden. Ammann Ambüel. Zug und Glarus (niemandanwesend). Freibürg. Bürgermeister Tcchtermann. Solothurn (nicht angegeben).
Der alte Schultheis; von Solothurn, Cnnrad Vogt, klagt, dast er durch unsere lieben Eidgenossenvon Solothurn an seiner Ehre angegriffen und verletzt werde, und verlangt, dast sie ihm auf seine Klagezu Recht stehen sollen vor gemeinen Eidgenossen oder vor jedem Ort insbesondere, nach ihrer Auswahl.Der Bote von Solothurn, Namens seiner Herren, antwortet, sie seien mit Bern im Bündnis;, darinstehe, wie man einander berechtigen soll; wenn Altschultheiß Vogt sich an seiner Ehre angegriffen finde,so möge er nach Laut des Bundes zwischen beiden Städten berechtigt werden, wobei aber sie Kläger seien.Beschluß: Bern und Freiburg sollen versuchen, die Parteien in Güte zu vereinigen; mag aber das nichtgelingen, so soll Solothurn eines der Rechte, die Vogt anbietet und die man für ziemlich erachtet, auf-nehmen. I». Jeder Bote weist die Klage Appcnzcllö über daö Vornehmen Hermann Schwcndincrö, derbeim Kammergcricht gegen die Appenzeller handelt. Es wird dem römischen König geschrieben, er möchtemit dem Kammergcricht und mit dem Schwendiner verschaffen, daß Appenzell in Ruhe gelassen werde,e. Den Knechten, die bei beiden Königen sind, wollen die mehrcrn Orte weder schreiben noch Botenschicken; will übrigens ein Ort für sich besonders schreiben oder schicken, so mag daö geschehen. «R. DemVater des Abts von St. Gallen ist auf dcö letztern Begehren erlaubt wordcu, in daö Elsas; zu demSeinigcn zu ziehen.
«21.
Zürich.
1. Oktober (Montag nach Michaclij.
Staatsarchiv Zürich. Allgemeine Abschiede. II. 3i0.
Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Nöist, Altburgcrmcistcr; Gerold