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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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August 1498.

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Weisungen, Gelcitszeddel aus welschen Landen nicht anzunehmen. Solothurn verlangt die Antwort Bernsan seine Obern zu bringen. Darauf wird den Parteien ein weiterer Tag gesetzt auf Montag nach Allcr-heiligentag (5. November).

«17.

E i il si e d e l n.

14t93, 3. September (Montag nach

Die Acten fehlen. Siehe KIZ II. KI,? K24 «.

«18.

N a p p e r sch w y l.

14s93, 16. Septeinber (Sonntag Nack) vxallatiuni« crueist.

Staatsarchiv Lnccrn: Allgemeine Abschiede, k. MS.

Boten: Zürich. Jacob Aaberli, Zunftmeister. Lucern. Rudolf Haas, Vcurich. U r i. VogtMuhcim. S chw Hz. Venrich Wagner. Untcrwald cn. Peter Wirz. Zug. Hans Mchcnberg. Glarus.Vogt Tschudi.

tt. Hans Kretz von Untcrwaldcn bezeugt, der Abt von Pfäfcrö habe den Georg Gosscnbrot, den erauf das Verlangen, so Schwhz und Glarus in gemeiner Eidgenossen der Vit Orte Auftrag gcthan, hätteversorgen und behalten sollen, mit bewaffneten Leuten aus dem Bad Pfäfcrs abgehott und in das SchloßWartcnstcin geführt. Er sei nun zu dem Abt gegangen und habe ihm empfohlen, den Gossenbrot nichtvon Händen zu lassen, er wolle sofort nach Zürich reiten, um zu erfahren, was weiter in der Sache zuthun sei. Das habe er gethan; als er aber wieder zurück gekommen, sei der Abt mit dem Gefangenenbei Nacht und Nebel hinweg gewesen; es seien fremde Leute im Schloß erschienen, die ihnen aus demLand geholfen; auch habe der Abt Silbergeschirr, Briefe, Siegel, unter letztcrn ein goldenes, und viel Geldmit sich genommen und den Befehl hinterlassen, daß man ihm zwölf Ochsen und Pferde nachschicke, dassei jedoch nicht gcthan worden. I». Die Boten von Schwhz und Glarus sagen aus, diese Orte habenden Gosscnbrot außerhalb der Gerichte der Eidgenossen gefangen nehmen wollen. Da habe ihn der Abtvon Pfäfcrö mit gewaffnctcr Hand aus dem Bad Pfäfcrs auf das Schloß Wartcnstcin geführt. Daraufsei Graf Georg von Sarganö mit ihnen und andern vor das Schloß gekommen, der Abt habe sie abernicht einlassen wollen und zuletzt einzig den Grafen Georg und Zweien mit ihm den Eintritt vcrstattet.Graf Georg habe dem Abt erklärt, er habe den Gossenbrot, den cp als einen Biedermann anerkenne, anskeinem andern Grunde fangen wollen, als um seine Ausgleichung mit dem König zu erleichtern, er ver-lange deshalb, daß der Abt den Gosscnbrot ihm zu Recht festhalte. Der Abt habe das verweigert, docham Ende zugegeben, ihn zu der Vll Orte, als der Schirmherren des Gotteshauses, Händen zu behalten,ohne Verantwortlichkeit jedoch, wenn er ohne seine Zuthun entkäme. Nun sei der Abt mit ihm entflohen.

Man soll Wartcnstcin besetzen mit Einheimischen, nicht mit Fremden. «R. Der Landvogt soll dasGotteshaus Pfäfcrs versorgen und ernstlich nachforschen, wo der Abt und das entführte Gut seien unddarüber an die Eidgenossen berichten, v, Ammann Schmid hat angebracht, man soll alle Acmter mitGottcshanslcutcn besetzen, das sei altes Herkommen, der Abt habe dem entgegen alle mit Fremden besetzt.