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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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57K August 1498.

des Grafen Georg von SarganS, der noch immer in der Acht ist. f. Der Vogt von Baden soll dieBeschwerde derer von Waldshut gegen die von Eoblenz, daß letztere ihr Vieh über den Rhein zur Weideschicken, untersuchen, Dem Bischof von Eonstanz wird geschrieben, er möchte den Pfarrer zu Trossingcugefangen nehmen, der zu Rothwcil der Eidgenossen Boten Kühghycr gescholten hat. I». Dem HandMerz von Schwyz und dem Melchior Enentachcrö von Unterwalden, als dem alten und neuen Landvogtim Thurgau, wird eine Vollmacht ausgestellt, den Gefangenen zu Tanuegg, der unö Eidgenossen auchKühghycr gescholten hat, vor Landgericht Constauz anzuklagen, I. Die Knechte, welche nach Burgundgegen den König von Frankreich gezogen sind, haben de» Urs Sieger auf diesen Tag geschickt, um zubitten, daß mau keine Knechte anö der Eidgenossenschaft gegen sie laufen lasse. Dieses Gesuch soll jederBote heimbringen. It. Schwyz und GlaruS haben die übrigen fünf Orte, die an der Grafschaft Sar-ganS Thcil haben, des dortigen Zolls wegen nach Einsiedel» zum Recht gemahnt auf Montag nachSt. Vcrenentag nächsthin (3. September ). Daher wird dem Vogt von SarganS geschrieben, er soll daSUrbar auf den Tag zu Lucern schicken, wo mau die dicSfälligcn Acten prüfen und über die Sache rath-schlagen will. I. Der römische König hat auf diesen Tag eine Botschaft abgefertigt, nämlich HerrnHermann von Eptingen, Herrn Walter von Andlau, Herrn HanS von Kuusek, alle Ritter, und denMeister EoustantiuS Keller von Schaffhauscn, mit Meldung, das Reich habe sich der Knechte, so n»tdem König von Frankreich nach Neapel und Novarra gezogen, ihrer Soldansprachcn wegen angenommen-Da Nim aber der Baillif von Dijou im Namen des Königs von Frankreich um Hülfe gegen den römisch^König, das heilige Reich und die ansprechenden Knechte geworben und viel Volk aus der Eidgenossen-'schaft weggeführt habe, so begehre der römische König, daß diese, welche wider ihre eigenen LandSlcutcziehe», bei Lcbensstrafc abgefordert werden. Und sofern sie dann um ihre billigen Ansprachen nicht ab-getragen werden, so sei der römische König Willens, noch 4l><)<) Knechte ans der Eidgcnosscnschastden Sold des christlichen Bundes zu bestellen. Auf dem Reichstag zu Frcibnrg sei beschlossen worden,tilXX» Eidgenossen so in Dienst zu nehmen, daß sie gegen Bezahlung einer Pension an die Orte oderbesondere Personen nach Verfügung der Eidgenossen dem heiligen Reich gegen Jedermann, ausgenommendie Eidgenossen, warten sollen, jedoch unter der Bedingung, daß man gegen sie keine Knechte laufe»lasse, sondern im Fall sie belagert werden oder in Roth kommen, sie entsetze. Darauf ist den königlich^Boten geantwortet, das Hinlaufen der Knechte, cS sei auf diese oder jene Seite, gefalle den Eidgenosse»nicht. Nichtsdestoweniger habe man der königlichen Majestät zu Gefallen einen Tag nach Lncern gestioauf Dienstag nach Bartholomäi (28. August). Auf diesen Tag soll man auch, um mehr Unglück zuhüten, den Boten Vollmacht zu einem endlichen Beschlüsse geben, der Knechte wegen, die gegen cina»d^im Felde stehen, in. Dagegen haben die Boten dieses Tagcö an die königlichen Räthc die Beschmn^"derer von Rothweil, Appenzell und des Grafen Georg von SarganS wegen gebracht, wie die i» diest>»Abschied oben angegeben sind, mit Begehren, selbe abzustellen. Der König soll über diese Punkte »^'Zürich antworten und daselbst die Antwort auf seine Anbringen empfangen, nachdem man auf dem ^zu Lncern sich darüber berathcn haben wird. «. Dem Dcchanten von Einsiedel» sind Empfchlnngöbucssgegeben an den päpstlichen Legaten und den Herzog von Bayern.

Zu in. o»> Zürchereremplar Abschied Ii. Z.'U. Nr. 10. sind die hier genannte» Beschwerdcpunktc der Eidgenosse» ausst»»»^folgendermaßen angegeben mit dem besonder» Datum: äclui» i» der Statt Zürich vor gemeiner Eidgenossen Sandtbote»»ach "-"Ne Gk. August»:Am erste» der Statt Notwvl kalb, als durch den Abscheid neckst ze Friburg beg" ^