April t^98.
jeder Hauptmann zu St. Gallen alljährlich Rechnung ablegen und Bezahlung thun soll, wie andere Bögt?
Da kürzlich der König von Frankreich mit Tod abgegangen, so soll man heimbringen und aus nächsteTag sich erklären, ob man eine Gesandtschaft hincinschickcn oder ein Schreiben deshalb erlassen wollt,„sin königliche Majestät zu klagen vnd dabh die verfalnc pronision hez in der Ostcrmcß noch zu crvordcrn"-I». Die Sache der Aufwiegler wegen soll an nächstem Tag verhandelt werden, l. Zürich soll Erkundegung halten und auf nächstem Tag berichten, wann unser Wein im Rheinthal am allerbesten zu vc>'kaufen wäre.
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L u c e r il.
4. Mal tlwitag nach Cru-i» im Mai>.
Staatsarchiv Luccrii: Lucernerabschiedesanunlung. 0.88. Staatsarchiv Zürich ^ Allciemeinc Zlbschicde. II. Z3I.
Boten: Zürich. Ennrad Schwend, Ritter, Bürgermeister. Bern. Vcnrich Hezcl; Venrich Lindcl,dcö Raths. Luccrn. Hanö Ruß, Schultheiß; HanS Schürpf, des Raths. Uri. Walter in der Gasst,Altammann. Schwyz. Wcrni Ulrich. Untcrwa ldcn. Heinrich Wiukelried, des Raths. Zug.Schuüriugcr. G laru S. Bogt Toldcr. Frciburg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter. Solothur u. Dc»utBabcnberger, Scckclmcistcr.
tt. Die Knechte auö der Eidgenossenschaft, die zu Novarra gewesen, haben auf diesem Tage klagendangebracht, der Herzog von Orleans, dem sie vormals zu Rovarra gedient und in seinem Solde Ku»>nw>,Angst und Roth ausgestanden haben, sei nun König von Frankreich und lasse ihnen ihren Lidlohn uwSold unbezahlt ausstehen. Sic bitten, die Eidgenossen wollen sich für sie verwenden, wo nicht, so wcrdcusie sich selber helfen und mit der Hand erobern, was ihnen gebühre. Hierauf wird an den König dssöfalls ein freundliches Bittschrciben gerichtet, den Knechten aber bei ihren Eiden verboten, ctwaö jM"ihn vorzunehmen ohne Gunst und Willen der Obrigkeiten. I». Jeder Bote weiß zu sagen „ daSso die prclatcn vnd geordneten Rät von Württemberg abermals mit sampt ciuS uüwcn rcgcmcnßgemeinen cidgnoßcn zugcschribcn", worauf indessen auö mancherlei Ursachen vor der Hand nicht cingcU^wurde. «. Der rothwcilschen Angelegenheit wegen ist auf diesem Tag beschlossen, von vier Ortender übrigen Namen, als von Zürich, Bern, Uri und Schwhz Boten zum König zu schicken, sobaldnach Freiburg kommt. Da sollen sie den König dringend bitten, unsere Eidgenossen von Rothweil a«S ^Acht zu lassen. Wo aber König, Ehnrfürstcn und Stände des Reichs nichts finden möchten, dasAbstellung der Acht dient, so seien wir denen von Rothweil schuldig, mit Leib und Gut beizustehenjeden Angriff. Luccrn soll, sobald es von Rothweil Anzeige von der Ankunft dcö Königs in 55^'^erhält, die Voten aus genannten vier Orten in Zürich oder in Basel versammeln und abfertigen, ^denen von Rothweil Anzeige hicvon machen. «I. Den Boten, die in der rothwcilschen AngelegenheitKönig abgefertigt werden, ist auch empfohlen, für den Grafen Georg von SarganS bei dem König,Ehnrfürstcn und andern Ständen dcö Reichs Fürsprache einzulegen, damit er der Acht gclcdigt ^
Dem Thüring Schcrer von Münster, einem Angehörigen LuccrnS, ist zu HabSheim im Elsaß ei»Muthwille begegnet. Als nämlich Einer dort ein Schmachlicd auf die Eidgenossen gesungen, Schern'fragte, waö ihnen denn die Eidgenossen Leids gethan hätten, so haben sie ihn mit gewaffnctcr Ha»dfallen, ihn verwundet und dazu gemeinen Eidgenossen schimpflich zugeredet, sie Kühghyer genannt n.