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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Mai 1498.

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Auf dessen Klage wird dem Landvogt im Elsaß geschrieben, die Thäter entweder zum Ersatz von Kostenund Abtrag um Schimpf und Schmach oder aber dazu anzuhalten, daß sie mit dem Schcrer vor Bürger-meister nnd Rath zu Basel vor Recht treten, I. Den Knechten von Neapel ist ihres ausstehenden Soldeswegen abermals eine Empfehlung ausgestellt, x?» Denen von Freiburg wird der Auftrag gegeben, imNamen aller Orte, die mit dem verstorbenen König von Frankreich in Vereinigung gewesen sind, denneuen König zu seiner Thronbesteigung zu beglückwünschen als dz zum allerbesten mit der federn begriffenwerden mag". I». Der Mahnung wegen, welche man bezüglich der mailändischen Capitel an Bern zuerlassen verabredet hat, erklärt Zürich, daß sein Bund mit Bern ihm nicht zu erlauben scheine, so weitzu gehen, da dieser nicht ganz gleich laute, wie der Bund von Lucern und Nri mit Bern; unter solchenVerhältnissen könnte eine Mahnung von seiner Seite eher schaden. Deswegen ist der Sache wegen einanderer Tag gesetzt auf Montag vor der Auffahrt Christi (21. Mai), wo dann ausgemacht werden soll,ob wir alle, oder nur Lucern und Uri mahnen und ans welche Zeit die Boten zu Bern sein sollen.Immerhin ist verstanden, daß man vor Abgabe der Mahnung nochmals freundliche Bitte versuchen will.I. Herr Johannes Mchcr, Kirchhcrr zn Bnrgdorf, steht im Streit mit dem Stift Münster in Gran-felden nnd bedroht dasselbe. Daraus, fürchtet man, könnten Mißhelligkeitcn zwischen Bern und Solo-thurn entstehen, da das Stift ewiges Burgrecht zn Solothurn hat, Bern aber dem Meher Beistand thut.Daher sollen auf nächsten Sonntag über acht Tage (13. Mai) Luccrn, Unterwaldcn und Frcibnrg ihreBoten zu Bern haben mit denen von Solothurn, und kleine und große Räthe bitten, daß sie HerrnJohannes Mchcr und seine Verwandtschaft anhalten, das Stift in Ruhe nnd an Leib und Gut sicherzn lassen. Ii.. Doctor Heinrich Moser, Procurator zu Konstanz, hat von Zürich Bericht verlangt, wasfür weltliche Sachen im Bisthum Constanz vor geistliches Gericht kommen und gebeten, man möchte ihm,weil er ein Eidgenosse sei, vergönnen, selbe als Procurator zu führen; er werde streben, Jedem dasBeste zn thun. Ans dem Tag zu Baden will man Antwort geben. I. Die Boten, welche nach Badenkommen, sollen Vollmacht erhalten, die Sache des Jacob Möttcli gegen Hans von Laudenberg, welchevor gemeine Eidgenossen appellirt ist, gütlich oder rechtlich zu entscheiden. »»». Auf den Tag der Jahr-rechnnng zu Baden sollen auch die Orte ihren Boten Gewalt geben, sich über ein gemeinsames Vcr-kommniß betreffend die Bestrafung der Aufwiegler zu vereinbaren, i». Auf eingegangene Beschwerde,daß der Bischof von Constanz geistliche und weltliche Personen in derer von Bern Gebiet mit allerhandNeuerungen anfechte, hat man ab diesem Tag demselben geschrieben nnd ihn ersucht, beim alten Her-kommen zu bleiben. «. Bern bringt an, die Kauflcute beschweren sich über den Läufst von Coblcnz inder Grafschaft Baden, dem das Fahr daselbst von der Eidgenossen Boten um 5 Gulden jährlich geliehenist, daß er sie nicht fertige, mit dem Bedeuten, wenn nicht Abhülfe komme, so werden sie mit ihrenMaaren durch Burgund fahren und diese Straße nicht mehr brauchen. Man soll das heimbringen nndaus dem Tag zu Baden Maßnahmen ergreifen, um diesen Klagen abzuhelfen. K». Jeder Bote soll heim-bringen die Bitte des Hauptmanns zu St. Gallen, Stncki von GlarnS, man möchte ihm für die Be-zahlung Aufschub geben bis zum Herbst, «y. Schwhz soll gebeten werden, auch einen Boten mit denübrigen Orten nach Bern zn schicken der Capitel wegen, welche Bern mit dem Herzog von Mailandabgeschlossen hat. Aus den Tag zu Luccrn, Montag vor Auffahrt, soll Schwhz antworten, ob diesemBegehren entsprechen wolle oder nicht, i. Der Vogt im Rhcinthal soll die Gefangenen nach Baden vorber Eidgenossen Boten stellen. 8. Dem Landvogt im Elsaß ist wegen Hcmmann Roscnblatt zu schreiben.