März 1498.
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nicht haushäblich da niederlassen will. 4) Keine Partei soll den Feinden der andern Aufenthalt, Paß oderVorschub geben. 5) Die Städte, Schlösser u. s. w. sollen gegenseitig offen stehen. 6) Insbesondere gehtdas Vündnifi gegen allfälligc Angriffe aus der Grafschaft Burgund. 7) Verbot eigenmächtiger Pfändung.«) Festsetzung des Gerichtsstandes und des gerichtlichen Verfahrens bei Streitigkeiten, s) Vorbehalt desPapstes, des römischen Reichs, des Königs von Frankreich, der freien Lchcnöbcsitzcr und der Bünde Bernsund Frciburgö mit den neun Orten und der Stadt Biel.
Luve in.
18. April (Mittwoch in dcn Ostcrfeicrtagcn).
Staatsarchiv Luccr»: Lucmicrabschicdcsammlung. N.M. Staatsarchiv Zürich i Allgemeine Abschiede. Il .MS.
Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister. Luccrn. Hans Nuß, Schultheiß; PeterKündig. Uri. Ammann in der Gasse; der junge Püntiner. Zug. Vogt Letter. Glarns. Vogt Tolder.Freibürg. Dietrich von Endlispcrg. Solothurn. Daniel Babenbcrgcr, Scckclmcistcr.
». Der Pfalzgraf hat an die Eidgenossen ein freundliches Dankschreiben gerichtet für die Empfehlung,welche sie ihm an dcn Papst gegeben haben. Schwhz hat an Lucern geschrieben, die Scinigcn seienerbötig, dem Hemman Nosenblatt die 55 rheinischen Gulden, die sie ihm zur Zeit abgenommen, heraus-zugeben. Beschluß: Dem Landvogt Caspar von Mörsperg soll geschrieben werden, er möchte mit Nosen-blatt reden, daß er sich mit dcn 55 Gulden in Gold begnüge. «. Prälaten, Landhofmeister, Ritterund Landschaft des Fürstcnthums Württemberg schreiben gemeinen Eidgenossen, wenn sie wegen ihrerWiderwärtigkeit mit dem Herzog verdächtigt werden sollten, so möchte man der Rede keinen Glaubenschenken, gcgcntheils ihnen Rath und Hülfe nicht versagen, wenn sie deren nothdürftig werden. Antwort:Man wolle ihr Anliegen an die Obern bringen, da die Orte auf diesem Tag nicht vollständig vertretenseien. «I. Alls die Verwendung für Rothwcit antwortet der römische König, er werde sofort nach derheiligen Ostcrzeit sich auf dcn königlichen Reichstag nach Frciburg im Breisgan verfügen, wohin er auchuns die Malstatt bezeichnet hat, wo er unsere Boten erwarten wolle. Inzwischen aber habe er bereits vorEingang unserer Verwendung die Acht gegen Nothwcil bis aus Pfingsten aufgehoben, und die AufhebungFreitags vor dem Sonntag NeminiSccre (9. März) denen von Rothwcit zugeschrieben. Ferner ist denEidgenossen ein königliches Schreiben vom Sonntag Judica (I .April) zugekommen, worin auf das An-sinnen wegen Rothwcit geantwortet ist. Nothwcil macht ebenfalls von diesen Vorgängen Mittheilnng.Hierauf wird denen von Nothwcil geschrieben, sie sollen uns berichten, so bald der König nach Frciburgkomme und unterdessen sich ruhig halten. Deshalb ist dann auch ein anderer Tag nach Luccrn gesetzt aufdes heiligen Kreuzes Tag im Mai (3. Mai) nächsthin, um, wenn der König nach Frciburg kommt, eineBotschaft an ihn abzufertigen und die Sachen zur Ruhe zu bringen, v. Bezüglich der Capitcl, welcheBern mit dem Herzog von Mailand geschlossen, ist auf diesem Tag vereinbart, daß sich kein Ort vondem andern sondere, sondern daß eine Mahnung an Bern gestellt werde, deren Entwurf die Orte, welcheBern zu mahnen haben, ihren Obrigkeiten zur Genehmigung vorlegen und auf obbcstimmten Tag zuLuccrn wieder bringen sollen, wo man bestimmen wird, auf welchen Tag die Boten mit der Mahnungzu Bern sein sollen, Auf diesem Tag hat man auf Genehmigung hin beschlossen, daß von nun cm