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Marz 1498.
Kosten zu führen übergeben ist, dann ihre Boten nach Constanz senden sollen, um beim Urteilsspruchgegenwärtig zu sein, und das Ergebnis! wiederum gemeinen Eidgenossen zu berichten. Jeder Bote weißseinen Obern die Gründe anzugeben, warum man der Sache diese Einleitung gegeben hat.
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Lu cer n.
21. März <Mmw°ch „°r Läw«,
Staatsarchiv Liiccr»: Luccriicrabschicdcsammluiiq, 0, 8Z, Staatsarchiv Zürich Allqeiiieliie Abschicdc, II ZA,
Staatsarchiv Rcr» Allgemeine eidgenössische Abschiede, n , 8Z,
Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Altburgcrmcistcr. Bern. Bartholomäus Mah, des Raths.Luccrn. Hans Nuß, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschulthciß; HanS Sunncnbcrg, des Raths. Uri.Waller in der Gasse, Altammann. Schwhz. Ulrich Kclzi, Ammann. Untcrwaldcn. Ncnrich von Flüc.Zug. Bogt Bachmann. GlaruS. Bogt Toldcr. Frcib urg, Bürgermeister Tcchtcrmann. Solothurn.Daniel Babcnbcrgcr.
Auf diesem Tag ist erschienen der Herr Pfleger deö Gotteshauses -Einsicdcln und hat sich beklagt,der Bischof von Eonstanz thue dem Gotteshaus Einsiedel» merklichen Abbruch und wolle eS von seinenerlangten und bestätigten päpstlichen Freiheiten und Bullen drängen, so daß man da heimliche und offeneSünder, die da beichten und Buße empfangen, nicht absolviren solle. Er begehrt, daß gemeine Eidgenossen den Bischof bewegen sollen, von solchem Bornchmen gegen daö Gotteshaus Einsicdcln abzustehen.Nach dem Wunsch des Pflegers wird beschlossen, daß eine Botschaft von Zürich und Zug mit ihm nachKonstanz gehen und in gemeiner Eidgenossen Namen sein Begehren unterstützen soll. Die Boten beiderOrte sollen auf den Sonntag Judica (l. April) zu Nacht zu Constanz an der Herberge sein. Gleichzeitigwird diesen Boten aufgetragen, mit dem Bischof und dem Domdckan auch des Gotteshauses Rottenmünstcrwegen zu verhandeln. I». Wiederum wird Bielcö geredet von den Werbern und Hauptleuten, wie manihr Treiben abstellen könnte, und von Bollzichnng der diesfalls oft auf Tagen gefaßten Beschlüsse. Die Botensollen die Sache abermals heimbringen. Die Boten von Bern und Solothurn sollen heimbringen de»Span zwischen Herrn HanS Mcher und dem Eapitcl zu Münster in Granfcldcn; cS sollen beide Städtedaran sein, daß die Parteien vor ihre Ordinarien gewiesen werden, an den Bischof von Constanz oder anden von Basel, damit zwischen den Städten Bern und Solothurn selbst keine Mißhclligkcit entstehe. Auchdie übrigen Boten sollen den Gegenstand heimbringen und bcrathen, was, wenn daö nicht geschehe, zu thn»sei, damit kein Unfriede aus der Sache erwachse. «I. Ans diesem Tag ist Hemmann Nosenblatt erschienenund seine Mithaftcn; sie haben sich beklagt über den „Nam", der ihnen vor Jahren auf dem Gottharddurch einige Schwhzcr geschehen, und Ersatz deö Abgenommenen, sowie des Schadens und Kostens verlangt-Die Voten von Nothwcil sind in der Eidgenossenschaft überall von Ort zu Ort geritten und habe"begehrt, daß man sich für sie verwende, damit sie durch den König von der Acht, in die die Stadt gefallen,absolvirt werden. Gleiche Bitte habcn sse auch auf diesem Tag wieder angebracht. Darauf ist beschlossen'dem König zu schreiben, weil nach dem Abschied von Innsbruck er auf den Reichstag zu Frciburg '»chtgekommen sei, um auf die Ansinnen derer von Nothwcil Antwort zu geben, so möchte er sie gnädig von derAcht lossprechen, oder wenn daö sein Wille nicht sei, so möchte er doch uns Eidgenossen seine Wohnung