Februar 1ä98.
haben. Nun seien sie abgefertigt zu bitten, daß man ihnen Steg und Weg gebe; da unser gnädiger Herrvon Sitten und einige Zehnten mit im Burg- und Landrecht begriffen, so meinen sie, eö wäre gut,alles in einen Knopf zusammen zu fassen, auch Bern und Schwhz darein aufzunehmen. Und insoferndieses den drei Orten genehm wäre, so möchten sie einen Tag an ein beliebiges Ort ansetzen, wo danndes Bischofs von Sitten und aller Zehnten Botschaft sich mit Vollmachten hinverfügen würden, um überdie Sache zu verhandeln. Damit man nun genauere Kenntnis; erhalte, mit was für Artikeln und Bestim-mungen das Burg- und Landrccht aufgerichtet werden wolle, wird ein anderer Tag nach Luccrn gesetztauf Montag vor der Pfaffcnfastnacht (19. Februar). Da sich die Walliser über die Fürlcitc, die neuerlichans sie gelegt ist, beschweren, so soll auch Schwhz auf den Tag eingeladen werden und den Nrthcilbriefder Fürlcite wegen mit sich bringen.
3»<i.
Bern.
1^198, 19. Aehrunr (Montag vor INnttIliv ^postali).
Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. ZI8.
t». Auf diesem Tag sind Briefe des Pfalzgrafcn an gemeine Eidgenossen verlesen worden, wodurchderselbe meldet, er sei durch unziemliche Klagen der Mönche zu Weißenburg in Rom uuvcrhört in denBann erkennt worden, mit Bitte, die Eidgenossen möchten beim Papst sich verwenden, daß er auf Ver-antwortung hin, wozu er sich erbiete, aus dem Bann absolvirt werde. Wenn es aber Roth thäte, somöchte man ihm bewaffnet zu Hülfe kommen. Diese wichtigen Begehren will man zu reiflicherer Berathungheimbringen. ?». Jedes Ort soll auf 5. März eine Botschaft nach Constanz senden, da auf diesen Tagder Bischof den Rechttag des Priesters von Schwerstatt angesetzt hat, der sich gegen die Eidgenossenungebührliche Reden erlaubte und worüber man Kundschaft besitzt, deren Abschrift jedem Boten gegeben ist.«. Es ist auch der besiegelte Abschied angehört worden über die Verhandlungen Ludwig Seilers vonLucern mit dem Herzog von Mailand, des Silbers wegen, das der genannte Herzog der großen Gesell-schaft zu Ravensburg cntwert hat. In Folge dieses Abschieds wird ein Tag nach Lucern gesetzt auf Dienstagvor dem Sonntag Mittefasten (20. März), welcher auch dem Herzog von Mailand durch einen Läuferangezeigt wird, damit er seine Botschaft herschicke.
597.
Co nstanz.
1^98, 6. März off Friduni».
Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. K. 84.
Alle Orte, mit Ausnahme von Unterwalden und Solothurn, haben auf diesen Tag Boten nach Con-stanz geschickt, um den Priester von Schwcrstatt, Herrn Martinus Meher, welcher den Eidgenossen übelzugeredet, vor dem Bischof auf gesetztem Nechttag zu berechten. Um aber die Sache zu vereinfachen unddie Kosten zu mindern, ist man überein gekommen, der Fiscal zu Constanz soll den Priester auf dasHöchste anklagen, Kundschaft einnehmen und den Proccß führen, bis es ans Urthcil kommt. Dann soller eö an Zürich und dieses an Bern melden, welche beide Orte, denen die Sache in gemeiner Eidgenossen
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