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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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559
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Januar 1498.

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t». Einige Knechte aus der Eidgenossenschaft, welche zu Neapel gewesen sind, klagen, daß der Königvon Frankreich ihnen noch vielen Sold schulde uud verlangen Dazwischenkunst der Eidgenossen. Heim-bringen. I». Auf die Anfrage derer von St. Gallen, was sie in Beziehung auf das ihnen uud unszugekommene königliche Schreiben über die Varnbülcrsche Angelegenheit zu thun haben, wodurch sie aufdem Reichstag zu Freiburg zu erscheinen angewiesen werden, ist geantwortet, sie sollen vor der Handdie Sache ruhen lassen und sobald sie vernehmen, daß der König nach Freiburg komme, den EidgenossenAnzeige machen, die ihnen dann mit Rath beistehen werden. «. Wegen Heini Wollcbs Handel hatUri gemeinen Eidgenossen einen Tag nach Uri gesetzt auf Freitag nach St. Autoniustag (19. Januar).«I. Sobald gemeiner Eidgenossen Boten vollständiger zusammen kommen, soll auch die Angelegenheit desRosenblatt behandelt werden, dem Einige von Schwhz das Seine genommen haben, da aus dem Handelsonst Unruhe entstehen möchte, v. Auf diesem Tag hätte man Antwort geben sollen, wann mau uachdem zu Zürich ergangenen Beschluß zu Bern sein wolle, um Bern zu bitten oder zu mahnen, von einemin seinen Capitcln mit dem Herzog von Mailand enthaltenen, mit den Bünden nicht verträglichen Artikelabzustehen. Da nun aber nicht alle Orte ihre Boten mit Vollmacht abgefertigt haben, so wird ein andererTag deshalb nach Luccrn gesetzt auf Dienstag vor St. Pauli Bekehrung (23. Januar). Dieser Tag sollauch an Schwhz und Unterwalden verkündet werden. Man soll indessen auf den Fall, daß diese beidenOrte nicht mit uns den Schritt thun wollen, Bedacht nehmen, daß die übrigen Orte sich nicht voneinander sondern.

Luce r n.

44411!, 24. ZtUtlltll' (Mittwoch vor Pauli Bckchrungl.

Dlaatsarctii» Lnccrii ^ Jucerncrabschicdcs-immlung. tl. 82. Ttaatöarclttv Ziiricl,: Allgemeine Abschiede. II. Z08.

TteiatSal'chiv Bern! Allgemeine eidgenössische Abschiede. N. 72.

Boten: Zürich. Niclaus Bluntschli, des Raths. Bern. Vcnrich Tittlinger. Lnccrn. Hans Ruß,Schultheiß; Hans Sunncnberg, des Raths. Uri. Jost Püutiner, des Raths. Schwhz. ScckelmcistcrKöchli. Unterwalden. Seckclmeister Fruonz. Zug. Vogt Letter. Glarus. Der Seckclmeistcr. Frei-bürg. Der Spitalmeister.

t». Jeder Bote (mit Ausnahme dessen von Freiburg) soll heimbringen die Klage der Schiffleute vouLucern, daß sie von jedem Saum Guts zu Mellingen 1t) Schilling Zoll geben müssen, was die Kanf-leute unleidlich finden und eine andere Straße brauchen wollen, wenn das nicht gemildert werde, sowieihr Begehren, daß man bis zur Jahrrechnung sie bei Mellingen vorbeifahren lasse und den Zollbetrag inSchrift nehme, worauf sie dann sich vor der Eidgenossen Boten stellen und Abtrag thun werden. I». Schult-heiß Seiler vou Luccrn klagt, Heim Wollcb habe ihm zugeredet, er sei an gemeiner Eidgenossenschaft undan seinen Herren von Lucern ein wissentlicher Bösewicht und verlangt, daß man ihm den Wolleb vor ge-meinen Eidgenossen zu Recht stellen sott. Beschluß: Sobald Wolleb wieder anhcimisch wird, so soll manin jedem Ort, wo er betreten wird, ihn anhalten, dem Schultheiß Seiler zu Recht zu stehen, v. Schwhzbringt an, es sei vergangener Jahre ein Gerücht ausgegangen, daß man im Frickthal ein Kalb AmmannReding getauft habe. Beschluß: Bern soll der Sache nachfragen und was es vernimmt, wieder an gemeineEidgenossen bringen. «I. Jedes Ort soll auf Sonntag vor der Pfaffenfastnacht (18. Februar) seine Bot-schaft zu Bern haben, um zu bitten, daß dieses von den mit dem Herzog von Mailand geschlossenen