Decembcr 1-497,
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von dieser Appellation, falls sie uns mißfällig wäre, abzustehen, wenn das Urtheil aufgehoben und ihmdie Appellation vor die Eidgenossen gestattet werde, so wird dem Abt von Pfäfers empfohlen, zur Ver-meidung mehrerer Kosten dieses Anerbieten anzunehmen, ll". Auf das von unsern Bundesgenossen vonRothweil auf letztem Tag gethanc Anbringen wird einhellig geantwortet, es sei nicht unser Wille oderunsere Meinung, daß sie sich so von uns abtrennen und anderwärts verpflichten, zumal wenn es beiRothweil gelänge, sie von uns zu sondern, das Gleiche auch bei andern unserer Verbündeten versuchtwerden wurde. Zürich und Schwhz sollen im Namen gemeiner Eidgenossen eine Botschaft hinausscuden,um mit kleinen und großen Näthen und mit der Gemeinde zu reden, daß sie an dem Bunde festhalten.Auf St. Nielaustag soll diese Botschaft zu Rothweil eintreffen. Kx. Jeder Bote weiß das AnbringenSt. Gallcns auf das Schreiben, das es von der königlichen Majestät erhalten und was ab diesem Tagdem König geschrieben worden, auch wie mit Bern und Herrn Wilhelm von Dießbach geredet wordenist, daß er ihnen die Absolution herausgebe. Ebenso wird mit den Boten des Bischofs von Con-stanz geredet der drei hundert Gulden wegen, die dem Doctor Winkler. herausgegeben werden sollen.I». Auf Bitte von Zug wird bewilligt, daß die ihm gestohlenen und hinter die von Mellingen gekom-menen 4 Pfund ihm wieder werden sollen. Ii. Dem Vogt im Nheinthal wird befohlen, der Varnbülcrin,welche Priorin zu St. Katharina ist, das Lcibding auszurichten, falls sie Verschreibnng darüber hat, unddem Doctor Winklcr diese Leistung abzunehmen. Ii,. Den Knechten, die in Neapel gewesen, wird eineEmpfehlung an den Baillif gegeben, damit er sich beim König von Frankreich für sie verwende. I. Daeinige Orte die Sendung nach Bern, um dieses von seiner einseitigen Verbindung mit dem Herzog vonMailand abwendig zu machen, lieber erst nach den Festtagen eintreten lassen möchten, so wird beschlossen,man soll auf der heiligen drei Könige Tag zu Luccrn eintreffen mit Vollmacht, dann definitiv den Tagder Sendung festzusetzen und auch zu verabreden, wie man dabei zu Werke gehen wolle. »». VogtJost von Schwhz und Hauptmann Stucki von Glarus, welche mit Bezahlung ihrer Schuld von derHauptmannschaft zu St. Gallen wegen so säumig sind, sollen auf St. Lueicntag (13. Decembcr) in Zürichvor der IV Orte Boten erscheinen. Daselbst sollen auch Herr Jacob Schürpf, Ammann Vogler und derSchreiber zu Whl mit den Rodeln und Rechnungen sich einfinden.
SSI.
Zürich.
1^97, 45. December (Zr-nag nach Lu«c).
Staatsarchiv Lnccr» i Allgemeine Abschiede. L. MZ.
Zürich, Lucern, Schwhz und Glarus.
Fridolin Stucki von Glarus, gewesener Hauptmann des Gotteshauses St. Gallen, legt über dieZwei Jahre seiner Hauptmannschaft Rechnung ab. Seine Einnahme beträgt an Gold 395 Gulden, dieAusgaben dagegen, seinen Lohn für beide Jahre inbegriffen, 139 Gulden. Hauptmann Stucki bleibt alsoden iv Orten gcmcinlich schuldig an Gold 166 Gulden; davon trifft es jedem Ort 41 Gulden 2 Ort.I». Mit Haus Jost von Schwhz, Althauptmann von St. Gallen, ist auf Grundlage seiner früher abge-legten Rechnung Abrechnung gehalten; derselbe bleibt den IV Orten schuldig 52 Gulden. Davon trifftes jedem Ort 13 Gulden. - e. Es steht den IV Orten noch unbezahlt und unverrcchnet aus an alten