November 1407.
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weder in Bündniß, Einigung noch Verpflichtung aufnehme, wie die drei Orte gegenüber Berns Angehörigenvon Saanen vormals auch sich verhalten haben.
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,3 urich.
17. November cFrcitag nach Othmari),
Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede. 29ii. Staatsarchiv Zürich t Allgemeine Abschiede. I!. 3t)3.
Boten: Zürich. Cunrad Schwend, Ritter, Heinrich Röist, Neu- und Altburgermeister; HeinrichGöldli, Ritter; Felix Keller. Bern. Ludwig Tittlinger, Venncr. Luccrn. Vcnner Haas. Uri. JostPüntiner. Schwhz. Hans Sigrist. Untcrwalden (nicht angegeben). Z u g. Heini HaSlcr. Glarus.Jos Kuchli, Ammann. Freiburg. Franz Arscnt. Solothurn. Niclaus Cunrad.
t». Nothwcil hat auf diesen Tag zwei Boten gesendet mit folgendem Anbringen: Die Eidgenossenhaben vormals sich ihrer Sache der unbilligen Acht wegen, in die sie gefallen, angenommen, wie auchder Sache derer von St. Gallen. Nun sei die Acht über St. Gallen abgestellt, die ihrige nicht. Siehaben an den König eine Botschaft deöhalben geschickt. Der aber habe ihnen zwei Artikel vorgehalten,erstlich: Sie sollen sich in seinen Schirm begeben und zu gegenseitigem Schutz sich mit ihm verbindenbezüglich seiner Herrschaften Hohenberg, Tribcrg, Villingen und Freiburg, so lange der schwäbischeBund daure; zweitens: Sie sollen sich verbindlich machen, in die gemeine königliche Vereinigung mitChurfürsten, Fürsten, Herren und Städten des Reichs zu treten, welche der König nach Ausgang desschwäbischen Bunds zu machen beabsichtige. Unter diesen Bedingungen wolle er sie der Acht entledigen.Diese Bedingungen scheinen ihnen annehmbar; sie müssen aber gemäß ihrem Bund mit den Eidgenossenderen Einwilligung dazu verlangen. Hierüber haben die Boten dieses Tages merkliches Befremden em-pfunden und nach Verhörung ihres Bundes mit uns ihnen freundlich eröffnet, daß solches Vornehmenunfern Herren und Obern nicht gefällig sein möchte, doch wolle man ihr Anbringen an diese gelangenlassen, versehe sich aber, daß in der Zwischenzeit keine Aenderung ihrerseits geschehe. Auf St. Aiidresen-tag (30. November) soll man dieser Sache wegen wieder zu Zürich sein. I». Die Boten von St. Gallenklagen, wiewohl sie dem durch die königliche Majestät zwischen ihnen und den Varubülern abgeredetenVergleich ihrerseits nachzuleben sich bereitwillig gezeigt und darauf zu Herrn Wilhelm von Dicßbach, hinterwelchem die Absolution von der Acht liege, geschickt haben, so habe derselbe die Absolution doch nichtherausgeben wollen, weshalb sie befürchten, in neue Schwierigkeiten zu fallen. Daher wird beschlossen,der Bote von Bern soll bewirken, daß seine Herren den Herrn Wilhelm von Dicßbach von der Sacheunterrichten und ihn vermögen sollen, die Absolution denen von St. Gallen laut des Vertrags heraus-zugeben. «. Dem Bischof von Constanz ist ab diesem Tag geschrieben der 300 Gulden wegen, die demDoctor Winkler gehören, wie jeder Bote zu sagen weiß. «I. An Schaffhauscu wird geschrieben, wir seiennicht gewillt, unsere Boten schon nach Freiburg zu schicken, weil der König noch nicht dort sei. Sobaldwir aber die Boten abschicken, werden wir sie darüber berichten. Der Irrung und Zwietracht wegen,die durch den Bund Berns mit dem Herzog von Mailand verursacht worden, sollte ans diesem Tagbestimmt werden, auf welchen Tag man deshalb eine Botschaft nach Bern schicken wolle. AuS Ursachenaber, die jeder Bote weiß, ist die Bestimmung des Tags dieser Sendung auf den angesetzten Tag zuZürich verschoben worden, t. Des Mißhandcls wegen, um den Heini Wolleb zu Uri sollte berechtigt
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