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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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October 1497.

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gehalten werde. ?». Dem Bischof von Constanz wird abermals geschrieben, er soll die Priester zn Badenbei ihrem Herkommen lassen laut dem Stiftbrics und der von seinen Vorfahren ihnen erthcilten Kon-firmation. v. Auf das Schreiben, welches von letztem Tag zu Zürich derer von St. Gallen und der Varn-büler wegen dem römischen König ist zugeschickt worden, hat derselbe geantwortet, er habe die Varnbülerzu sich kommen lassen, und ihnen laut dem zu Innsbruck abgeredeten Bericht ziemlichen Abtrag anerboten,nämlich 1599 Gulden für Gerichtskostcn und 498 Gulden in die Canzlei zu geben; allein die Varnbülerhaben sich damit nicht begnügen wollen, sondern mehr denn 4999 Gulden verlangt. Und wiewohl ihnenErläuterung' vor gemeinen Ständen des Reichs auf den: Tag zu Frciburg oder vor dem Kammergerichtanerboten worden, seien sie darauf doch nicht eingegangen, worauf er, der König, ins Reich und in seineErblande Mandate habe ergehen lassen, daß Niemand den Varnbülern gestatte, die Eidgenossen oderSt. Gallen weiter anzugreifen, sondern Jedermann sie daran hindern soll. Nichtsdestoweniger haben dieBoten dieses Tages beschlossen, gemeiner Eidgenossen Botschaft soll zufolge bereits ergangener Erkcnntnißnach Rheincck zu der Zusammenkunft mit den Varnbülern reiten. Letztere haben zwar dem Boten, der ihnenden Tag verkündete, mündlich geantwortet, sie kommen nicht; allein die Boten der Eidgenossen sollennebst denen von St. Gallen ihre Gegenwart durch einen Notaritts constatircn lassen, die Urkunde darübersoll St. Gallen dem König übermitteln, und das obbcrichtetc königliche Mandai soll allenthalben verkündetwerden. Darauf soll Herr Wilhelm von Dicßbach St. Gallen die Absolution von der Acht herausgeben.«I. Es hatte der römische König begehrt, daß die Eidgenossen den Reichstag zu Frciburg im Brcisgau mitihrer Botschaft beschicken möchten, was auf dem letzten Tag von Zürich beschlossen und namentlich auchdenen von Rothweil zugesagt worden ist. Alle Orte sagen nun zu, ihre Boten gemeinsam dahin zu schicken,ausgenommen Uri und Zug. Da aber verschiedener Sachen wegen viel daran gelegen ist, daß alle Orteihre Boten dahin senden, so hat man sich beider genannter Orte gemächtigt und beschlossen, daß alle Orteihre Botschaft dahin ordnen sollen, so bald man vernimmt, daß der König daselbst angelangt sei. Vndist darnff gcratslaget, der königlichen Majestät luttcr zn sagen, daß sh darob sye, damit wir Eidgenossenvnd die vnscrn mit dem Camergcricht nit bckümbert, deSglich der Stür halb nit ersucht werden, dann wirvns Vilser friheit vnd alten hcrkomcns halten vnd danon nit trengen lassen wellen." v. Jeder Boteweiß, daß bezüglich der ewigen Richtung, die vormals zwischen den Eidgenossen und Herzog Sigmundbeschlossen worden, und die nun der König als ein Fürst von Oesterreich zu Innsbruck auch angezogen unddeshalb Antwort begehrt hat, abgeredet ist, es sollen vorerst die obberührten Artikel vertragen und zuEnde gebracht werden, t. Dem Abt von St. Gallen und denen von Schaffhansen wird auf ihr wieder-holtes Rathbegehrcn bezüglich der Beschickung des Reichstags zu Freiburg und der Entrichtung der Steuergeantwortet, die Eidgenossen werden den Tag besuchen, vom König verlangen, daß er die Steiler vonihnen nicht fordere, und ihren Boten befehlen, sich für sie, den Abt und die Stadt Schaffhanseil bestenszu verwenden. Zürich soll dem Bischof von Strasburg in gemeiner Eidgenossen Namen einen Boten zumrömischen König geben. K. Vff die Irrung, so vnder vns Eidgenossen swäbt allerlei) practikcn vndanhengen, so an widcrwcrtigc End bcschechen, dadurch merklich Zwhtracht vnd Vnwillcn erwachsen möchte",wird beschlossen, an Schwhz, Untcrwalden und die übrigen Orte zn schreiben, daß sie von uns sich nichtsöndern und die französische Vereinigung annehmen möchten. Deshalb sollen auch der Eidgenossen Botenauf Simon- und Judastag zu Schwhz, am Sonntag darnach zu Nidwaldcn, am Montag darnach zuObwalden vor die Gemeinde treten und erklären, daß man die Vereinigung derer von Bern mit dem

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