October 1497.
den sie inö Gefängnis; gelegt haben, wegen des Mords, den er an Hansen Koch set. über geschwornen Friedenbegangen hat, nach Recht zu richten. «I. Dem Vogt im Wagcnthal ist befohlen, den Rudi Maler dcöIchändlichcn TodtschlagS wegen, den er an Jost Whgid scl. begangen, zu ergreifen, nach Brcmgartcn insGefängniß zu legen und einen offenen Landtag über ihn abzuhalten, «. An Uri wird geschrieben, das;es den Eidgenossen gegen Heini Wollcb einen Ncchttag sehe; geschieht das, so soll jedes Ort seinenBoten daselbst haben, f. In Betreff des Spans zwischen dem Kaplan zu St. Vältin im Nheinthal undEristanS Hanö wird dem Vogt, auch dem Priester selbst geschrieben, das; diesem sein Gut wieder werdensoll, doch soll er um weltliche Sachen nnserm GcrichtSstab gehorsam sein. zx. Dem Schaffner des HausesWädcnschweil ist geschrieben, das; er den Hcnölcr und Mithaftc anweise, den Abt von Muri nicht mitpäpstlichen Anfechtungen zu bekümmern, sondern sich mit dem Recht vor uns Eidgenossen zu begnügen.Ii. Der zwischen den Varnbülcrn und der Stadt St. Gallen zu Innsbruck abgeredete Abschied und Berichtist ab diesem Tag dem König zugeschickt, desgleichen ist den Varnbülcrn verkündet worden, das; sie aufSonntag nach St. Gallentag (22. Ottober) zu Rheincck im Nheinthal erscheinen sollen, um diesen Berichtzu vollstrecken. Zürich und GlaruS sollen ihre Botschaft auf diesen Tag schicken, Bern Herrn Wilhelmvon Diefibach, Ritter, dahin senden. I. Hermann SchwendincrS wegen hat man ebenfalls bewilligt,was im Abschied zu Innsbruck seincthalb ausgemacht worden, damit kricgliche Auftritte vermieden werden,zumal Appenzell auf diesem Tag die Sache den Eidgenossen anhcim gestellt hat. Doch soll dieser Punktaiistehen bis zum Tag zu Freiburg im Breisgau, und erst da, wenn, mau sich über anderes vereint,dem König zu Ehren zugegeben werden. It. Die von Rothwcil wünschen zu wissen, wessen sie sich vonden Eidgenossen zu versehen haben, da die Acht über sie nicht länger als bis auf St. Martinstag (It. No-vember) eingestellt sei. Da man nun schon entschlossen ist, Voten zum König nach Freiburg im Breisgauanderer Sachen wegen zu schicken, so wird denen von Rothwcil geantwortet, man werde daselbst beimKönig für sie das beste thun; sie sollen uns berichten, sobald der König »ach Frciburg komme. Zugleichwird auf St. Gallentag (16. Octobcr) ein Tag nach Zürich gesetzt, um die Instructionen für die Abord-nung nach Frciburg zu berathen. I. Der Abt von St. Gallen und die Stadt Schaffhauscn, welche vondem römischen König und den Fürsten und Städten dcö Reichstags zu Worms Mandate und Schriftenerhalten haben, daß sie auf den Tag zu Frciburg als Uutcrthanen des Reichs kommen, auch die ReichS-steucr des gemeinen Pfennings entrichten sollen, begehren Rath, wie sie sich zu Verhalten haben. Das sollman heimbringen und auf dem Tag zu Zürich antworten, in. Dcö Geldes wegen, daö im vorigen Jahrdem Heini Rosenblatt und Andern von Laussenbcrg durch Etliche von Schwhz auf dem Gotthard genom-men worden, weshalb man von Schwhz verlangt hat, das; die Thätcr zur Erstattung angehalten werden,ist ernstlich mit den Boten von Schwhz geredet, solches an seine Herren und an die Gemeinde zu bringen,damit auf dem Tag zu Zürich Antwort gegeben werden könne. Uri soll seine Botschaft nach Schwhzsenden und allen Fleiß anwenden, daß solcher in der Eidgenossenschaft bisher unerhörte Unfug abgestelltwerde. »». Den ReiSkncchten, die zu Neapel gewesen sind, werden Empfehlungsschreiben au den Königund au den Baillif (von Dijon) gegeben. «». „Heimzubringen von vnscr Eidgnoßcn von Swiz vndVndcrwaldcn ob dem Wald, als Jr polten In Fraukrich gewesen vnd aber nit in Vcreinung mitdem küng komcn, Sunder iez etlich Pratikcn vorhanden sind, Sh au andre end zu bringen, darus; aberzerteilung vnd vnwille vndcr vns Eidgenossen zu crsorgcn ist, vnd vff dem ncchstcn Tag hie Zürich ant-wurt zu geben, ob man whter zu Inen schicken vnd arbeiten wöllc, damit sie in die frankrichisch chnung