Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
549
Einzelbild herunterladen
 

September 1497,

549

Erlach, Heini Pfil, Heini Schinbein, Schattenhalb n, s. w, gesprochen, er habe Erlaubnis! von den Eid-genossen, der Florentiner Gut niederzuwerfen; nun habe er solches ausgespäht, das durch die Eidgenossen-schaft fahre, sie möchten ihm helfen, daö niederzuwerfen; Junker Jacob von Rotzenhuscn habe ihm Ocffnung und Aufenthalt versprochen. Nachdem jene eingewilligt, sind sie allcsammt den Rhein hinabgcfahrcu,das Kaufmanuögut ist ihnen aber entgangen. Nun weiß jeder Bote, wie der Wollcb zugesagt hat, derFlorentiner und aller andern Kauflcutc, die Waaren durch die Eidgenossenschaft fuhren, Gut nirgendsniederzuwerfen; wie er den Eid übersehen, den er geschworen, sich wegen Verletzung jener Zusage vorunfern Eidgenossen von Lueern zu stellen und fluchtig geworden ist. Daher soll jeder Bote heimbringenund auf dein nächsten Tag zu Zürich, Sonntag nach Michaelis (1. Oktober), antworten, was diesfallsvorzukehren sei, I». Jeder Bote weiß, wie der Span zwischen dem Bischof von Straßburg und demLandvogt Caspar von Mörspurg angestellt ist. «. Auf Begehren des Bischofs von Strafiburg soll dieBotschaft, die wegen des Streits zwischen dem Pfalzgrafcn und der Stadt Strasburg nach Basel kommt,Vollmacht erhalten, mit dem Bischof zum König zu reiten. «I. Rudolf von Embs, Marx Sittich von EmbSund Mötteli forden die Unfern im Rheiuthal vor das Kammergcricht. Man soll heimbringen und auf demTag zu Zürich antworten, wie solches abzustellen sei. v. Ludwig von Erlach und der Schattenhalb zuLueern, welche der oben bei u gemeldeten Sache wegen gefangen worden, sollen sich auf den Tag zuZürich stellen, 4. Das Erbe eines im Oberland verstorbenen Priesters, Heinrich Locher, wird vom Abtvon Pfäfcrs, von des verstorbenen Freunden und vom Vogt Namens der Obrigkeit angesprochen. DieBoten sollen auf den Tag zu Zürich darüber Instruction einholen. K-. Jeder Bote hat eine Abschriftder Klagen der Kaufleute über das, was ihnen zu' Stein und Kloten begegnet, und soll deshalb auf denTag von Zürich Befehl einholen.

, und i fehlen im Luccrnerexemplar, « fehlt im Luccrner- und Zürcherexemplar. Der Bernerabschied n. a. O. 30 enthältdie Veschwerdeschrift der Kaufleute als Beilage.

Zürich.

4^97, 2. Oktober (Montag nach Michaeli).

Staatsarchiv Lucern. Allgemeine Abschiede. ('..285. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, ll. 2W.

Boten: Zürich. Cunrad Schwcud, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Nöist, Altburgcrmeistcr; Hart-manu Rordorf, Ritter; Felix Keller. Bern. Ludwig Tittlinger, Vcnncr. Lueern. Vcnuer Haas. Uri.Walter in der Gasse, Ammann. Schwhz. Rudolf Rcding, Altammaun. Unterwaldcu. Vogt Ambül.Zug. Vogt Bochmann. GlaruS. Rudolf Stucki, Vcnncr. Freibürg. Rudolf von Praromau. Solo-thur n. Conrad Thoman, Scckelmeistcr.

Dem Bischof von Constanz ist ab diesem Tag ernstlich geschrieben, die von Baden der Priesterwegen bleiben zu lassen, wie sie damit von Alters hergekommen sind, nach Laut der Vereinigung.I». Auf Anrufen derer von Goßan und Ainschwcil ist dem Abt von St. Gallen ab diesem Tag geschrieben,sie der Forderung dcS Zehntens wegen nicht mit dem geistlichen Gericht zu beschweren, sondern auf einRecht aus dem Bann zu lassen und die Sache anzustellen, bis die IV Orte den Handel näher unter-sucht haben werden. Mit der Untersuchung wird der Hauptmann zu St. Gallen beauftragt. «. Jeder Boteweiß, wie unfern Eidgenossen von Zürich befohlen ist, den Ulrich Müller, genannt Mchcr von Basadingen,