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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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546 August 1497.

». Die Beten, die gcu Basel gehen, sollen den Hans Bernhard, den Schreiber von Aaran, bestelleempfehlen, daß ihm das Erbe gelange, wozu er Recht hat. I». St. Gallen klagt neuerdings höchlich, wiesehr durch die Acht, in die gefallen, leide; aller Handel und Wandel werde seinen Kauflcutcn abgc^schlagen, ihr Hab und Gut werde durch die Varnbüler und ihre Anhänger angegriffen n. s. w. Und da, ffviel sie wissen, ans dem letzten Reichstag zu Worms die Beilegung dieses Handels nicht zu Stande gekommensei, so bitten sie, die Eidgenossen wollen, wenn über kurz oder lang der Span friedlich oder durch Kriegzu Ende gebracht werde, sorgen, daß ihnen Schaden und .Kosten vergütet, ihre Freiheiten und Privilegs»,wenn nothwendig, confirmirt und die Acht ohne Entgeltnifi aufgehoben werde. Run habe ihnen der Königgeschrieben, da der Reichstag zu Worms nnvcrrichtctcr Sache auseinander gegangen, so gebühre ihm all'römischem König in der Sache zu handeln, und habe gemeinen Eidgenossen deshalb einen Tag gesetzt vo>ihn, auf Unser Lieben Frauen Tag Assnmptioniö nächsthin (45. August); es möchte bei ihrem Leiden gutsein, denselben zu besuchen. Die Räthe des Abts von St. Gallen bringeil an, sei ihrem H^»"durch die königliche Majestät ein Mandat geworden, darin ihm verboten sei, mit denen von St. Galle»,als Aechtcrn, Gemeiilschaft zu haben, ihnen weder zu mahlen noch zu backen, und ans das sei einemGottcshausmann zu Ucbcrlingcn etwas Korn, so er daselbst erkauft, von den Varnbülcrn niedergeworfenDa die Sache ihn nicht berühre, so bitte er um Vermittlung, damit dem armen Mann sein Ko>»wieder werde. Ans das ist in diesem Sinuc nach Uebcrlingcn geschrieben worden. Biel klagt, ^Schatzpfenniiig, der vom Reichstag zu Worms beschlossen worden, werde ans Kraft königlichen Mandat'vom Bischof von Basel von ihnen eingefordert, und sie fürchten, wenn sie nicht zahlen, so werde dt>Fiscal weiter gegen sie procedircn. Antwort: Es sei den Eidgenossen auch dergleichen Anfechtungkommen, sie sollen daher ans uns sehen, was wir thun werden, v. Auf diesem Tag sind vor der ff»genossen Boten erschienen Botschaften der Bischöfe und Städte der Niedern Vereinigung, Strasburg, ^all >Colmar und Schlettstadt, und haben berichtet über den Abschied der Rcichsständc zu Worms und tw»besiegelt und vorgelegt, gleichen Inhalts, wie unsere Botschaft, die auch ans dem Tag zu Worms gcweff»'uns berichtet hat, mit Bitte, wir möchten den Abschied annehmen, ihre Herren und Obern wollen da»»mittlerweile in der Sache zwischen St. Gallen und den Varnbülcrn zu unterhandeln suchen. Wollte» ' ^Eidgenossen den Abschied aber nicht annehmen, so dürften sie den besiegelten Brief nicht herausgeben »' ^fürchten, die Varnbüler möchten bei ihren erlangten Urthcilcn und der Acht bleiben. Hierauf wirdSeite der Eidgenossen gedankt und bemerkt, sie können den Abschied jetzt weder annehmen nochwerfen, da der König ihnen geschrieben, es sei zu Worms kein Beschluß zu Stande gekommen, undeinen Tag vor sich gegeben habe ans Unser Frauen Tag Assnmptionis, den sie besuchen wollen. Sieauch die niedere Vereinigung, ihre Botschaft mitzusenden und überhaupt getreues Aufsehen walten 'lassen. Dann wird noch beschlossen, daß alle Orte auf den gesetzten Tag Boten zum König ff" ^ 'und keines sich sondern solle. Diese sollen dem König den Handel gründlich erläutern, Lossprech»»Ü ^St. Gallen, Appenzell und Rothwcil aus der Acht, Entschädigung und Kostcnscrsatz für selbe verlangund bemerken, daß in jedem Fall wir sie als unsere Bundesgenossen nicht verlassen dürften. GS w»dder Sache noch ein Tag angesetzt nach Lucern ans St. Lorcnzcntag (10. August). Indessen soll sich 3^"mann auf alle Fälle hin mit Wehr und Waffen gerüstet halten. Q Glaruö bringt an, die andoBünde zeigen gegen den Bund mit Chnrwalden, das neulich mit uns in Vereinigung getreten, !!»»"und meinen, die Sache soll vor der Hand noch anstehen. Hierauf wird beschlossen, denen von 3^'^ '