August 1497.
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schreiben, daß sie aus Sonntag nach Laurenz (13. August) ihre Gemeinden bcsammeln. Vor diese sollendann Boten von Zürich, Schwhz und Glarus treten, und sie ermahnen, nach Laut des geschlossenenBundes treues Aufsehen zu halten.
Zu I». Ucbcr die diesfälligc» Verhandlungen auf dem Reichstag zu Worms siehe ei» undatirtes Fragment im Berncri A. E. A. n. t. 4. Vorschläge zur Gute, auf dem Reichstage zu Worms zwischen den Erben Ulrich Varnbülers und der StadtSt. Gallen verabredet in Gegenwart der Churfürstcn, Fürsten und gemeiner Versammlung des heiligen Reichs und der EidgenossenBoten: St. Gallen soll bis Pfingsten freien Handel und Wandel im Reich haben; die Acht soll suspendirt sein, bis Weihnachten- wollen die königlichen Näthe daran sei», daß sie aufgehoben werde; dagegen soll St. Gallen den Erbe» des Varnbülers dessen noch! vorhandenes Gut zurückgeben und sich für Rückgabe des von den Eidgenossen der IV Orte außer der Stadt St. Gallen eonfiseirtenk und verkauften Guts desselben verwenden. Damit soll der Streit verrichtet und jeder Theil vor dem Andern sicher sein. Auch die; von Hermann Schwendiner gegen Appenzell und die derer von Stofflen wegen gegen Schaffhausen erlangten Citationcn vor Kammer-t gericht sollen ab sein, jj > fehlt im Lucernereremplar.
3«<».
Lu cer n.
I^lU7, 11. Ilugllss (Freitag nach Laurent»).
Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. >l. 2!w.
». In Folge des letzten Abschieds von Luecrn wird beschlossen, die Boteil, welche zum römischenKönig zu reiten verordnet werden, sollen auf Sonntag vor Bartholom«! (29. August) sich zu Werden-berg versammeln. Dem König wird ab diesem Tag geschrieben, er möchte uns den Ort anzeigen, wo dieBoten ihn finden könnten. Unterwalden und Zug, welche keine Boten senden, sondern ihre Vollmachtenden andern übertragen wollten, werden ersucht, auch Boten zu schicken. Inzwischen soll jedes Ort dafürsorgen, daß die Seinen bis zur Rückkehr der Boteil nichts Feindseliges vornehmen. Den Niedern Fürstenund Städten, auch denen von St. Gallen, Appenzell und Rothweil wird geschrieben, daß sie ihre Bot-schaften mit deil unfern zum König schicken. Lucern soll für die eidgenössischen Boten die Instructionaufsetzen. I». Zürich, Bern, Luccrn, Freiburg und Solothurn sollen unsere „strit- vnd hoptbüchsen"in Stand setzen, damit sie selbe mitführen können, wenn man mit dem Panner zu Felde zieht. Undda der Vogt im Nhcinthal und der Abt von St. Gallen kein Geschütz haben, so sollen Schwhz, Unter-walden und Zug ihnen das ihrige leihen und es ihnen hinausschickcn. v. Alls nächstem Tag soll manantworten, wie man das Beginnen der Hauptlcutc, welche die Knechte in unserer Eidgenossenschaft fort-während wegführen, abstellen wolle, «t. Junker Melchior von Laudenberg anerbietet sich, das SchloßGehcnhofeu, das er vom Bischof von Consta«; zu Lehen hat, zu der Eidgenossen Händen getreulich zubehalten und Leib und Gut zu ihnen zu setzen. Dafür wird ihm gedankt unter Annahme seines Aner-bietens. v. Heimbringen die Verantwortung des Wendel von Homburg seiner Leute zu Stüßlingcn wegen,von denen, nach seiner Behauptung mit Unwahrheit, die Rede ging, sie hätten begehrt, mit den Eid-genossen den Vorstrcit zu haben.
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