540 Juni 1497.
Worms zu senden. Das Anbringen von Schwhz und GlaruS des Zolls zn SarganS wegen willman an die Obrigkeiten berichten, x. Der Vogt im Rheinthal meldet, der Abt von St. Gallen ver-lange, daß die Eidgenossen den Dritthcil des Zolls zu Rheincck, den sie von Hermann Hclwcr zu Lindaugekauft, als ein Lehen von ihm empfangen. Eö wird beschlossen, die Boten, welche zur BundeSerntuerungnach St. Gallen gehen, sollen den Abt bitten, dieses Lehen den Eidgenossen zu überlassen. ? Dievon Schasshansen melden, die von Stoffeln procedircn der Gerichte zil Thahngen wegen gegen sie vordem Kammergcricht, und haben Mandate über sie erlangt auf den Grafen von Octtingen, auf denBischof von Mainz u. f. w., welchem letzter« sie den Sachverhalt mitgcthcilt hätten. Nun werden sieaber neuerdings vor das Kammergcricht gefordert, sie begehren unsere Hülfe und unfern Rath. Ihnenwird geschrieben, sie sollen ihre Botschaft auch mit der nusrigcn nach Worms senden. Auf die V'ttcvon Schaffhauscn erhalten die von Lindau Sicherheit, um jenen Salz zuführen zu können.
Fulach zu Schaffhauscn haben einen Zehnten, der von den Eidgenossen Lehen ist. Diesen haben nnn dieFrauen im Paradies gekauft und wollen ihn behalten, sofern die Eidgenossen ihnen daö Lehen übergebe»oder ihren Hofmeister als Träger annehmen. Letzteres wird ihnen bewilligt. I»I». Der Abt von Psäst^meint, in seinen kleinen Gerichten zu Nüti den Wildbaun zu haben. Da aber die Eidgenossen dasell'Idie hohe Gerichtsbarkeit besitzen, so wird dem Vogt befohlen, Nicmaudcu da jagen zu lassen. « e. Dt»>Vogt im Thnrgau wird befohlen, das „ Türlh", welches zu Dicsicnhofcn auö dem Schloß in den Gartc»geht, der Zcitläufe wegen vermauern zu lassen. «Iii. St. Gallen beschwert sich, daß jüngst der Von«bülcr zu Mcmmingcu den Ihrigen 17<1t> Gulden mit Recht angegriffen und ihnen darum Rcchttag h" ^setzen lassen nach Mcmmingcn und frägt an, ob cö den Tag besuchen soll oder nicht. Antwort:Verseheu unö, unsere Obern werden nach Worms eine Botschaft senden, um die ganze Sache zu beseitigt-Inzwischen hat man denen von Memmiilgen geschrieben, sie möchten die Sache anstehen und die St. Gclllcrmit dem Ihrigen fahren lassen. ««?. Die Boten, welche nach Worms geschickt werden, sollen auchden Grafen Georg von Wcrdcnberg und SarganS das beste thun. II'. Der Pfalzgraf und die StadlStraßburg melden, daß sie den Vcrmittlungstag, der ihretwegen auf Sonntag nach St. Maria Magd"lcna nach Basel angesetzt ist, beschicken werden, Graf Erhard von Trugen läßt durch seine Bvtt»
anbringen, er stehe in keinerlei Verpflichtung weder zum König, noch zum schwäbischen Bund. 2öt""daher zwischen diesen und den Eidgenossen Krieg ausbrechen sollte, so möchte mau ihn und sein La»sichern und nicht beschädigen, er werde dann nach allen Seiten hin sich gewissenhaft neutral haltt"Das sollen die Boten heimbringen. I»I». HanS Vcrcndiß von Rordorf hat einen Gcmächtbricf, weichtvor zwanzig Jahren von Schultheiß Ferr von Lucern, damaligem Vogt zil Baden, versiegelt n»d ^gemeiner Eidgenopcn Boten auf zwei Tagen zu Kräfte« erkennt worden ist, gefälscht, daher >»"^ ' ,gestraft und den Brief zu Kräften erkennt hat, wie jeder Bote zu sage« weiß. Ii. Zürich begehtAushändigung der Zollbriefc einiger fremden Kauflcutc, die nach Baden statt nach Kloteu gcko"»""'seien, damit eö mit seinem Zöllner zu Kloten rechnen könne. Daö wird abgeschlagen; denn tS sei ""Tagen ein Abschied gemacht worden, daß. was Guts nach Stein komme, auf derjenigen Straße verfügwerden möge, welche den Fuhrleuten gefällt und daß man Niemanden zil einer Straße zwingt» si''Nun sei aber daö nicht gehalten worden; auch werde den Fuhrleuten, die nicht über Kloten sah""'gedroht, waö doch ein Mißbrauch sei u. s. w. kk. Dem Vogt im Wagenthal wird befohlen, daranf i''halten, daß seine Angehörigen den Frieden schwören. II. Bern, Luccrn, Schwhz und Unterwalden s"^"