Juni 1497,
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Nhcinthal wird beauftragt, Späne, die sich zwischen Rhcineck und Thal erhoben haben, wenn möglichin Gute zu schlichten, ansonst den Parteien vor gemeine Eidgenossen zu rechtlichem Entscheid Tag zubcrkünden. I». Ammann Vogler bringt an, Junker Jacob von Grüncnstcin habe zu Balgach im Nhcin-thal, wo die hohen Gerichte den Eidgenossen zugehörcn, ein Bußengericht und erbiete sich, damit er dieBußen desto richtiger einbringe, den Eidgenossen den dritten Thcil davon verabfolgen zu lassen, i. DoctorWinkler hatte sich, wie früher schon gemeldet, beschwert, daß auf dem Gut, das er von den Eidgenossenfür frei, lcdig und eigen erkauft habe, nun Lasten in Vorschein kommen. Hierauf wird nun erkennt,>»an habe ihm das Gut zu kaufen gegeben, wie wir es besessen, daher er denn auch die darauf stehendenLeibdinge und Taglöhne ohne Widerrede abzutragen habe, dagegen hat man ihm für Baukosten 42 PfundPfenninge nachgelassen, ik. Der Vogt im Rheinthal wünscht, man möchte der bedenklichen Zeit wegen>hm einiges Geschütz hinauSscndcn. Darüber will man sich ans nächstem Tag entschließen. I. Die Boten,welche zur Eideserneuerung nach Schaffhausen gehen, sollen nach dem Verlangen des Abts von Rheinauauch der Rechnung dieses Gotteshauses beiwohnen. i»>. Am Sonntag vor St. Ulrichötag sollen zu Bern,an St. Ulrichstag zu Frciburg, am Donstag nach St. Ulrich zu Solothurn die Eide und Bünde erneuertwerden, ii. Die Boten, welche nach Schaffhausen und Nothwcil zur Buudcscrneueruug reiten, sollenSonntags vor St. Ulrich zu Schaffhauscn, an St. Ulrichstag zu Nothwcil die Eide abnehmen. «». Ebensosollen am Sonntag vor St. Ulrich zu St. Gallen, an St. Ulrichstag zu Appenzell die Eide abgenommenwerden. Z». Der Abt von Reichenau meldet, es seien einige seiner Angehörigen, die aber im Thurgausttzen, mit seiner Erlaubniß zum römischen König in den Krieg gelaufen und bittet, man möchte dieselbennicht strafen. Dem Vogt im Thurgau wird aber befohlen, dieselben wie andere zu strafen, da sie inder Eidgenossen Gebiet sitzen und ihnen auch schwören. »K. Dem Vogt im Thurgau wird befohlen, denenvon Hugelschofen, welche keine Vogtherren haben und begehren, sich den Eidgenossen zu ergeben, die Eideabzunehmen, r. Auf diesem Tag ist beschlossen, daß man einem Vogt im Wagcnthal über seinen Lohnhinaus nichts weiter geben wolle. Ucbcr den Landammann im Thurgau geht die Klage, er beschweredie Leute, die ihn brauchen, gar sehr, indem er von ihnen über alle Zehrung hinaus täglich l Pfund zuWhn begehre. Auch habe er mehrmals hinter dem Rücken des Landvogts streitende Parteien vertädinget.Hierauf wird ihm geschrieben, daß er in beiden Rücksichten sich innert seinen Schranken halte, t. Auf dasAnbringen des Vogts im Thurgau, daß die armen Leute abermals mit Ladungen an das geistliche Gerichtu»l Geldschuld und weltliche Sachen über die Maßen beschwert werden, hat man deshalb mit des BischofsBoten geredet; diese aber erwiderten, der Bischof werde persönlich zu den Eidgenossen kommen und ohneZweifel diesen Klagen abhelfen. ,i. Da des Bischofs von Konstanz Botschaft auf diesem Tag erschienenist mit dem Begehren, die Vereinigung aufzurichten, hat man die Erklärung verlangt, daß das jenseitsdos Rheins gelegene Schloß Kaiscrstuhl, welches bisher nicht in der Vereinigung begriffen war, der Eid-genossen offenes Haus sein soll. Obschon nun die Botschaft dafür hält, es werde diesem Begehren ohneAnstand entsprochen werden, so will sie doch darüber an ihren Herrn berichten und seine Erklärung einholen.V» Die Botschaften der Bischöfe von Straßbnrg und Basel und der Städte Straßburg, Basel, Colmarund Schlettstadt anerbieten sich, auf dem Reichstag zu Worms dahin zu arbeiten, daß die Streitigkeitenzwischen denen von St. Gallen und Varnbülcr im Frieden ausgemacht werden, doch wünschen sie, daßdie Eidgenossen ihre Botschaft auch da haben möchten. Nichten sie zu Worms nichts aus, so wollen sieeine Botschaft zum römischen König schicken. Ihnen wird gedankt und versprochen, eine Botschaft nach
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