Juni 1497.
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eine Botschaft nach Worms schicken und diese soll auf St. Johannesabend zu Basel eintreffen. Die vonRothwcil sollen mündlich oder schriftlich ihre Sache dieser Botschaft übertragen. Da St. Gallen in derAcht ist, so scheint nicht Passend, daß von daher eine Votschaft mitgehe, Schaffhausen dagegen soll seineBotschaft mit der unsrigen nach Worms senden. Dem Bischof von Konstanz wird auf sein Aner-
bieten geschrieben, man wünsche, daß er persönlich nach Worms gehe und die Sachen auszugleichen trachte,»i». Die Orte, welche Boten zum König von Frankreich schicken wollen, sollen selbe auf St. Pcter-und Paulötag zu Frciburg haben, diejenigen, welche keine Boten schicken wollen, sollen ihre Vollmachtenden andern geben. Die Boten sollen sich erkundigen, wessen man sich unter obwaltenden Verhältnissendom König zn versehen habe, und daran sein, daß die auf Ostern letzthin verfallene halbe Pension aus-bezahlt werde. ««». Auf St. Peter- und Paulsabend sollen die iv Schirmorte des Abts von St. Gallenihre Boten zu St. Gallen oder Whl haben, wo dann der Abt ist, und der gegenwärtige und die dreiletzten Hauptleute sollen da Rechnung ablegen über die Nestanzen, damit man einmal darüber ins Klare^ninie. Die gleichen Boten sollen dann von da nach Appenzell zur Vundesbeschwörung gehen. K»K», Esderlautct, der Plonicr von Rorschach habe dem Bruder des Abts von St. Gallen lllv Gulden geliehen und^ nachher um llll) Gulden gebüßt worden, wovon der den Eidgenossen gebührende Thcil verheimlichtKorden sei, damit die Schuld jenes Bruders getilgt werde. Das sollen die Boten heimbringen und aufbcn Tag zu St.. Gallen Vollmacht erhalten, in der Sache zu handeln. Da das Gotteshaus
St. Gallen mit des Abts Vater und Mutter und Bruder in große Kosten kommt, so sollen die Boten,bic nach St. Gallen kommcn, mit dem Abt reden, daß er selbe anderswo versorge, indem man solches nichtborner dulden könne. Auch sollen sie mit dem Abt reden, daß er das angefangene Gotteshaus zu Ror-lchach ausbaue und nicht so unvollendet stehen lasse, i». Dieselben Boten sollen auch ferner abstellen,baß des Abts Amtslcute hinter dem Hauptmann durch Bußen vcrtädingcn. Dem neuen Haupt-
kann wird geschrieben, er soll die Bußen einziehen und sich bereit halten, auf St. Catharinentag Rech-nung abzulegen und Bezahlung zu thun, denn man werde ferner Niemanden mehr Aufschub geben.
Dieselben Boten sollen dem Hauptmann empfehlen, auf alle Dinge Obacht zu haben. ,1,1. Vonden drei Orten Uri, Untcrwaldcn und Zug wird abermals endliche Antwort begehrt, ob sie in ihremstreit mit Konstanz eines der angebotenen Rechte annehmen wollen oder nicht. Auf ihre Zusage, daß sieahne der übrigen Orte Wissen nichts Feindseliges vornehmen wollen, hat man sie ersucht, ihre Antwortb^d einmal zn geben, w. Der Fischer des Abts von Wcttingen klagt, Zürich wolle ihn zu einemanhalten bezüglich der Ausübung der Fischerei. Zürich antwortet, es habe eine Ordnung und einenSeevogt, der alle Fischer beeidige, zur Laichzeit nicht zu fischen. Da aber der Fischer von Wcttingenunter dem Vogt der Grafschaft Baden sitzt, so soll man heimbringen, ob er denen von Zürich schwörensoll odxr „Als vnser eidgnossen von friburg vnd Soloturn vor uff tagen begcrt haben,
biewil wir iezent die pünt schweren, daß wir Inen ouch schweren söllcnt, weiß jeder pot zu sagen, mitkas antwort jeder abgefertigt, also daß ctlich vermeinent, dicwil die Vereinigung, so wir mit Inen haben,u>t vstrukt, daß wir Inen schweren söllen, sunder daß wir die bi vnsern eiden, so wir Stett vnd lenderknandern schwerem, halten söllen, dabh sh das lasscnt beliben, wöllcn ouch sollichs trülichen halten."
Es wird verordnet, daß in Zukunft alle Kaufleute, fremde und einheimische, anf dem Zurzachcr-Karkt um die Stände loosen und keiner mehr denn drei solcher Stände haben dürfe, „doch söllen dieK bh dem Hussen verkouffcn, bh Iren Stenden, wie das vor alter harkommen ist, beliben". Zürich,