Mai 1497.
malö gebeten, der angebotenen Rechte cineö anzunehmen, und da ihre Boten keine Vollmacht haben wollen,so sollen sie das heimbringen und zu Baden antworten. 1^. Die Hanptlcutc nnd Aufwiegler, diebeständig der Eidgenossen Knechte hinwcgführen, sollen in allen Orten und in den Vogtcicn gemeinerEidgenossen gefangen und gefangen behalten werden bis zur Jahrrcchnung von Baden. Inzwischen sollman bcrathcn, wie man sie strafen und das Gcläuf abstellen wolle. I. Der Pensionen wegen, dcrcnthalbdieser Tag angesetzt ist, haben die Boten ungleiche Antworten gebracht; die Einen wollen sie abstelle»,die andern wollen sie nehmen, daher soll über den Gegenstand weiter bcrathschlagt werde». i» T)"'fremden Kaufleutcu haben alle Orte, ausgenommen Uri, Geleit gegeben bis auf Widerruf; da hat wanin der Sache sich auch UriS gcmächtigt. i>. Da die Boten, welche man zu Fürsten nnd Herren gesendet,nun alle zurückgekehrt sind, so hat man, um die Antworten zu vernehmen, einen Tag gesetzt nach Z""^auf Sonntag nach unseres Herrn FronlcichnamStag (28. Mai). «». Da die von Roihwcil auch in dwAcht erklärt sind, so soll ans dem Tag zu Zürich auch darüber gehandelt werden, damit sie uuö deshalbkeine Ungclcgcnhcit verursachen. >». Schwhz soll den alten Hauptmann Jost anhalten, den IV Ortcnvolle Bezahlung zu thun, da Hauptmann Rizzis Rechnung in die scinigc aufgenommen und Rizzi lcdiggelassen ist. «ß. Jeder Bote weist, was wir den Ehurfürstcn nnd Fürsten nnd Städten dcS Reichs ansden Reichstag zu Wormö geschrieben haben, i. Da unserer Eidgenossenschaft Boten, die bei den nieder»Fürsten nnd Städten gewesen sind, erfahren haben, dast zwischen dem Pfajzgrafcn und der Stadt Straf-bürg ein Streit walte, den sie beide Parteien den Eidgenossen zum Vergleich anzuvertrauen gebeten haben,wozu jene sich willfährig zeigen; so soll jeder Bote heimbringen, ob man ihnen einen freundlichen Tagsetzen wolle. Jeder Bote weist, wie die Einigung mit den Bünden in Chnrwaldcn auf diesem Tagbeschlossen ist. tz. Auf diesem Tag ist angesehen, dast wer von nun au der IV Orte Hauptmann Z"St. Gallen wird, diesen alle Jahre Rechnung geben und baar bezahlen soll, wie man das mit and""Vögten auch zu halten pflegt. «. GlaruS sott den Hauptmann zu St. Gallen anweisen, den IV Ortc»auf der Jahrrechnung zu Baden Rechnung zu geben und vollkommene Bezahlung zu leisten, T'"grosse Klage geht, dast das Gotteshaus St. Gallen der Verwandtschaft des AbtS wegen grosse Kost"'haben müsse, dast auch daö angefangene neue Gotteshaus nicht gebaut, sondern das Geld anderwärtsverbraucht werde, so sollen die Boten der IV Ortc heimbringen und rathschlagen, wie man solche Kost"'abstellen und das Gottcöhauö in Aufnahme bringen könne. Auf dem Tag der Jahrrechnung zu Badensoll man Antwort geben.
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H a ö l i.
4^1)7, 27. Mnl (Samstag nach Corporis Christi).
Staa»»«rcl>iv Hrelburg Abschiedband Nr.).
». Die in Betreff der Streitigkeiten um daö Lehen der Silbergrubcn im Thalc BagncS bestellte"Schiedsrichter stellen den Proccst ein, da sie durch eine Erklärung des neu erwählten Bischofs und derLandschaft Wallis, dast die dem Tisch deS BiSthumö zugehörigen, in der Erde liegenden Schätze d"ganzen Landschaft nie Gegenstand cineö ewigen LchcnS werden können, und durch päpstliche Banndroh""övon ferncrm Fortschreiten abgehalten werden. ?». Die von Wallis wollen den Eidgenossen eine sch"^liche Antwort auf ihre Verwendung für den alten Bischof Jost (von Silincn) geben, e. Georg ans b"