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April t^97.
»<57.
Zug.
441)7, 16. Npnl (Sonntag Tiburcii).
Staatsarchiv Liicer»! Allgemeine Abschiede. <!. W2.
». In Betreff dcö GelcitbegchrcnS der Kanflcute soll man auf dein nächsten Tag, der am Tagnach St. Philipp und Jacob (2. Mai) zu Zug sein wird, völlig antworten, inzwischen aber dcn Ka"lcutcn guten Trost geben. ?». Die hinlaufenden Knechte sollen abermals von beiden Herren abgest»' ^werden. Wollte daö nicht gcmcinlich geschehen, worüber man sich auf obgcmcldtem Tag erklären st /soll eö doch wenigstens denjenigen Orten unbenommen sein, die eS gern thnn wollen.jedes Ort auf St. Philipp- und JacobStag zu Nacht (1. Mai) seine Votschaft zu Zug an derberge haben.
»<58.
Zug.
441)7, 2. Mal (Dienstag nach Philipp und Iacobi).
Staatsarchiv Zürich - Allgemeine Abschiede. II. M>.
». Der Erbstreit zwischen Hermann Stierliö'scl. Sohn und HcnSli StöckliS sel. Freundendcn Tag zu Baden nach Pfingsten gewiesen. I». Auf dem Tag zu Luccrn auf Mitte Mai soll man ^das Gesuch des Peter Wollcb entscheiden, daß seinem Bruder Heini Wollcb eine Empfehlung »nKöllig von Frankreich gegeben werden möchte. «. Ebenda soll man Antwort geben auf dasdes Ammanil Zelgcr, daß die Eidgenossen sich der Kinder des Schillingcr scl. annehmen möchten. ^
Vogt von Baden ist geschrieben, er soll nnS jetzt keine Unruhe machen auf Kirchwcihcn. Will er Ian eine Kirchweihc, so mag cr sclbvicrt oder fünft dahin reiten, andere aber soll cr daheim«. Von Hanptlcuten beim römischen Köllig und beim Herzog von Mailand sind Briefe gekommen, ^sie sich erbieten, Leib und Gut zu unö zu setzen, wenn man sie rufe. Auf dem nächsten Tag ss ^antworten, wie man sich mit den Hanptlcntcn und Aufwieglern halten wolle, „darmit ein Anderer )" ^die vnscrn Harheim laß". Dcö SpanS halben zwischen den drei Orten Uri, Unterwaldcn »»5und der Stadt Constanz hat man nach vieler Mühe die Zusage von den drei Orten erlangt/ "auf Mitte Mai zu Luccrn völlige Antwort geben und inzwischen sich aller kriegerischen tlutelmeh'""'gegen Constanz ohne Wissen und Willen der VII Orte enthalten wollen, Auf den hübsche»zu Nacht zu Pfingsten soll man in Lnccrn festsetzen, auf welchen Tag die Beschwörung der Bünde n ^halben vor sich gehen soll. I». Jeder Bote soll daö Gesuch der fremden Kanflcntc um Geleit "Eidgenossenschaft an seine Herren bringen und auf dcn Tag zu Luccrn Antwort geben. Inzwischen Ndie Kaufleutc freies Geleit haben, 4. Zürich soll dcn Hauptmann dcö Klosters St. Gallen """"auf dcn Tag der Jahrrechnung (6. Juni) zu Baden den IV Orteil zu bezahlen, waö cr ihnen schuld