Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
530
Einzelbild herunterladen
 

Februar 1497. H-zg

mit Mailand nicht annehmen und sich von den übrigen Orten nicht trennen möchten. «K. Der Stadt-schrciber von St. Gallen bringt im Namen des Abts und der Stadt daselbst an, der römische Königverlange von ihnen den gemeinen Pfenning und begehre, daß etliche Räthe im Namen der Stadt ihmhuldigen sollen. Auf sein dseöfälligeS Rathöbcgchrcn will man ans nächstem Tag zn Lucern eintreten,v.Gedenk an her Heinrich Göldlis Sun, Jörgen Göldli gegen Wilhelmen von Wippingcn."

5«».

Lu cern.

4^97, 27. Februar (Montag vor Mmcfastcn).

Staatsarchiv Luccrn: Lucerncrabschicdcsammlung. 0. 77.

Boten: Lucern. Schultheiß Nuß; Bogt Schürpf; von Meggen; Peter von Alikon. Schwhz. WcrniJacob. Obwalden. Vogt Ambül. Nidwalden. Ammann Enentachers.

Da in Betreff der Capitcl mit dem Herzog von Mailand auf mchrcrn Tagen verhandelt und zuge-sagt worden, selbe zu besiegeln, insbesondere auf letztem Tag zn Luccrn diesfalls eine Verabredunggeschehen ist, nun aber sich eine Rede erhoben hat, daß Schillinge! getödtet worden sei, weshalb Nid-walden die übrigen Orte gebeten hat, mit der Besiegelung zuzuwarten, wie auf dem Tag zn Bogen-ried auch angebracht worden ist, so hat man auf diesem Tage mit dem mailändischen Boten geredet undvon ihm im Namen der Verwandtschaft Schillingers Abtrag und Entschädigung ihres umgekommenenVaters wegen begehrt. Hierauf hat der mailändische Bote erklärt, er habe von der Sache keine Kenntnis!;sollte übrigens dem Herzog oder den Seinen etwas zur Last fallen, so erbiete er sich, die daraus hervor-gehende Ansprache, wie diejenigen anderer Ansprcchcr nach Bcsicglung der Capitcl auf gemeiner Eid-genossen Boten oder auf Ammann und Rath von Obwalden, wo Schillinge! auch Landmann gewesen,zu Recht zu setzen. Dabei verlange er aber, daß man ihm einmal endliche Antwort gebe und die Capitclnach der auf letztem Tag zu Lueern geschehenen Abrede aufrichte. Beschluß: Jeder Bote soll diese Erklärungheimbringen und auf Montag nach Mittefastcn (6. März) antworten, ob man sich damit begnügen unddie Capitcl besiegeln wolle oder aber nicht.

Lu cern.

4^97, 7. März (Dienstag nach Lätarc).

Staatsarchiv Lucer»: Lucerncrabschicdcsammlung. 0. 77 b. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. 7-t7. 757.

Staatsarchiv Arcibnrg: Abschiede von Luccrn. Nr. 8Z.

Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern. Rudolf von Scharnachthal, Ritter. Lucern. Lud-wig Seiler, Schultheiß; Haus Sunncnberg. Uri. Vogt Muheim. Schwhz. Vogt Schribcr. Untcr-waldcn. Ammann Zelger. Zug. Vogt Letter. Glarus. Vogt Landolt.

t». Eine Botschaft von Nothweil meldet, der römische König habe gemeine Stadt Rothwcil wegenunbilligen Thuns eines der Ihrigen, kraft des auf dem Reichstag zu Worms beschlossenen königlichenLandfriedens in Acht und Abcracht erklärt. Da nun gemeine Stadt unschuldig und die Ihrigen, die beider Sache gewesen, annoch in ihrer Herren Strafe seien, so bitte sie, daß gemeine, Eidgenossen in der

67