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März l497.
Stadt Rothwcil Kosten zu den Grafen von Werdcnbcrg senden und sie bitten wollen, die Acht gegen sieabzustellen. Darauf wird erkennt: Zürich soll in gemeiner Eidgenossen Namen und in derer von Roth-weit Kosten eine Botschaft zu den Grafen von Werdcnbcrg schicken, sie ersuchen, der Acht keine Folge zugeben, denn würden die von Rothwcil befehdet, so seien sie mit den Eidgenossen in solchem Verhältnis!,daß diese sie nicht verlassen könnten. Findet dann Zürich cS noch nothwcndig, so soll eS in aller Eid-genossen Namen auch an den König über den Handel schreiben. I». Jedes Ort soll bei Strafe an Leibund Gut den Genügen verbieten, in fremde Kriege zu laufen, weder zum König von Frankreich, nochzum römischen König, noch zum Herzog von Mailand; Aufwiegler soll man im Bctrctungsfall allent-halben nach Verdienen strafen. Insbesondere soll Lucern mit dem mailändischen Boten reden, daß crunsere Leute nicht aufwiegle. Und dabei soll ihm bemerkt werden, da die Vereinigung keinen Fortganghaben wolle, so möge er sich wieder heim zu seinem Herren verfügen. Auch sott man auf nächstem Tagerklären, ob wir unsere Knechte vom König von Frankreich und vom Herzog von Mailand hcimbcscheidcnwollen und ob das mit Boten oder Briefen geschehen soll. r. Eine Botschaft des Stifts zu St. Stephanin Constanz bringt an, dieses Stift habe im Thurgau drei Widumhöfc, woselbst ihm Fall und Gcläßzustehe. Nun thun ihm die Unsrigcn, die auf diesen Höfen sitzen, an fraglichen Rechten Eintrag "»dmeinen weder Fall noch Geläße schuldig zu sein. Beschluß: Schwhz soll dem Vogt im Thurgau auftrage«/daß cr die Parteien gütlich zu vergleichen trachte. Kommt er damit nicht zu Stande, so sollen die Par-teien mit ihren Briefen und Gcwahrsamcn auf den nächsten Tag der Jahrrcchnung zu Baden vor derEidgenossen Boten kommen. «H. Die Boten von St. Gallen und Appenzell melden, der König habeihnen geschrieben, daß sie die auf dem Reichstag von Worms angelegte Taxe bezahlen sollen. Daraufwird ihnen geantwortet, sie sollen sich in dieser Sache nach demjenigen richten, waö die Eidgenossen thu«werden, v. Auf diesem Tage ist davon geredet, wie man die Pensionen besonderer Personen abstellenwolle, damit cö leichter werde, die Knechte zu Hause zu behalten. Darum ist ein Tag nach Lueern gesetztauf Dienstag nach der Ostcrwochc (4. April), f. Der Vogt von Sargans bringt an, der Bruder deöAbts von PfäfcrS habe einen Tausch um die Pfarrei Fcldkirch gcthau und Abt und Couvent hätten sich für79 Gulden, die er dem vorigen Besitzer für die Abscnz habe geben müssen, verschrieben. ES wird beschlossc«-dcr Vogt soll, da des Abtö Bruder nun gestorben, versuchen, den Herrn, dem jene Ansprache gehört, z«'"Verzicht darauf zu bewegen. Zudem soll mau heimbringen, wie man solchem Handel in Zukunft zuvor-kommen möge. A-. Der von Lueern beantragten Thcilung der eigenen Leute zu Werdcnbcrg und Sarga«^und der Ansprüche des Herrn von Castclwart auf die Gerichtsbarkeit über alle Frevel zu Grätschinö wcgc«sollen die Boten auf nächsten Tag Vollmachten mitbringen. I». Der Bischof von Sitten klagt über dieunbillige Behandlung, welche cr von denen von Wallis erfahre nud die er um sie doch nicht verdienthabe und erklärt, cr habe ihnen Recht geboten erst auf die IV Waldstättc, mit denen sie verwandt seic«,dann auch auf die übrigen sechs Orte, ans gemeine Eidgenossen, endlich auf Burgermeister und Rathzu Constanz oder Basel. Dabei bittet cr, man möchte sich für ihn, als einen gcborncn Eidgenossen, beidenen von Wallis verwenden, damit eines dieser Nechtbote augeuommen werde. Da die Boten von Bernund Unterwaldcn zu einem solchen Schreiben keine Vollmacht zu haben erklären, so sollen sie bis a«fnächsten Tag dieselbe einholen, l. Dem Bischof von Sitten wird ein Empfehlungsschreiben an den Papstausgestellt. It.. Derer im grauen Bund zu Churwaldcn wegen soll jeder Bote die Artikel, die hernachverzeichnet stehen, heimbringen zum Rathschlag, ob mau mit ihnen das Vündniß eingehen wolle, daö