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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Februar 1497.

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folgender Eröffnung : Da die zwei andern Bünde die Vereinigung mit den Eidgenossen, welche auf demTag zu Wallenstadt verabredet worden, nicht angenommen, sie aber solche hätten annehmen wollen undlieber auf ewig denn auf eine bestimmte Zahl Jahre annähmen, so haben die andern zwei Bundebehauptet, sie hätten das Recht, den obcrn Bund davon abzuhalten, indem ein Artikel ihrer Bündelaute, daß sich kein Bund ohne Wissen und Willen der andern mit Fremden verbinden soll. Nun meinenaber die vom oberu Bund, dieser Artikel hätte keine Beziehung auf eine Verbindung mit den Eidgenossen,die schon deshalb nicht als Fremde anzusehen seien, weil einzelne Orte mit ihnen bereits Bündnisse haben.Sie begehren deshalb der Eidgenossen Rath. Hierauf wird erkennt, die vom obcrn Bund sollen unfernEidgenossen von Glarus beförderlich Abschriften ihrer Buudsbricfc schicken, Glarus dann dieselben auf dennächsten Tag nach Lucern bringen, damit man darüber sitzen und beratschlagen könne, was. in Sachenzu thun sei.

Lucern.

1^1)7, 15. Aehrnur «Mittwoch nach der alten Vasyachti.

Staatsarchiv Lucern: Lucernerabschiedesammlung. 71 d. Staatsarchiv Freiburg: Abschiede von Lucern. Bv. Nr. 83. Abschiedband Nr. 1.

Boten: Lucern. Ludwig Seiler, Schultheiß; Werner von Meggen, HanS Ruß, Altschulthciße.Schwhz. Ammanu Aufdermaur. Obwalden. Schreiber Suttcr. Nidwaldcn. Ammann Encntachers.Glarus. Vogt Tschudi. Freibürg. Franz Arsent. Solothurn. Niclauö Cunrat, Altschulthciß.

Der Bote von Glarus berichtet, daß an der Schrift zu Appenzell, der Knechte wegen, so zumKönig von Frankreich laufen, die vorgegebener Maßen von den Eidgenossen ausgegangen sein sollte, nichts sei.I». Die Vögte von Engelberg, der Bülcr von Unterwaldcn und Hans Grcppcr von Lucern haben Stephanam Letten die Güter zu Grafeuort um 20 Pfund geliehen, welche bisher Hans Dillier innc gehabt.Nuil vermeint Hans Dillier jenem die Güter abzuziehen. Daraus wird beschlossen, Unterwaldcn soll denDillier vor Rath beschickeil und mit ihm reden, daß er den Stephan am Letten bei dem Lehen der Güter lasse.Will er das nicht thun, so soll Jedermann die Sache heimbringen und auf nächsten Mittwoch zu LucernAutwort geben, ob man den Stephan am Letten bei dem Lehen bleiben lassen wolle oder nicht. «. Danun seit Langem mit dem Herzog von Mailand der Capitcl wegen Unterhandlungen gepflogen wordensind, so hat man auf diesem Tag beschlossen, die Capitcl aufzurichten und zu besiegeln, selbe aber nichtherauszugeben, bis der Herzog den Orten, welche in dieselben gegangen sind, die erste Bezahlung derPension gcthan habe. Zugleich soll auf den Sonntag Jubilate jedes Ort seine Boten nach Lucern bevoll-mächtigen, über die Ansprachen der Privaten all Mailand zu erkennen und der Herzog soll dann aufZiel und Tag, so der Eidgenossen Boten bestimmen, die richtig erkannten Forderungen bezahlen. Dafür,daß dieses so gehalten werden soll, hat der mailäudische Bote mit voller Gewalt seines Herrn genüg-same Verschreibung zu Lucern hinterlegt.

« fehlt im Lucernerexemplar.