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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Januar 1497.

Schwhz hierauf erklärt hat, es sei ihm nicht gelegen, sich allein mit der Sache zu beladen, Consianz aberwissen wollte, in welcher Gestalt und Form die sieben O»te den Entscheid zu übernehmen vermeinten, 'stihnen auf heute erklärt worden, daß die sieben Orte begehren, Consianz wolle den Span auf sie setzen,ganz gleich, wie er ehemals auf etliche besondere Personen in den übrigen drei Orten im Feld gesetztund verbrieft worden sei; man werde trachten, auch die drei Orte zu bewegen, daß sie sich auf diesenBorschlag einlassen. Hierauf haben Bürgermeister und Rath zu Consianz ihre Einwilligung erklärt;man soll nun dahin arbeiten, daß auf dem Tag zu Lucern Montags nach Mittefasten (6. März) auchdie Gegenpartei zu Gleichem bewogen und die Sache von den sieben Orten an die Hand genommen werde.Auch soll man, wenn es nothwendig wird, deshalb eine Botschaft vor die Gemeinden der drei Orte ihn».Ucberhaupt soll Allcö gcthan werden, damit man mit der Stadt Consianz in guter Nachbarschaft bleibe.Bern soll diesen Abschied abschriftlich an Solothurn mitthcilcn, mit der Einladung, demselben in allenThcilcn nachzukommen. I». Jeder Bote weiß, was der Bischof von Consianz Melchiors von Laudenbergwegen angebracht hat.

E i n si e d e l n.

44!)7, 13. Januar.

Dic Acten fehlen. Siehe !»!?> ».

S»7.

Lucern.

4/ii)7, 18. Januar <Mmwoch nach Anionn,

Staatsarchiv Lucern: üuecriicrabschiedesammlung. <!. KS.

Boten: Zürich. Rudolf Eschcr, des Raths. Lucern. Ludwig Seiler, Schultheiß; Werner tw»Meggen, HanS Ruß, Altschultheißc. Uri. Vogt Muheim. Schwhz. Bogt Ketzi. Obwalden. ScheesSutter. Nidwaldcn. Marx Zclger, Altammann. Zug. Bogt Letter. Glaruö und Frciburg l">maild anwesend). Solothurn. Urö Biß.

». Denen von Nidwaldcn hat man auf dic Antwort, welche sie der Capitel wegen gegeben, geschriebensie möchten ihre Gewalt und Gemeinde auf nächsten Sonntag (22. Januar) früh bcsammcln und ibne>zureden, daß sie sich von den drei Waldstättcn nicht sondern, sondern mit ihnen in dic Capitel gehen inöäsieuLucern, Schwhz und Obwaldcn sollen gleichzeitig ihre Botschaft zu StanS haben, um nach erhaltener ^nwort zu berathschlagen, was man, wenn Nidwaldcn zusagt, denen von Uri auf ihre Mahnung antwoeienwenn dagegen Nidwaldcn abschlägig antwortet, wie man sich dann überhaupt in der Sache halten wUeI». Der Dccan zu Lucern und die andere Pricstcrschaft bringen an, der Bischof von Consianz habe ein Ma»^ausgehen lassen, einer königlichen Steueranlage wegen, dic von Geistlichen und Weltlichen allenthalb^aufgenommen werden soll. CS wird ihnen verdcutet, in der Sache noch nichts zu thun, man wolleauf nächstem Tag darüber bcrathcn. « . Dic Zugesetzten in dem Schiedsgericht wegen dcSKloten bringen für einen Obmann in Vorschlag Hansen Tcchtcrmann von Frciburg, Urö Biß von So nthurn, Bürgermeister Merz von St. Gallen, Bogt Abcrlh im Thurthal. Auf nächstem Tag si'll