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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Januar 1497.

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trete auch bei. Zug: Da die Meinungen getheilt seien, so müsse der Bote referiren. Glarus: Wenngemeine Eidgenossen oder IV Orte die Bereinigung annehmen, wolle es das fünfte sein. Frcibnrg undSolothurn referiren, weil die Eidgenossen nicht einhellig seien. Lucerns Erklärung fehlt. Beschluß: Daauf diesem Tag abermals keine völlige Antwort erhältlich ist, so wird ein neuer Tag augesetzt aufSt. Autonieutag (17. Januar) nach Luccrn. Da soll jedes Ort durch seinen Voten endlich zu- oder absagen.Luccrn, Schwhz und Unterwaldcn sollen die Sache beförderlich an ihre oberste Gewalt bringen, und aufMontag vor St. Antonii (16. Januar) zu Bcggenricd Autwort geben, ob sie mit dem Herzog von Mai-land die Capitel vollziehen wollen oder nicht, sodann auf dem Tag zu Luccrn völlig antworten, v. Uri,Unterwaldcn und Zug sollen ihres Spans wegen mit der Stadt Konstanz den Vogt Muhcim, AmmannZelger und Ammann Steiner auf Montag vor St- Antonientag zu Lucern haben. Da wird man allenFleiß anwenden, um die Sache gütlich zu vergleichen und fernerer Widerwärtigkeit vorzubeugen. «R. Dabezüglich der Bereinigung mit dem Bischof von Constanz noch nicht in allen Orten die Bcrathuug statt-gefunden hat, so soll die Sache auf nächstem Tag vorgenommen werden, v. Da die Knechte sich aber-mals erheben und zum König von Frankreich laufen, was gegen die Vereinigung geht, so soll jedes Ortberathen, wie man das Laufen abstelle und die Aufwiegler strafe; man soll bei Leib und Gut verbieten,hinweg zu laufen, t. Auf nächstem Tag soll man sich erklären, ob man dem König von Frankreich schreibenwolle, daß er die Unsrigcn nicht also wider unfern Willen und wider die Vereinigung in Dienst empfange.K. Da die Appenzeller behaupten, gemeine Eidgenossen haben ihnen geschrieben, sie lassen ihre Knechtedem König von Frankreich zulaufen, die Appenzeller mögen solches auch thnn, so wird Glarus beauftragt,in aller Eidgenossen Namen seine Botschaft dahin zu senden, um diese Briefe herauszufordern, damitMan wisse, wer solche Schreiben hinter den Eidgenossen durch ausgehen lasse. I». Schwhz bringt an, esgehe viel Korn über den Gotthard, was leicht eine Thcurung im Land verursachen könnte. Daher wirdbcr Bote von Uri beauftragt, bei seinen Herren zu bewirken, daß sie auf Beobachtung der Ordnung, dieschriftlich zu Luccrn liegt, dringen, und nicht mehr Korn über den Gotthard lassen, als diese zugibt;auch den Zollcr zu Göschcnen anhalten, nach altem Herkommen zu Lucern den IV Waldstättcn den alt-herkömmlichen Eid zu schwören. K. Die Schifflcutc von Lucern klagen, daß der Zoller zu Mellingen voneinem Saum Guts 10 Schilling Zoll nehme, was sie nicht aushalten können. Beschluß: Die Schifflcutcbon Luccrn sollen auf der Jahrrcchnung zu Baden erscheinen. Da will man Autwort geben, wie man siehalten wolle, damit die Straße nicht wüst gelegt werde.

5SS.

C o ii st a li z.

4W7, lt. Januar <Mmw>,ch »ach Vauntim).

StaatSarcl,«» Luccrn: Allgemeine Abschiede. 0. 272.

Jeder der Nathsboten, so von den sieben Orten nach Constanz gesendet worden, um die anhau-enden Streitigkeiten zwischen Constanz und den drei Orten Uri, Unterwaldcn und Zug zu gutem Ende6u bringen, soll seinen Herren und Obern berichten, daß man an Burgermeister und Rath der StadtInstanz das Ersuchen gestellt hat, die Sache den sieben Orten zum gütlichen oder rechtlichen Entscheidübergeben. Da nämlich auf dem Tag zu Zürich der Abschied von Lucern angehört worden, und

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