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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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November 1Tl>6,

Hardt, Räthe und Abgeordnete des Herzogs Philibcrt von Savoycn erneuern in Auftrag ihres Herren dieBündnisse und Verträge des Hauses Savoycn mit den Städten Bern und Frciburg, insbesondere denmit Amadeus, dem Grafen und ersten Herzog von Savoycn, aufgerichteten Bund, unter Vorbehalt, daßmit Ucbereinstimmung der Parteien jederzeit in den Bestimmungen über Handel und nachbarlichen Ver-kehr dienliche Abänderungen getroffen werden mögen,

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Zürich.

2l1. November (Sonntag nach Olhmari),

Staatsarchiv Luccr» Allgemcinc Abschiede, <!, AS,

Zürich, Luccrn, Schwyz, ttntcrwaldcn und Zug haben die auf dem Tag zu Wallcnstadt zwischendcil Vit Orten und den drei Bünden in Ehurwalden verabredete Vereinigung angenommen; weil aberUri und Glarus noch nicht zugesagt, so haben die Boten der fünf Orte den Boten der beiden letzt-genannten ernstlich empfohlen, ihre Herren zu bitten, daß sie in Betracht des Trostes, welche in gegen-wärtigcn bedenklichen Zeiten diese Vereinigung den Eidgenossen gewähre, selbe auch annehmen undzusagen möchten, Ihre Entschließungen sollen sie bis auf St. Niclauötag nach Zürich berichten, I». T»eBoten, die von den Eidgenossen nach Lindau abgefertigt sind, erhalten von diesem Tag den schriftlichenAuftrag, bei den königlichen Anwälten daselbst dahin zu wirken, daß Herr Anton Gcißbcrgcr, Ritter,seiner Gefangenschaft zu Konstanz erledigt und Graf Georg von Sarganö aus der Acht gelassen und vonseinen Schuldnern bezahlt werde, laut früher zu Luccrn verabredetem Bericht, v. Dem Landvogt vonSarganS wird befohlen, die AmtSleutc daselbst einzuberufen, mit ihnen ein ziemliches, billiges Wcggcldfür diejenigen, welche die Straße über den Schollbcrg brauchen, aufzusetzen, und sodann einen ehrbarenMann ausfindig zu machen, welcher gegen Ucbcrlassung dieses Wcggelds den Unterhalt der Straße über-nähme. WaS da geordnet wird, soll der Vogt nach Zürich berichten, damit es der Genehmigung derEidgenossen unterlegt werde. «I. Schwyz und Luccrn sollen getreues Aufsehen halten, ob von den dreiOrten etwas gegen die Stadt Eonstanz vorgenommen werden wolle. In diesem Fall soll sofort Tag naä)Schwyz gesetzt werden, damit einem solchen, jetziger Zeit für gemeine Eidgenossen gefährlichen Unter'nehmen ohne Verzug zuvorgekommen werden kann. v. Zürich hat auf dem letzten zu Schwyz gchal'tcnen Tage verlangt, die Neuerung zu Baden, daß der dortige Gcleitcr die Wagcnleute nöthigc, d>cZollbriefc, die an den Zoll zu Klotcu gehören, ihm auszuhändigen, widrigenfalls er sie nicht ziehe»lasse, möchte abgestellt werden. Solches sei nicht zu dulden, indem kein Ort das andere ohne Rechtpfänden soll, und ohnehin diese Sache in dem anhängigen Rechtsstreit mitbcgriffcn.sei. Die Boten diesesTageS haben nicht genügsame Vollmacht, um auf diesen Gegenstand einzutreten, indem man glaubte,es sei bloß darum zu thun, daß die beidseitigen Zugesetzten zur Wahl eines neuen ObmannS zusammenkommen sollten; die Boten der sechs Orte wollen daher den Gegenstand heimbringen. 4', Dem Abt vo»Pfäfcrö wird geschrieben, daß er Herrn Rudolf von Tobel befriedige laut der zur Zeit in Einsiedel»getroffenen Abrede. Bezüglich der vom Herrn von Castelwart, als Besitzer der Herrschaft Werdcnberg,beantragten Theilung der eigenen Leute, wogegen die von SarganS Einsprache gethan, wird erkennt, daßeine solche Theilung nicht stattfinden, sondern daß eS beim alten Herkommen bleiben soll, worin »>»"