October 1496.
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3^7.
W a l l e n st a d t.
4^196, 24. Oelvber (Montag vor Simon und Jude).
StaatSarciiiv Lucern . Allgemeine Abschiede. 6.237.
»». Graf Georg von Sarganö bringt die Irrung an, die ihm als einem König der Keßler in derGrafschaft SarganS begegne, und begehrt, daß man ihn bei den Freiheiten, die er und seine Vorfahrendiesfalls vom Reich erlangt haben, schütze, damit die fremden, verlaufenen Abenteurer, welche die Weltbetrügen, gezähmt werden mögen. Dieses Begehren soll jeder Bote heimbringen. I». Derselbe Graf Georgklagt ferner, daß der Bericht, welcher zu Lncern zwischen der königlichen Majestät und ihm gemacht worden,nicht gehalten und die auf ihm liegende Acht nicht aufgehoben, noch ihm Bezahlung oder rechtlicher Aus-trag gegen seine Schuldner verschafft werde, mit Begehren, man möchte deshalb seiner eingedenk sein,v. Da die Straße über den Schollberg mit großen Kosten gemacht worden, es nun aber Roth thnt,selbe gehörig zu unterhalten, ist der Boten Meinung, es wäre gut, die Unterhaltung einem ehrbarenManne zu übertragen und ihm dafür den Bezug eines angemessenen Wcggeldeö zu gestatten. «R. DerBote von Lucern soll bei dem Vogt Ferr sich erkundigen der Gottesgabc wegen, die des Kirchherrn Sohnzu Flums gethan hat, wie viel von der Eidgenossen Boten bewilligt worden, und ob sie ausgerichtet seioder nicht, v. Die Copie der Vereinigung mit den Bünden in Chnrwalden soll jeder Bote an seineHerren bringen und deren Erklärung darüber auf dem nach Zürich auf Sonntag nach St. Othmarötag(2l>. November) angesetzten Tag abgeben. Die Bünde von Chnrwalden sollen sich auf St. Niclanötag(6. Dcecmber) schriftlich erklären, ob sie die Vereinigung nach dem betreffenden Entwurf annehmen wollenoder nicht. Wenn dieselbe von beiden Seiten angenommen wird, so sollen dann die Briefe aufgerichtetund besiegelt werden. L. Heimbringen den Anstand wegen der Thcilung der eigenen Leute, die derHerr von Castclwart von der Grafschaft Wcrdenberg wegen zu thun begehrt, die Leute ans der Graf-schaft Sargans dagegen als dem Herkommen zuwider bestreiten. K. Des zu Gretschins geschehenen Ver-brechens wegen, worüber der Herr von Castclwart zu richten vermeint, ist dem Landvogt befohlen, denHandel zu untersuchen, und einen schriftlichen Bericht darüber nebst einer Copie des Sprnchbricfs zwischenbeiden Grafschaften nach Zürich auf den Tag zu schicken. I». Wenn Vogel von Uri und etliche Reis-knechte glauben Soldansprachen an die Bünde in Chnrwalden zu haben. Man soll mit diesen Knechtenreden, daß sie sich mit dem Rechtbictcn der Angesprochenen begnügen und sich aller Drohungen enthalten,t. Die Leute aus der Grafschaft und die Burger aus dem Städtchen Sargans sind ihrer Steuerstrcitig-kciten wegen auf den Tag zu Zürich beschiedcn. Es soll daher jedes Ort seinen Boten Gewalt geben,in der Sache Recht zu sprechen.
Z/48.
Bern.
4^9K, 9. November.
Staatsarchiv Bern: Bündnisse und Verträge. IN. 155.
Amadeus, Freiherr zu Vivis, Antonius von Gingins, Herr zu Divonne, Johann von Steinbach,Herr zu Büssh, Landvogt und Verwalter in der Waat, Humbert von Ponterosa und FranciscuS Nein-