512 August 1496.
Hierauf hat mau sie gebeten, die Sache ruhen zu lassen bis auf einen Tag, den man deshalb »achLucern setzt, ans St. VartholomänStag (24. August), k. Der Capitcl wegen mit Mailand soll dermailändische Bote seinem Herrn schreiben, daß er sich erkläre, ob er den Entwurf, der den Orten n»Ugethcilt ist, „ohne alle Fürwort" annehmen wolle oder nicht. Im bejahenden Falle soll Lucern eine»Tag zur Behandlung der Sache ausschreiben.
SA 2.
v n c e r tt.
26. Allgttss «Freitag nach Vartholomäi).
Staatsarchiv Lucern: Lilcerncrabschicdcsammlung. 0. nt.
Boten: Zürich. Felix Keller. Bern. Vcnrich Dittlingcr. Lucern. Werner von Meggen, Schuttheiß; Schultheiß Nuß. Uri. Vogt zc Ebuit. Schwhz. Vcnrich Wagner. Obwaldcu (ilicniand anwescud). Nidwaldcn (niemand anwesend). Zug. Vogt Letter. Freibürg. Franz Arscnt. Solo-thurn. Küffcr.
». Jeder Bote kennt das Anbringen des Boten von Zürich, auch das Schreiben Meinrad Stadleu',des Vogts im Oberland, ferner das Benehmen einiger Nittcr und Edeln im Thnrgan, endlich wie »nll^Knechte der eine nach Rom, der andere nach- Mailand, der dritte nach Frankreich ziehen u. s. w.der Hand wird beschlossen, jedem Boten eine Abschrist von Vogt Stadlers Schreiben mit heimzug^^und allen Vögten und Amtleuten zu empfehlen, daß sie Niemanden fortziehen lassen. I». Auf das ^gchrcn des Hanö Weber, der in Sarganö gefangen war und schwören mußte, sich ohne Urlaub »»'aus der Eidgenossenschaft wcgznbcgeben, man möchte ihm den Eid nachlassen, da er nicht WillensJemanden aufzuwiegeln, wurde beschlossen, auf nächstem Tag Antwort zu geben. «. Appenzell bringt a»,der Schwcndincr procedire kraft einer denen von Lindau gewordenen königlichen Eommission abermalssie und es seien demzufolge mehrere ans dem Land Appenzell nach Lindau citirt. Darauf wird beschloßden königlichen Näthcn und auch denen von Lindau zu schreiben, wie der König dem Handel gcgcu ^von St. Gallen und Appenzell ein halbes Jahr Aufschub gegeben habe. «I. In Betreff der KlageBiel gegen Benedict Bäppct wird beschlossen, denen von Bern in Abschied zu geben, daß sie den Baplim Bctretnngöfalle des königlichen Geleits ungeachtet gefangen legen, „dann wir chdgnonn shcn ci»a»de>das pflichtig". «. Auf lctztgehaltcncm Tag zu Lucern hat man die Sache des Streits wegen zwst^den Orten Uri, Untcrwaldcn und Zug und der Stadt Constanz auf diesen Tag angesetzt. Da abc»'Unterwaldcn niemand erschienen ist, so hat man mit den Boten der beiden übrigen Orte geredetdie gleiche Meinung nach Untcrwaldcn geschrieben, sie möchten doch ihren Herren zu bedenkenwie viel in diesen bedenklichen Zeitkäufen den Eidgenossen an der Stadt Constanz gelegen sein niüsscdaher die Sache in Güte anstehen lassen. Sofern sie aber dazu sich nicht verstehen wollten, sosie doch wenigstens in der Sache nichts weiter vornehmen, ohne den Eidgenossen vorher davon Kc»"^zu geben, t. Lucern, Schwhz und Untcrwaldcn sollen die Sache von des Zehntens des GottcSha»^Engelberg und seines Hauses zu Lucern wegen heimbringen, wie sie darüber durch den Sigrist von S''"'"''seid berichtet sind. Der mailändische Bote hat ans Freitag Nachts angezeigt, der Herzognicht völlige Antwort gegeben, er sei gegenwärtig des römischen Königs wegen mit Geschäften übcrla