Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
511
Einzelbild herunterladen
 

Juli 1496,

schreibt, er sei Willens, nach Worms zu reisen, und den römischen König, der in Italien die Kaiser-Würde empfangen wolle, dahin zu begleiten. «I. Der Herzog von Mailand läßt abermals, durch seineBotschaft die Erneuerung der Capitcl anbieten; er wolle zu ewigen Zeiten jedem Ort jährlich 5t)<) Ducatcnund Zollfreihcit bis an den Burggrabcn von Mailand zusichern, wogegen ihm die Eidgenossen nichtsschuldig sein sollen. Da diesen eben viel an der Sache gelegen ist, so wird dieses Geschäfts wegen einanderer Tag angesetzt ans Montag vor St. Lorcnzcntag nächsthin (8. August) nach Luccrn. <?. Dermailändische Bote anerbietet abermals die Vermittlung des Herzogs dafür, daß der Eidgenossen Knechtezu Neapel, wenn dies den Eidgenossen gefällig wäre, ohne Entgeltniß nach Hause kommen könnten,f. Jeder Bote soll auch heimbringen die Meldung des Ammannö Vogler im Namen deö Abts vonSt. Gallen, daß nämlich dieser von der königlichen Majestät auf den Tag zu Lindau mit Reisigen undeinem Zug zu Fuß zu erscheinen aufgefordert sei.

V. t. schien im Lucerncrabschicd. Das Frciburgercxemplar datirt: Montag vor Maria Magdalcne,

Lu cern.

9. Nllssllst (Dienstag vor Laurcuiii),

Staatsarchiv Luccrn: Lucerncrabschiedesammlung. o. s».

Boten: Zürich, Felix Kelter, des Raths. Bern. Wilhelm von Dicßbach, Ritter, Altschulthciß.Luccrn. Werner von Meggen; Ludwig Seiler; Hans Ruß, Altschulthciß. Uri. Ammann Beroldinger.Schwhz. Venrich Wagner. Obwalden. Ammann Fruonz. Nidwalden. Ammann Zelger. Zug.Ammann Steiner. Glarus (nicht angegeben). Freiburg. Venrich Arsent. Solothurn. Urs Biß,Seckelmeister.

»». Die von Mellingen sollen dem Embchcn sein Gut um den Pfandschilling einzulösen geben.I». Da Rudi Schwadcroner und Anna seine Frau von Engclberg vor langer Zeit sich gegenseitig lebens-längliche Nutznießung ihres Vermögens zugesichert, nun aber beide gestorben sind, so soll nun nachInhalt deö Gcmächtö ihre Vcrlasscnschaft unter beider Erben gleich gcthcilt werden. «. Luccrn, Schwhzund Untcrwaldcn erlauben ans diesem Tag, des Stutzen scl. Sohn in das Gotteshaus Engelberg aufzu-nehmen, «?. Deö Spans wegen zwischen dem Stift Münster und denen von Gundclschwhl, weswegenBern und Luccrn Briefe aufgerichtet haben, soll Lucern nächstens an Bern schreiben, v. In Betreff desSchlosses zu Rheincck soll aus St. Vcrencntag nächsthin jedes Ort seine Botschaft zu Rheincck haben,damit man untersuche, wie das Schloß gebaut werden könnte, damit in unruhigen Zeiten der Vogt unddie Landschaft da ein sicheres Hans hätten. L. Die von Biel klagen, Benedict Bäppct habe sie vordas Kammergcricht geladen; sie verlangen, daß selber deshalb gefangen genommen werde, wenn er sichw einem Ort der Eidgenossenschaft betreten lasse. Das soll jeder Bote heimbringen in Hoffnung, daßihnen solches nachgelassen werde. K. Jeder Bote weiß zu sagen, was der Bischof von Basel desÄüusterthalö wegen geschrieben hat. I». Uri, Untcrwaldcn und Zug klagen, der Abt von St. Gallenlhuc der Herrschaft Rhcinthal merklichen Eintrag zu Blatten. Beschluß: Die Boten, welche des Bansdwgen nach Rheincck gehen, sollen den Anstand untersuchen, t. Uri, Untcrwaldcn und Zug erklären,Legen die Stadt Constanz nichts anfangen zu wollen, ohne solches vorher den Eidgenossen kund zu thnn.