Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
508
Einzelbild herunterladen
 

3(1H Juni t496.

von Frankreich und den Herzog von Orleans zu haben vermeinen, soll auf nächstem Tag zu Luccrn ve>handelt werden, ß. Daö Schreiben des vertriebenen Bischofs von Wallis, der sich über daö »»billigtVerfahren der Walliscr gegen ihn beklagt, soll man heimbringen und wo die Sache auf TagenSprache kommt, daö Beste darin zu thun suchen. 55. Der Hofmeister von St. Gallen klagt über denEintrag, den der Vogt im Rhcinthal dem Gotteshaus an den hohen Gerichten, Schirm und Steuernzu Vlatten thnc. I». Die Chorherren von Munster begehren nach Laut der Bunde Recht gegenVogt im Aargan in einem Streit um ein Lehen und Fischcnzcn, sofern er von seiner Ansprache «> )abstehen wolle. Das betreffende Verbot wird aufgehoben, il.Als dann der bäpstlich Legat ich zu Liudonein monitorinm offculich vffgeschlagcn, darinnc vcrmelt, alle die So mit dem Kling Frankrich ^Einung sycnd, sich daruon zu stellen, wo daß nit geschähe, deshalb Bapsts Vngnad vnd Pen zu erwarten,ist ein tag angesetzt gen Lneern vff Suntag vor Vlriei (3. Juli) Nachts der Hcrbcrg zu finde mit vollemgowalt zu crschinen vnd antwnrt zu geben." k. Es wird beschlossen, daß Caspar Frei, Büchsen»»» ouHanstil von Ast und Heinz Wabrer, wo man sie betreten mag, gefangen nehmen soll, der tl) Dncatc»halben, die sie vom Herzog von Mailand erhalten haben, um, wie man besorgt, ihm Knechte anzuwe>Einiger Anderer wegen soll man auf dem Tag zu Lneern antworten, wie man es mit ihnen haltenI. Des Spauö wegen zwischen der Stadt Rothwcil und dem Gotteshaus Rottcnmünstcr soll »iau >dem nächstbcstimmtcn Tag zu Lneern völlig Antwort geben. 1». Jeder Bote weiß, woran die vorgebtVereinigung mit denen von Constanz angestanden (crwnnden), da sie nämlich dem römischenzugesagt, sich jetzt zur Zeit mit Niemandem zu verbinden, damit ihnen mittlerweile nicht stärkere H»»ruilg zufalle. Beschluß: Sic sollen mit Beförderung Antwort geben, was sie zu thun Willens st'"''JcdcS Ort soll auf Bartholome (24. August) seine Botschaft zur Rechnung in Wcttingcn ha^"«». In Betreff dcö Anzugs der Boten von Schwhz und Glarnö, des Zolls im Sarganscrland weg"»soll auf nächstem Tag das Weitere verhandelt werden, z». Die Leute mit den bösen Blattern » ^Baden verlassen und bei ihrem Eide jeder in seine Hcimath ziehen. Jedes Ort sott die Seiiligen anhalte^daheim zu bleiben, damit nicht größere Gebresten daraus erwachsen. «Z. Auf nächstem Tag soll ,schlagt werden, wie man hinfür daö Geläuf der Knechte hindern möge. 1. Da sich die Gclcitcr zu -lingen und Bremgartcn beklagen, sie bringen namentlich von den Schifftcuten von Lneern daS Gelein»und den Zoll sehr schwer ein, so ist einhellig beschlossen, auf nächstem Tag mit denen von L'"""reden, daß sie ihre Schiffleutc anhalten, das Gelcitögeld zu geben, ansonst sie Verdrießlichkeiten crwK ^müßten. «. Der Bürgermeister von Zürich soll mit der Acbtissin daselbst freundlich redender Reg ^halb, dicwil doch söllich Regler im Urbar zu Baden vergriffen, daß sy die Sach im Ruw lassetz. Daö Anbringen des Abts von St. Blasien, daß er eines ihm gehörigen Zolls am Hancnstci»die Unsrigcn cntwcrt sei, soll man heimbringen, damit jedes Ort mit den Seinen, welche diebrauchen, deshalb rede. 11. Zürich soll Nachfrage halten, wer derjenige seiner Angehörigen sei» ^ ^unterstanden, den Landvogt im Elsaß und andere anzufallen und niederzuwerfen, v» Hennbri»iss^Klage der Priester im Aargau, daß ihnen verboteil werde, vor ihre Oberhcrrcn zu appcllircn. "

Bote weiß, was der neu erwählte Bischof von Constanz der Jurisdiction zu Tannegg und der Füllst^zu Klingnau wegen hat vortragen lassen. Dem Vogt im Thurgau ist über erstercS geschrieben, die 8'»^^soll bis zur Bestätigung dcö erwählten Bischofs und bis zum AuStrag der Sache im Lehen bleibe» ^bisher, x Rechnung: Der Vogt im Thurgau gibt jedem Ort 1 Gulden in Gold und 5 Schill'»^