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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juni 1496.

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im Rheinthal 96 Gulden in Gold jedem; der im Sarganserland jedem 88 Gulden Münz; Dießenhofenjedem Ort 9 Gulden l Dickplappart; der Vogt im Aargau jedem Ort -49 Pfund Hallcr 9 Schilling;der Vogt von Baden 24 Gulden in Gold 8 Pfund Hallcr. Aus den Büchsen erhält jedes Ort vonBirmcnstorf I Pfund Hallcr; Brcmgartcn 16 Pfund Hallcr 15 Schilling; kleinen Bädern 29 Schilling;Mellingen 17 Pfund Hallcr; Kliuguau 4 Pfund Haller 17 Schilling; Baden 67 Pfund Haller.

Im Luccrnerabschied n L7g findet sich der gleiche Abschied bis n mit dem unrichtigen Dutum Juni 1485.

L u c e r n.

4^00, 5. Juli (Dienstag nach Ulrich.

Staatsarchiv Lucern! Lucerncrabschiedcsammlung. 6.57.

Boten: Zürich. Fclir Keller, des Raths. Bern. Georg Friburger, des Raths. Luccrn. Wernerdon Meggen, Schultheiß; Hans Nuß, Altschultheiß. U ri. Andreas Bcroldinger, Ammann; Vcnrich.Schwhz. Venrich Wagner; Vogt Ulrich. Unter walden. Erni Winkelricd. Zug. Seckclmcistcr Stocker.Glarus. Vcnrich Stuckt).

Der Sache wegen, da Hemmann Rosenblatt durch einige Knechte derer von Schwhz seines Geldesentwert ist, wird auf diesem Tag mit den Boten von Schwhz ernstlich geredet, daß sie zu Hause bewirken,daß dem Noscnblatt sein Geld wieder werde oder daß die Knechte ihm darum, wo billig, im Recht ant-worten, ansonst auch unfern Leuten solches geschehen möchte. ?». Dem Schultheiß zu Sargans, dem dieSchmiede abgebrannt ist, wird 15 Gulden Unterstützung zuerkannt; der Vogt soll selbe ihm an dem denEidgenossen schuldigen Zins abgehen lassen. «. Dem Abt von Pfäfers wird vergönnt, seinen Zehntendem Pfleger von Einsiedcln zu verkaufen, doch unter der Bedingung, daß das Geld wieder zu Händendes Gotteshauses angelegt werde. «I. Wabrer und Whermann zu Sargans waren gefänglich eingezogenworden, und letzterer hatte geschworen, seinen Leib und Gut nicht zu cutfremden. Nun ist er fort undhat sein Pferd zurückgelassen. Das soll der Vogt verkaufen und in die Rechnung stellen, die er nachBaden zu bringen hat. «. Dem Vogt Arnstein wird ein Crcdcnzbricf an den römischen König seinerGeschäfte wegen gegeben. 4'. Das Schloß zu Sargans soll gedeckt und nach und nach wieder in Standgesetzt werden. 55. Wenn in Zukunft die Vögte zu Baden Rechnung geben, so sollen die Einnahmenund Ausgaben der Reihe nach specisicirt darin erscheinen; macht ein Vogt Gülte, so soll solches auch inAbschied fallen. I». Der Knechte wegen, die zu Novarra gewesen sind, wird dem König von Frankreichund dem Herzog von Orleans geschrieben, sie gnädig auszubezahlen und unklagbar zu machen, t. DieBitte des Abts von St. Blasien, daß man ihm den Zoll im Haucnstciu nicht abfahre, soll jedes Ortberücksichtigen, k Der laufenden Knechte wegen soll jedes Ort bei hoher Strafe verbieten, daß niemand^edcr zum König von Frankreich noch zu andern ausländischen Herren laufen soll. Den Vögten in derEidgenossen Herrschaften wird ab diesem Tag geschrieben, daß sie allenthalben bei Ehre und Eid verbietensollen, in fremde Kriege zu laufen. I. Zürich und Luccrn sollen dafür sorgen, daß ihre Schiffleutc,welche die Limmat und Reuß hinab fahren, zu Baden, Brcmgartcn und Mellingen, wie von Alters her,das Geleite bezahlen. »»». Schwhz und GlaruS behaupten, zu Sargans zollfrei zu sein. Dem Bogtwird aber befohlen, von ihnen den Zoll zu nehmen, bis sie ihre Befreiung vor den Eidgenossen genug-