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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Mai 1196.

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zu Luccrn ihm versprochen worden sei. 3) Möchte dem Grafen von Mctsch Recht gehalten oder der letzt-hin zu Innsbruck abgeredete Bericht zugelassen werden, damit der Graf seine Gläubiger in der Eid-genossenschaft bezahlen könne. 4) Möchten die Räthc daran sein, daß dem Zopfi von Glarus sein ver-dienter Sold und das Geld, das er im Dienst des Königs ausgelegt, ohne längern Verzug bezahltwerde. 5) Möchte hinsichtlich der Acht, mit welcher St. Gallen und Appenzell bedroht sind, die Sacheabgestellt und innert den nächsten drei Wochen diesfalls Antwort gegeben werden. Auf alles dieses sollendie königlichen Räthe auf dem angesetzten Tag zu Zürich antworten. I». Auf Moutag nach der Auffahrt(16. Mai) wird ein Tag nach Schwhz angesetzt der Streitigkeiten wegen zwischen den Orten Uri, Unter-walden und Zug einerseits und der Stadt Constanz anderseits, sodann, um die Mittel zu bcrathcn,wie Constanz zu uns Eidgenossen gebracht werden könnte, woran uns in diesen Zeitläufen ganz beson-ders gelegen ist. Die drei Orte sollen die Sache ernstlich heimbringen und auf den Tag den im Feldgemachten Anlaß mitbringen, damit die Streitigkeiten gründlich beseitigt werden können, i. Auf Begehrenderer von Glarus wird dem Herzog Albrecht von Bayern geschrieben in Betreff der Schuldner UlrichGöggings. Is.. Zürich klagt, daß die Verhandlung seiner Beschwerden wegen der Raubzüge, welche durchdas Stift Constanz über seine Burger, die Grafen von Sulz, vorgenommen worden, nun im viertenJahre vor dem Bischof von Basel unauögetragen anhange. Hierauf wird erkennt, auf der Jahrrechnungzu Baden soll jeder Bote antworten, wie man solchen Verzug abstellen und denen von Zürich und ihrenBürgern zum Recht helfen wolle.

S» t.

S ch w y z.

17. Will (Dienstag vor Pfingsten).

Staatsarchiv Luccrn Allgemeine Abschiede. N.W4. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. 11.215.

!». Da die Knechte des Brandschatzes wegen gegen den Herzog von Mailand zu Recht veranlassetsind, einige aber Ansprachen haben, die nicht hierunter begriffen sind, so soll jeder Bote heimbringenund ans dem Tag zu Luccrn antworten, wie man auch diesen zu dem Ihrigen verhelfen möchte. ?». JederBote weiß das Erbieten, so der neu erwählte Bischof von Constanz den Eidgenossen durch seine Bot-schaft gcthan hat. v. Der Kriegökncchte wegen, somit den bösen Blattern" behaftet sind, soll jederBote heimbringen, damit Maßnahmen getroffen werden, mehrcrn Schaden zu verhüten. «I. In Betreffdes Handels der drei Orte Uri, Untcrwaldcn und Zug gegen Constanz und des Wunsches der Eid-genossen, Constanz in ein freundschaftliches Verhältnis; zu ihnen zu bringen, hat man einen Entwurfaufgesetzt, um die Stadt Constanz in gleicher Form wie St. Gallen, Schasshausen und Nothwcil in dieBünde aufzunehmen. Dieser Entwurf soll von den Boten heimgebracht und die Entschließungen derObrigkeiten auf dem Tag zu Luccrn eröffnet werden, damit beförderlich in der Sache gehandelt werdenkönne. «. Jeder Bote soll heimbringen den Anzug Luccrns der hiutcrlasscucn Söhne Albans von Silincnwegen, welche von der Landschaft Wallis sicheres Geleit erhalten und dessenungeachtet ihres Gutes cutwertworden sind. Auf nächstem Tag zu Luccrn soll man antworten.

Dqs Exemplar des Staatsarchivs Freiburg, Abschicdband Nr. 4, datirt Dienstag »ach der Auffahrt fj?. Mai), ü « fehltw> Lucernerexemplar.

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