März 1496.
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drei „einer Ku das hinder vsgeschnitten" und selbes in einer verdeckten Schiissel dem Kirchherrn vonWallcnstadt in das Haus geschickt. Beschluß: Der Vogt soll denselben befehlen, auf Montag vor UnsrerLieben Frauen Tag in der Fasten (21. März) zu Lucern vor der Eidgenossen Boten zu erscheinen;jeder Bote soll inzwischen Befehl einholen, wie man sie strafen wolle, r. Auf den Sonntag nach Ostern11(1. April) sollen Zürich, Schwhz und Glaruö ihre Boten zu Pfäfers haben, um in Gegenwart desalten und des neuen Vogts von Sargans und einiger Gotteshauöleutc dem Vogt daselbst die Rechnungabzunehmen. «I. Da früher der Bischof von Chur geklagt hatte, unser Vogt zu Sargans, Ulrich zumBrunnen von Uri, habe seinen Amtmann und Bruder geschlagen, so wird erkennt, diese Klage liegenzu lassen, bis man vom Bischof seines Amtmanns wegen rechtlich angesucht werde. < . Auf dem Tag,welcher zu Lucern Montags vor Unsrer Lieben Frauen Tag in der Fasten (21. März) gehalten wird,soll man auch sich über das Anerbieten des Königs von Frankreich erklären, welcher unter Vorbehalt desheiligen Stuhls, der christlichen Kirche und des heiligen römischen Reichs mit uns Eidgenossen eine Ver-einigung eingehen möchte: gegen den heiligen Stuhl und das römische Reich begehre er durchaus nichtsFeindseliges vorzunehmen, da er doch den Titel „ Allcrchristlichstcr König" trage. I. Auf dem leistenTag zu Zürich ist insgeheim von glaubwürdiger Seite berichtet worden, eine Friedensvermittlung Seitensder Eidgenossen zwischen dem römischen und französischen König würde bei beiden Thcilen Anklang finden,und die Eidgenossen würden daran Ehre und Nutzen, der heiligt Vater vorzügliches Gefallen haben. Eswird beschlossen, auf dem angesetzten Tag zu Lucern unter Kcnntnißgabe an den Legaten einen eigenenTag zur Berathung dieser Sache zu bestimmen. K. Der Vogt soll denen von Uitikon und Birmcnstorfin den Ostcrfeiertagen einen gütlichen Tag setzen und versuchen, ihre Streitigkeiten beizulegen; gelingtdas nicht, so soll er die Parteien auf die Jahrrechnung zu Baden vor die Eidgenossen bescheiden. Ii. Aufden Bericht des Vogts von Baden, daß die jetzigen Regenten im Gotteshaus Wcttingen seines Dafür-haltens sich ehrlich und wohl halten, wird von den Vlik Orten dem Abt von Salmanswciler geschrieben,daß er vor nächster Jahrrechnung zu Baden im Gotteshaus Mellingen keine Aendcrung vornehme, t. DemBischof von Sitten wird die verlangte Botschaft zugesagt und beschlossen, selbe soll Freitags nach Lätare(l8. März) zu Lucern mit den Boten der III Waldstätte zusammentreffen und mit ihnen hinein reisen.Ii.» Hans Bachmann und Mithafte klagen neuerdings, sie können gegen die Herzogin von Savohen nir-gends Recht finden, wiewohl gemeiner Eidgenossen Boten vormals erkennt haben, sie soll ihnen zu Bernoder Frciburg zu Recht stehen, und bitten, sofern ihnen die Eidgenossen nicht zu einem Recht helfenwollen, so möchten sie ihnen doch erlauben, Savoher außerhalb der Eidgenossenschaft niederzuwerfen, wosie solche finden, und sich selbst Recht zu verschaffen. Beschluß: Man soll rathschlagen, wie man ihnen zumRecht verhelfe, damit keine Unruhen entstehen. I. Der Vogt im Wagcnthal bringt an, es sei da eineGewohnheit, daß keine Buße gegeben werde, wenn sie einander mit Fäusten schlagen, woraus viel Ncblcöentstehe. Beschluß: Er soll im Namen gemeiner Eidgenossen eine Buße auf solche Frevel setzen; dagegenmögen die im Wagcnthal auf die Jahrrechnung kommen, wenn sie damit nicht einverstanden sind. >»,. AufAnsuchen des Abts von St. Gallen im Namen des Abtö und Capitelö zu Rheinau wird beschlossen, eineBotschaft dahin zn senden wegen weiterer Verschung der Abtei, sobald das den Eidgenossen verkündet wird.»». Die Boten sollen heimbringen, wie man für den Herzog von Oesterreich nach seinem Verlangen beimKönig von Frankreich sich verwenden möchte, damit jenem seine ausstehende Pension bezahlt werde.
Das Datum fehlt im Lucernerexcmplar.
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