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4^00, 18. Mutz (Freitag nach Lätarc>.
Staatsarchiv Luccr» Missivc.
Vermittlungsbotschaft der Eidgenossen nach Wallis. (Siehe 327 l.) Unterm 31. März (am hohe»Donnerstag) berichtet Hans Sonncnberg von Lucern, welcher mit den Boten der übrigen Iii Waldstättedaselbst gewesen, an den Rath von Lucern, der Bischof habe sich in seinem Streit mit Georg auf bcrFluh und der Landschaft zu allem Recht erboten.
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Lucern.
4^00, 25. März (Mittwoch nach Judiea,.
Staatsarchiv Lurcr»! Liicerncrabschiedesammlung. C..SZ.
Boten: Zürich. Cnnrad Schwcnd, Ritter, Altbnrgcrmcistcr. Bern. Schultheiß Matter; Leuuä)Linder. Lneern. Werner von Meggen, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschnltheiß; Peter von Alsts»,Venrich Haas, des Raths. Uri. Walter in der Gasse, Ammann. Schwhz. Ulrich Ailfdcrmaur,ammann; Bogt Fleckli. Obwalden. Ammann znr Flü. Nidwaldcn. Ammann Zclger. Zug. Wer»"Steiner, Ammanu. Glaruö. Bogt Häuser. Frcibürg. Franz Arscnt, Bcnncr. Solothurn. N>ela»sCnnrad, Schultheiß; Urs Biß, Bcnncr.
». Jeder Bote soll seinen Herren berichten, wie einige Knechte, die gegen den Herzog vonland zn Domo im Feld gewesen, verlangen, daß die Eidgenossen die Bezahlung des ihnen vomschuldig gewordenen Brandschutzes auswirken; falls das nicht geschehe, wollen sie sich selber hclst"-»». Hans Büntzli und Hans Thnt von Wallenstadt sollen für den Schimpf, den sie ihrem Kirchlss^angcthan, dem Bogt im Sarganscrland jeder ll) Pfund Buße geben, welcher sie auf nächster Jahn's^nung den Eidgenossen zu verrechnen hat. «. Auf das wiederholte Anbringen Hans Bachmanns »'"-seiner Mithaftcn ist beschlossen, durch Bcrmittlnng des Landvogtö zu Dijon, der königlichen Majestät tu»Frankreich Botschafters, den König zn ersuchen, daß er bei der Herzogin sich für Befriedigung der >sprachen oder dafür verwende, daß die Herzogin zu Bern, Freibnrg oder Solothurn, wo sie B»rg^hat, ihnen zu Recht stehe. «I. Ans das Anbringen des Schultheißen von Bern wird beschlösse».soll den Tannhauscr seines Anerbietens, sich der ihm vorgeworfenen Rede wegen vor den Eidgcnofsi»verantworten, nicht entlassen. «?. Dem Bischof von Constanz wird geschrieben, er soll die von Ka-st^stuhl mit dem zu Worms ergangenen Mandat nncrsucht lassen. Da bezüglich des Ancrbietcttö ^Königs von Frankreich namentlich die Boten von Bern, Uri, Schwhz und Obwalden keine W'll»^'haben, so wird für dieses Geschäft ein anderer Tag angesetzt auf Donnerstag nach Qnasimodo (01- jnach Lucern; cS sollen Freibnrg und Solothurn bei Bern; Zug und Nidwaldcn bei den übrigen 0Orten bewirken, daß sie mit den andern Eidgenossen in die Vereinigung treten, nach Maßgabe der c>wBereinigung mit König Ludwig sel. unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß der König wider der Obr'öfeiten Willen keine Knechte ans der Eidgenossenschaft weglocken soll. xx. „ Jeder pott weiß ouch zcdz erbieten derselben künglichcn pottcn, ob fach wert, als gerct werden möcht, vnser heiliger Vater,bapst, möchte villicht den kung mit bänncn vnd andern bcswcrdcn proccdircn ouch wider die so Im a»l)""iZ