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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Februar 1496.

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sollen sich nach dem richten, was die Eidgenossen thun werden. V». Der Abt von St. Gallen klagt, daßer am päpstlichen Hofe vorgenommen und bekümmert werde des Florentiners wegen, den die Wollebcnund ihre Mithaftcn niedergeworfen, wiewohl er der gleichen Ursache wegen bereits vor dem königlichenKammcrgerichtc mit Urthcil freigesprochen sei. Hierauf wird erkennt, mit dem päpstlichen Legaten, dergegenwärtig hier ist, zu reden, damit er bei dem heiligen Vater sich verwende, daß der Abt von St. Gallendeshalb uncrsucht bleibe, da doch die Sache weltlich und bereits gerichtlich ausgetragen sei. e. DerStadt St. Gallen Boten bringen an, wie sie des VarnbülerS wegen in Sorge stehen müssen. Hieraufwird erkennt, mit den Rüthen des römischen Königs, welche hier sind, zu reden, damit St. Gallen nichtweiter bekümmert werde. «R. In Betreff der Irrung zwischen den drei Orten und der Stadt Constanz wirdbeschlossen, Lucern, Schwhz und Glaruö sollen ihre Botschaften vor die Gemeinden der drei Orte schickenund bitten, daß man ihnen den Anlaßbrief herausgebe, in Hoffnung, daß man dann die Sache zu billigemAuötrag und die Stadt Constanz zu den Eidgenossen bringen möchte. Auf dem jetzigen Tag zu Luccrnsoll bestimmt werden, auf welchen Tag die Boten solchergestalt vor den Gemeinden der drei Orte erscheinensollen, v. Die Räthe des römischen Königs begehren: l) Man möchte ihnen Antwort geben auf dieWerbung, die sie vormals im Namen des gemeinen Reichstags zu Worms in Betreff des Landfriedensund der daselbst aufgesetzten Steuer angebracht, s) Daß die Eidgenossen dem König 80(19 Knechte fürseinen Krönungszug nach Rom in seinem Sold schicken, a) Daß die Eidgenossen keine Knechte zum Königvon Frankreich oder zu Andern laufen lassen, die dem heiligen Reich und dem päpstlichen Stuhl wider-wärtig seien, mit Bedeuten, daß, wofern solches geschähe, das geistliche und weltliche Schwert gegen siegebraucht werden müßte. Hierauf ist den königlichen Boten freundlich geantwortet, man hoffe, seine könig-liche Majestät lasse die Eidgenossen der Steuer wegen uncrsucht, wie andere seine Vorfahren am Reichauch gethan hätten. Was die Knechte betreffe, die mit dem König von Frankreich nach Neapel gezogen,so sei dies wider der Obrigkeit Willen geschehen; man habe ihnen bis Genua nachgeschickt, um sieabzufordern. Das Verlangen, 8000 Knechte zum Römerzug in des Königs Sold zu stellen, wolle jederBote an seine Herren bringen und auf den gleichen Tag Antwort geben, wo man dem päpstlichen Legatenantwortet. Denselben Tag wolle man dann dem Hans Lanz nach Constanz verkünden. L. Auf diesemTag ist ein päpstlicher Legat erschienen und hat sein Beglaubigungsschreiben hören lassen, ans demhervorgeht, daß er gesendet ist mit der vollkommenen Gewalt eines Legaten <lo latoro. Derselbe meldet,er sei vom heiligen Stuhl abgefertigt, um bei den Fürsten und Städten deutscher Nation Hülfe undBeistand zu suchen gegen die Gewalt und Bedrängnis!, die dem heiligen Stuhl und ganz Italien durchden König von Frankreich mit Hülfe und Zulauf eidgenössischer Knechte widerfahre. Und da nun wirEidgenossen ein merkliches Glied und ein großer Theil deutscher Nation seien, so bitte er, daß wir denWidersachern der heiligen Kirche und des römischen Reichs keinen Beistand thun und unsere Knechte nichtZum König von Frankreich laufen lassen, sondern sammt dem heiligen Reich und deutscher Nation SeinerHeiligkeit Hülfe leisten wollen. Hierauf wird geantwortet, das Hinlaufeil der Knechte sei den Eidgenossenlcid, sie haben allen Fleiß angewendet, um selbe zur Rückkehr zu bewegen und ihnen deshalb eine Bot-schaft bis Genua nachgeschickt. Nichtsdestoweniger werde jeder Bote das an seine Herreil bringen in derHoffnung, daß diese sich gebührlich halten werden. Es soll die Sache auf dem jetzigen Tag zu Luccrnaugebracht und da bestimmt werden, wann und wo man dem Legaten Antwort geben wolle, die derselbeO'wartcn will. Heimbringen, daß insgeheim und auf glaubwürdige Weise au die Boten dieses Tages

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