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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Februar 1496.

I». Da auf diesen Tag Anzeige gekommen ist, daß die von Baden ihre Angehörigen, die mit den unsugcnzum König von Frankreich gezogen waren, gestraft haben, so wird ihnen freundlich geschrieben, sie sollendie Ihrigen unbestraft lassen, wie andere Knechte, die im Feld gewesen sind. «.Ab disem Tag >stvnserm gnädigen Herrn von Kostenz abcrmalen geschribcn vff sin antwort, daö er verschaffe, daö die visier»gcabsolviert werden." «I. Zürich wird angegangen, die zur Grafschaft Baden gehörigen Leute vonUitikon von dem Wcidgang zu Birmenstorf nicht abzudrängen. «?. Des Herzogs von Oesterreich Räthcsind auf diesem Tag erschienen und haben angebracht, zur Zeit als der Herzog mit den Eidgenossen ci»cewige Richtung gemacht und mit ihnen in den burgundischen Krieg verwickelt worden sei, habe der stit-dem verstorbene König Ludwig von Frankreich ihm eine jährliche Pension von 10,000 Franken verheißen,die ihm aber größtcnthcils noch unbezahlt ausstehe; bitte nun der Herzog, die Eidgenossen möchte»in Erinnerung des alten freundschaftlichen Verhältnisses ihm beim König von Frankreich daö Beste ihn»,damit er zu seinen Ausständen gelange. DaS wird mit freundlichen Worten zugesagt. I. Die StadtSt. Gallen meldet, sie sei durch ein königliches Missiv angefordert, die Summe, welche ihr durch de»Reichstag zu Worms auferlegt worden, nach Frankfurt zu liefern, auch keine ihrer Angehörigen demKönig von Frankreich zulaufen zu lasse». Da die St. Gallcr alle Länder und Straßen brauchen, Üsuchen sie um der Eidgenossen Rath nach, waö sie zu thun haben. Daö soll man heimbringen und a»lnächstem Tag zu Luceru antworten, Als dann die königliche Majestät von Frankrich Hedemein Missif zugesant vnd geschribcn hat, das wir Vilser botschaftcn vff den 24. Tag deö manodS Februarsizu Jenff haben sölleu vnd demnach sin königliche Majestät sölich gelt har gan Luccrn zu belcitcn vm-helfen, dcsglich die vcrehnung daselbö zu beslicßeu, wie dann sincr königlichen Majestät schribcu vStrnckßIst vff disem tag angesehen, dem Künig ze schribcn, dz er solich bezalung, wie daö Im vcld abgeret >»,vss die Zht, siner Königlichen Majestät bcgcr nach, har gan Lucer,t zu überantwurteu vnd die verchn»'^daselbö vffzurichten vnd darvmb red zu haben, als die Kotten wisseilt ze sagen." Ii. Jeder Bote sKheimbringen, ob man den Junker Melchior von Laudenberg zur Verantwortung ziehen wolle, darum d"''er erst eine ziemliche Summe vom Herzog von Orleans zur Ausrüstung angenommen, dann aber z»'"Herzog von Mailand gelaufen ist, und von diesem auch Sold bezogen hat. I. Jeder Bote weiß ^berichten, wie Erhard Geiser, welcher dem Ammann Vogler im Rhcinthal zugeredet, er sei ein wisß'^licher Dieb, gerichtlich vcrurthcilt worden ist, iu dessen Fußstapfcn zu treten, dann aber begnadigtdurch den Vogt um eine Summe Geldes gestraft worden ist.

525.

Z ü r i ch.

4^191», 27, Aebrunr (Sonntag NcminiSttrc).

Ttaa»«ar<I,iv L««r»: Rllgcmcine Abschiebe, c. SM.

tt. Auf diesem Tag sind erschienen des Abtö von St. Gallen und der Stadt St. Gallen BotM°und haben mit einander angebracht, sie seien beide vom römischen König angesucht, ihm Geld darzulc'ßc"'auch die gemeine Steuer zu geben, ferner unter Androhung harter Strafe keine Knechte zum KönigFrankreich laufen zu lassen, voll dem und denSwizcrn" sein Schwager, der Herzog von Maila'^ ^eine unbillige Richtung gedrängt worden sei. Auf daö dicSfällige Nathöbegehrcn wird geantwortet,