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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juli 1495.

auf dem Tag zu Lnccrn deu Eidgcuosscu hat mache» lassen, nämlich: l) Wenn die Eidgenossen gegen denHerzog von Mailand ziehen wollen, so werde er seinen Einfluß beim König dahin verwenden, daß diealten Pensionen, wie zu König Ludwigs Zeiten, wieder ausgerichtet werden. Würde der König sienicht geben wollen, so würde er, der Herzog, wenn er daö Hcrzogthnm Mailand eroberte, dieselbenbezahlen und dazu noch einmal so viel für sich dazu legen. 2) Wenn er daö Hcrzogthnm Mailanderobere, so sollen Bellen;, Laniö und Luggarnö mit aller ihrer Zubehörde den Eidgenossen als cwigeöEigcnthnm zufallen. 3) Auf den gleichen Fall der Eroberung des Herzogthums Mailand sollen die Eid-genossen für all ihr KaufmannSgut allenthalben im ganzen Hcrzogthnm für sich und ihre Nachkommenvollständige Zollfrcihcit erhalten. 4) Wenn die Eidgenossen den Zug thun wollen, so werde er in seinemund deö Königs Namen ihre Truppen besolden; doch müßte ihm deren Zahl und der geforderte Soldzuvor angezeigt werden. Uebcr diese Begehren und Ancrbietungen, die der Bote, mit des Herzogs besiegel-tem Gcwaltbrief versehen, eröffnet hat, soll jeder Bote an seine Herren berichten und ans nächstem Tagzu Luccrn, Freitags vor Maria Magdalena (17. Juli), Antwort bringen. Der Gewaltbotc deö Herzogsverlangt endlich, daß, wenn die Eidgenossen seinen Vollmachten nicht vollständigen Glauben schenkten,sie eine Gesandtschaft zum Herzog schicken möchten und auch zum König, nur mit ihnen selbst den Ver-trag abzuschließen. «I. Heimbringen die Eröffnung des Hauptmanns von St. Gallen, daß Doctor Whttcrdas Haus und die Reben deö Varnbüler im Nhcinthal um 5l)l) Gulden zu kaufen anerboten habe.«. Jedes Ort soll dafür sorgen, daß seine Angehörigen bis zu obgcmcldtcm Tag in keine fremdeKriege laufen.

Zu I». Der Zürcherabschicd sagt tvvl) statt iiiittl) Knechte. » « fehlt im vuccrnerabschied.

SI2.

Lu cern.

4^1115, 18. Zill 11 (Samstag vor Maria Magdalena).

Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. t8K.

». Es ist beschlossen, daß jedes Ort seine Kosten des Zolls zu Klotcn halben ans der Büchsezu Baden nehmen soll. Da die Eidgenossen denen von Zürich nicht gestatten wollen, auch ihre Kostenum diesen Handel aus der gleichen Büchse zu nehmen, so erbietet sich Zürich, nach der Bünde Sagerechtlich entscheiden zu lassen, ob sein Begehren billig sei oder nicht. I». Die Kosten der Sendung nachWorms zum römischen König sollen von denjenigen Orten getragen werden, welche am Nhcinthal undan Varnbülerö Gut Antheil haben, e. Auf nächstem Tag soll man antworten, wer die Kosten derSendung zu tragen habe, welche Bern und Uri vor Jahren nach Genua gcthan haben, um die Knechte,die zum König von Frankreich gelaufen waren, in aller Eidgenossen Namen heim zu mahnen. ,1. Waöauf diesem Tag geredet worden, wie man die Pensionen, welche bisher der Eidgenossenschaft nicht vielNutzen gebracht, abstellen wolle, daö soll jeder Bote heimbringen. «. Uri und Schwyz bringen an, cSseieil über 120» ihrer Knechte zum Herzog von Orleans gelaufen. Sie könnten dieselben nicht verlasse»und bitten die Eidgenossen, bei solcher Beschaffenheit der Dinge sie und die Ihrigen auch nicht zu ver-lassen. 4'. Jedes Ort soll dafür sorgen, daß Harnische und Kriegsgeräthe auf alle eintretenden Fällebereit seien. K.Damit wir Eidtgnosscn gemeinlich bester trüwlicher vnd bcharriger in brüderlicher