Juni 1495.
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Niclaus Rizzi im Amt St. Gallen und Whl verfallen 514 Gulden 1 Ort. Summa der verrechneten Ein-nahme 1052 Gulden 1 Ort. Ausgabe: Für 2 Betten, 1 Fcderdeckc, 3 Kissen, 5 Leintücher und andernvorhandenen Plunder, der den folgenden Hauptleutcn bleibt; ferner für Hcnkerlohn, Zchrung solcher, dieLeute gefangen haben u. f. w. 21 Gulden. Sein Theil an den Kosten der hohen Gerichte 14 Gulden.Sodann ist weiter ihm für seine Ausgaben in zwei Jahren angerechnet 100 Gulden. Summa der Aus-gaben 135 Gulden. Bleibt daher 917 Gulden, davon trifft es jedem Ort für seinen Theil 229 Gulden1 Ort. Daran hat der Hauptmann jedem Ort bezahlt, was er eingezogen hat, nämlich 59 Gulden5 Schilling; er bleibt jedem Ort noch schuldig 170 Gulden. Von der eingenommenen Summe gibtjedes Ort wieder heraus für Bezahlung des Schreibers des Abts von St. Gallen und für die Weibelund Knechte von Lucern 1 Gulden 15 Schilling.
311.
Lucern.
4495, 9. Juli (Donstag nach Vinci).
Staatsarchiv Luccrn - Lnccriierabschicdcsammlung. 0. 49. Staatsarchiv Zürich- Allgemeine Abschiede. II. 48Z.
Boten: Zürich (niemand anwesend). Bern. Wilhelm von Dicßbach, Ritter, Altschultheis!; AntonSchöni, des Raths. Lucern. Hans Ruß, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschulthciß; Peter von Silikon.Uri. Ammann Beroldingcr; Ammann im Oberdorf. Schwhz. Ammann Rcding; Vogt Kclzi. Unter-wald en. Ammann Zunhofen; Ammann Zelger. Zug. Vogt Letter; Scckelmcister Storker. Glaruö.Venrich Stucki. Freiburg. Der Vcnncr. Solothurn. Urs Biß, Vcnncr.
t». Zwischen gemeiner Eidgenossen Nathöbotcn und dem wohl gelehrten Herrn Johannes Morasin,des Herzogs von Mailand Boten, ist auf diesem Tag verabredet, daß zwischen diesem und dem nächstenTag unsere Eidgenossen von Luccrn und der mailändischc Bote zusammcnsiizcn und über die alten undneuen Capitel, die hievor zwischen den Eidgenossen und dem Herzogthum Mailand bestunden, unterhandelnsollen. Was dann von beiden Thcilcn beredet wird, das sollen dieselben auf nächsten Tag wieder angemeine Eidgenossen bringen und soll selbes, je nachdem man sich vereinen kann, beschlossen und bestätctwerden. Doch soll nichts bindende Kraft haben, bis es in gehöriger Form aufgerichtet und verschriebenist. I». Der erforderten jährlichen Pension halben hat der mailändischc Bote im Namen des Herzogssich erklärt, die nächsten fünf Jahre vom künftigen t.Jannar angefangen jährlich 5000 rheinische GuldenZu geben unter der Bedingung, daß die Eidgenossen in aller Treue sich verpflichten, weder insgemein»och sonderlich, noch in irgend einer Gestalt gegen ihn und das Herzogthnm Mailand feindlich aufzu-treten, daß niemand aus der Eidgenossenschaft ausländischen Herren, Fürsten oder Landen gegen dasHerzogthum Mailand Hülfe oder Vorschub leiste, und wofern bereits Jemand in solchen Diensten stünde,wan selbe zurückrufe. Ferner, daß wir mit so vielen Fußkncchten, als der Herzog fordere, ihm zuziehen,so lang er selbe brauche in seinem Sold, um 4 rheinische Gulden monatlich auf den Mann; ferner,daß die Eidgenossen in ihren eigenen Kosten zwei Monate lang 6000 Fußkncchtc zu seiner Hülfe unter-halten; endlich, daß mit dieser Pension alle Ansprachen gemeiner Eidgenossen oder besonderer Personenaufgehoben und bezahlt sein sollen, v. Jeder Bote kennt die Begehren und Verheißungen, welche derHerzog von Orleans, des Königs von Frankreich oberster Statthalter in Italien und sein gesipptcr Freund,