Juni 1495.
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würde für gemeine Eidgenossen und einige Orte insbesondere aus einer solchen Verbindung eine ungün-stige Stellung erwachsen. Deshalb wird der Herzogin geschrieben, bevor die obwaltenden Anstände zwischenSavohcn und Wallis beseitigt seien, könne man in eine Vereinigung nicht eintreten, nachher aber möchtedas geschehen. Sie soll antworten, ob sie einen auf St. Bartholomäustag nach Lucern angesetzten Tagbeschicken und die Eidgenossen in die Wallisersachc reden lassen wolle. Gleichzeitig wird die Herzogin ersucht,den Ansprechen: nicht vor billigem Recht zu stehen. «K. Jeder Bote weiß, wie der königlichen MajestätKanzler, Doctor Stürzet, unfern Eidgenossen von Luccrn geschrieben hat, der Sache wegen zwischen ihnenund dem Herzog von Mailand, daß der letztere zur Vermittlung geneigt sei und verlange, daß Lucernund Uri innert 14 Tagen ihre Botschaft hinein schicken möchten. ». Jeder Bote weiß, wie auf dem Tagzu Lucern dem Schultheißen Seiler von Lucern und dem Ammann Reding von Schwhz eine Sendungan den Pfalzgrafcn gegeben worden ist, damit sie suchen sollten, für den Span zwischen Glarus undHerzog Albrecht die Vermittlung des Pfalzgrafen zu gewinnen. Diese nun verheißt der Pfalzgraf mitfreundlichen Worten und versichert, mit dem Herzog Albrecht persönlich unterhandeln zu wollen, sobalddieser zur königlichen Majestät nach Worms komme. 8. Ebendieselben Boten waren auch auf Begehrenunserer Eidgenossen von St. Gallen und Appenzell, ihres Streites gegen Ulrich Varnbnler und AmmannSchwendiner wegen, an den römischen König abgeordnet worden mit dem Auftrag, ihm zu entdecken,was diese zwei Männer im letzten Krieg gethan und ihn zu bitten, das Urtheil, welches Varnbülcrvom Kammergericht gegen die Stadt St. Gallen erlangt hat, abzustellen. Letzteres, erklärt der König,stehe nicht in seiner Macht; übrigens werde er suchen, in der Sache einen denen von St. Gallen undAppenzell günstigen Mittelweg zu finden, t. Wilhelm von Meßbach hat von Worms aus an seine Herrengeschrieben, der römische König wolle auf Freitag nach Pfingsten (12. Juni) seine Botschaft zu Luccrn habenmit allerhand Aufträgen zu Ehre und Nutzen gemeiner Eidgenossen, namentlich auch mit dem Ersuchen,keine Knechte zum Herzog von Orleans oder sonst gegen das heilige römische Reich laufen zu lassen.
Zu b. Der Artikel im berührten Vertrag laute: „Item vnd dz sy ouch hinfür der indem gerichtcn mit gcbottcn vnd verbottcnvnd allem dem, das denselben »idcrn gerichtcn Im Rintal zugchördt, es syc a» litten, gittern, müßig ga», ouch sich des nichzitanncmen, besunders dz nu einem Herrn von St. Gallen vnd sine» amptslüten von des gotzhus wegen tun vnd verhandeln lassen,vnd ob sich begeben wurd, dz ieman einen Herrn von St. Gallen vnd sin amptlüt anrüfftc by vrteilcn oder anderm, nidern gcrichtenzugehörende, ze schirme» vnd zu hanthaben, dz denn ein Herr von Sant Gallen old sin amptlüt an die von Appenzell als vögtbegerten Inen darzu hilfflich vnd bystand zu tund, dz sh dann als vögt Inen darzu hilff vnd bistand tun söllen. Sy ouch einenHerrn von Sant Gallen vnd sin gotzhus by allen Iren ehaften, nutzen, rechten vnd gcrcchtigkeiten In den obgenanten kreise» vndMärchen des Rintals also vögt hanthaben, schützen vnd schirmen, wie sy dann als vögt dz von billichkeit wegen zc tun schuldig find."i°. t. nach dem Zürchcrabschicdbuch.
SO«.
Baden.
4^95, nach 7. Juni.
Staatsarchiv Liiccr»: Allgemeine Abschiede, il. 1S7, Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II, I7Z.
Nach Zurzach wird geschrieben, daß man dem Jacob Suntag das ihm verkaufte Bett wiedererstatte. I». Da die Knechte aus dem Sarganserlaud, die in auswärtige Kriege gelaufen waren, aufdie an sie ergangene Aufforderung zurückgekehrt sind, so soll mau berathcn, ob der Vogt sie um 2 oder^ Gulden büßen soll, oder ob man es bei der zu Zug aufgesetzten Buße von 5 Gulden bewendet sein lassen
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