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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juni 1495.

von St. Gallen habe für sein Zehntcnkorn um St. Margarethen und St. Johann Höchst die Freiheit vondem Zoll zu Rheineck, den die Eidgenossen von Einem zu Lindau erkauft haben; er bitte, ihn dabei znschirmen. Beschluß: Der Vogt soll daö Verhältnis näher ermitteln und berichten. «I. Da viele Knechtezum Herzog von Orleans ziehen, zu diesen Zeiten aber so seltsame Läufe im Land regieren, daß wn'die Unsrigen vielleicht selbst brauchen, so wird beschlossen, jedes Ort soll den Scinigen ernstlich verbieten,daß niemand wegziehe; die Vögte zu Sargans, im Rheinthal und im Wagcnthal sollen bei LcibeS- undLebensstrafe solches Kriegslaufcn verbieten. Auf nächstem Tag zu Baden will man noch weiter sich darüberberathcn. v. Jedes Ort soll daran sein, daß über Aufwiegler, sobald sie betreten werden, nach ihremVerdienen gerichtet werde, f. Einige Knechte aus den IV Waldstätten, welche vormals zu Domo gegenden Herzog von Mailand im Feld gestanden, bitten, man wolle ihnen behülflich sein, daß der damalsihnen verheißene Brandschatz von 9 Gulden jedem, ihnen vom Herzog endlich ausgerichtet werde. Daswill man heimbringen. Kx. ClauS Wirz von Hochdorf, im Namen seines Stiefsohns HanS Grell, bittet,sein wegeil eines Urtheils verhaftetes Gut ans dem Mehenbergeramt ins Nothenbnrgcramt hinüber führenzn dürfen. Das wird ihm erlaubt unter der Bedingung, daß er Tröstung gebe. I». Schultheiß vonErlach und der Vcnncr von Solothnrn bringen im Auftrag ihrer Herren an, da fremde Keßler allenthalbenim Land herum ziehen und die Leute betrügen, so gefiele es ihnen, die alte Ordnung der Keßler wiederins Leben zu rufen und unter denselben ein Königreich zu macheu, wie daö vormals gewesen. Darüber solljeder Bote auf dem Tag der Jahrrechnung Antwort geben. I. Da eine Rede ausgegangen, es sei vomHerzog vom Mailand ein mit Geld beladencr Esel nach Zürich geschickt, in Herren Cnnrad SchwendeRitters und AltbnrgermeistcrS Haus abgeladen und das Gold unter andere Eidgenossen auögcthcilt worden,so verantwortet sich Herr Cnnrad Schwcnd sowohl vor den Boten als vor großen und kleinen Rüthen Z"Lncern genügend, mit Beifügen, daß er Urheber oder Verbreiter solchen Gerüchts vor gemeinen Eidgenossenoder jedem Ort insbesondere berechtigen werde. Ii.. Auf diesem Tag ist an gemeiner Eidgenossen Botendie Meldung gelangt, daß die kaiserliche Majestät an die Stadt Constanz ein Mandat erlassen habe »»tder Aufforderung, dem schwäbischen Bunde beizutreten. Da nun den Eidgenossen viel an der Stadt Kon-stanz gelegen ist und Jedermann selbst betrachten mag, was Nutzens oder Schadens es für die Eidgenossesein möchte, wenn Constanz in jenen Bund gedrängt würde, so sollen alle Orte ihre Boten auf de"nächsten Tag zu Lucern, Freitag nach dem Pfingsttag (12. Juni), mit Vollmachten versehen, um eineBotschaft nach Constanz zu fertigen, die versuchen soll, eine Einigung mit dieser Stadt abzuschließen"I. Jeder Bote weiß, was auf diesem Tag über den Entwurf der Vereinigung zwischen demSavoycn und den Eidgenossen verhandelt worden ist. in. Da die savohischen Boten hinsichtlich ^erEntschädigungsforderung des HanS Bachmann, Peter Bischof und Martin Archegger wieder nichts >"Befehl haben wollen, letztere aber begehren, daß man den Handelvffwcrfe", so sollen die Boten d>eSache nochmals heimbringen und bedenken, was zn thun sei, damit nicht kriegerischer Aufruhr darauserwachse, i». Dem Martin Archegger wird erlaubt, des Todtschlags halben einen Boten, auö welcheOrt er will, mit nach Savohcu zn nehmen. «». Jeder Bote soll heimbringen den Rathschlag messt"Erneuerung der mailändischcn Capitel. In Betreff der Werbung der Herzogin von SavohenVollziehung der vorgeschlagenen Einigung der Eidgenossen mit dem Haus Savohcu hat man betrachtet,daß auf Martini nächsthin der Waffenstillstand zwischen Savohen und Wallis ausgeht und der zwischenihnen waltende Span noch nicht verglichen ist. Wenn nun der Krieg wieder zum Ausbruch käme,