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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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April 1495.

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keineswegs vor rechtlicher Entscheidung sein wollen. L. Man hat auf diesem Tage ganz besondersbetrachtet, daß wenn die Zwietracht zwischen Uri und der Stadt Constanz nicht bald vermittelt werdenmöchte, Constanz zu seiner mehrcrn Sicherheit leicht sich dem schwäbischen Bunde anschließen könnte. Undweil da dieser Schritt für uns, da die beidseitigen Gebiete aneinander und durcheinander liegen, leicht vonbedenklichen Folgen sein könnte, so soll man heimbringen und ernstlich rathschlagen, ob vielleicht Mittelund Wege zu finden wären, durch Abschließung einer ewigen Vereinigung mit Constanz ein freundnachbar-licheö Verhältnis! auf sichere Grundlagen zu stellen.

Lucern.

4493, 29. Mut (Dienstag nach Urban,).

Staatsarchiv Luccr»: Allgemeine Abschiede, c. tiik. 204.

Uri antwortet der Münze wegen, ihm gefiele, daß man den rheinischen Gulden um 34 Plappartegehen ließe und die 4 Schilling werthen Carlin mit dem Ambrosiuskopf und die 2 Schilling wcrthcn mitdem Breuns; absetzte, so daßdie sich dem Gold verglichen möchten". ?». Auf diesem Tag ist die Münzeauf ein Hindcrsichbringcn gewerthct, wie folgt: Ein rheinischer Gulden für 34 Plapparte, ein alterCarlin für 4^/z Schilling, ein neuer für 4 Schilling 4 Hallcr, ein Mailänder mit dem Ambrosiushaupt,der 4 Schilling gegolten hat, für 3 Plapparte, einer der 2 Schilling wcrthcn mit dem Bremiß und mitdem Täublein für 11 Angster. Die bösen bcschrotcnen Carlin, ebenso die neuen Carlin mag Jeder nehmen,wie er sie wieder los zu werden gedenkt, man verruft sie ganz. Alle andern alten Münzen läßt man inihrer Werthung bleiben. Jeder Bote soll auf den nächsten Tag zu Luccrn seiner Herren Antwort überdiesen Vorschlag bringen.

505.

Lucer u.

4493, 1 . Jllllt (Montag nach d-r Ausfahrt).

Staatsarchiv Lucern I Lucernerabschicdesammlung. 0. 42 t>. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. UiZ.

Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Altburgermcister. Bern. Schultheiß von Erlach. Lucern.Hans Ruß, Ludwig Seiler, Werner von Meggen, Neu- und Altschulthcific. Uri. Ammann in der Gasse.Schwhz. Vogt Berner. Unterwaldcn. Vogt Arnstein. Zug. Scckclmeistcr Stocker. Glarus (niemandanwesend). Freibürg. Der Vcnncr. Solothurn. Urs Biß, Vcnncr.

Da der Hofmeister des Abts von St. Gallen abermals über Eingriffe des Vogts im Nheinthal>n die hohen Gerichte zu Blatten und Gricscrn klagt, so soll jeder Bote das heimbringen, damit manauf dem Tag zu Baden dem Abt in der Sache endliche Antwort geben könne. ?». Der Hofmeister desAbts von St. Gallen bringt weiter an, sei bei den Niedern Gerichten im Nheinthal ein Recht, daß,wo Einer in Buße wegen Frevel verfällt, der Abt von St. Gallen selben gefangen legen könne, es seiUm Gebot oder Verbot. Das werde ihm nun durch den Vogt im Nheinthal nicht zugegeben, ungeachtetVertrag, den er zuvor mit den Appenzcllcrn gemacht, dieses Recht förmlich anzeige. Auf dem näch-i^n Tag der Jahrrechnuug will man hierüber verhandeln, v. Derselbe Hofmeister bringt an, der Abt