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März <495.
SOI.
Lu cer n.
36. März «Montag »ach Läta«>.
Staatsarchiv Luccrn: Lucerncrabschiedcsammlung. 0. S0.
Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Burgermeister. Bern. Schultheiß von Erlach.
Schultheiß Ruß; Schultheiß Seiler; Schultheiß von Meggen. U r i. Schreiber Käß. S chwhz. ^R"doRcding, Altammann; Vcnrich Wagner. Unterwaldcn. Schreiber Suttcr. Zug. Werner Steine,Ammaim. Glarns. Hcnöli Stägcr, des Raths. Fr ei bürg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter. Sol^thurn. Urs Biß.
Die Stadt St. Gallen klagt über die Anfechtung und Beschwerde, die sie von Ulrich Varnbnlnerleide, welcher bei der kaiserlichen Majestät Urtheile erlangt habe, daß St. Gallen ihm für sein Hab ^Gut, Kosten und Schmach eine merkliche Summe Geldes als Entschädigung geben soll, während es de«)in der Sache völlig unschuldig sei, da die IV Orte von der zu St. Gallen gemachten Richtung den Balmbülcr ausgeschlossen, das Seine zu Händen genommen und der Stadt St. Gallen versprochen Haben,''vor ihm zu schützen. Freilich hätten die iv Orte dem Kaiser mehrmals geschrieben, allein das habe bw.'cnichts gefruchtet, gcgcntheilö müsse St. Gallen befürchten, in die Acht zu kommen. Es ruft daher die N ^dringend um Abscndung einer Votschaft an, damit es VarnbülcrS wegen ruhig gelassen werde. Hiera''wird St. Gallen vergönnt, daß eine Botschaft von Luccrn und Schwhz in gemeiner Eidgenossen Name» I' ^zum Kaiser verfügen soll, um selben dringend zu bitten, daß er VarnbülcrS Unternehmen gegen St.abstelle und ihn zur Ruhe weise; denn wenn das nicht geschehen sollte, so könnte man die von St. tstaals Eidgenossen denn doch nicht verlassen. I». Dem Bürgermeister von St. Gallen wird eine Eiiipss^"^an den Grafen Eberhard von Württemberg und an den Grafen Georg von Heiligenberg gegeben, e»bringt an, der Bischof von Constanz habe einen neuen Brauch vorgenommen, „ also das sin gnad vcrn"abzctun, wenn eins das ander der cc anspricht vnd zu Constanz mit vrteil vndcr gelit, das der v»gelegen teil ein büß geben sol, als dann solichs allenthalben in der Eidgnoschaft gebrucht wird. ,gnaden ab discm tag gcschriben von solichcm ze stan vnd vnser Eidgnoschaft den vffsatz vnd straffen be ^ze lassen." Jeder Bote kennt das Anbringen HanS Mumpfö, des Untcrvogts von Baden, baßGotteshaus Wcttingcn in so unordentlichem Zustand sei, daß Vorsorge Roth thnc. Es werdenZürich und Luccrn beauftragt, in aller Eidgenossen Namen den Abt von Salmanöwcilcr alsObern des Gotteshauses Wcttingcn nach Zürich kommen zu lassen, damit derselbe von dem Zustandselben Einsicht nehme, fehlbarc Mönche wegschicke und das Gotteshaus in einen würdigen Standwerde. Zürich soll dem Abt von Salmanswcilcr den Tag bestimmen und selben air Luccrn undverkünden, damit sie ihre Botschaft dahin zu ordnen wissen, v» Denen von Brcisach soll man a»rufen unserer Eidgenossen von Solothurn eine Abmahnung zugehen lassen, f. In Betreff des St"zwischen dem Abt von Wcttingcn und Herrn Ludwig Scherer soll Hans von Mumps, der UntcrvogtBaden, mit dem Abt reden, daß er lctzterm die ihm geliehene und zugesagte Pfründe'zu Dietikon "1Mit Herrn Ludwig wird auch geredet, daß die Eidgenossen in Zukunft weder ihm noch Anderngestatten werden, Pfründen „anzufallen" in ihrem Gebiet. Dem Abt von Wetting«?» soll bemerkt w" 'daß er ohne der Eidgenossen Wissen und Willen Niemanden mehr eine Pfründe zusagen oder verlst"