474 Januar 1495.
nicht trennen lassen sollen, auch daß kein Ort ohne das andere handle, damit alles, was beschlossen wird,vollzogen werde. Endlich soll man auch gedenken, wie Jene zu Wintcrthur gedroht haben, in drei Woche"wieder zu kommen, und wie sie dem Zürchcrschild geslucht haben. I». Auf das Begehren des Hotzogsvon Mailand wird Tag gesetzt nach Zürich auf St. MatthiaStag nächsthin (24. Februar
Das ungefähre Datum nach I» und 497 ; im Abschiedbuch selbst trägt der Abschied weder Tages- noch Ortsangabe.
Lu cern.
44!)5, 7. (vff der alten faSnacht abent).
StaatbareUiv Liiccrn- Üueerncrabschiedesammluiig. 0. Z7 >>. Staatsarchiv Liiccr»: Allacmeinc Abschiede, 0. 180. tb2.
Voten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter; Gerold Meher von Knonan, des Raths. Bern. Wilhclwvon Dicßbach, Ritter. Lucern. HanS Ruß, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschulthciß; Peter von Ali o»'Hans Sunncnberg, des Raths. Schwhz. Ulrich Aufdermaur, Altammann; Vogt Fleckli, des Rat)Glarus. Werner Rittlcr, Landschrciber.
Da vor etwas Zeit einige Knechte aus Uri, Unterwaldcn und Zug einen Kricgözug gege" ^Stadt Constanz vorgenommen haben und dann im Feld zwischen beiden Thcilcn ein Anlaßbricf aufger')worden ist, so hat man auf dem Tag zu Schwhz beschlossen, im Namen der übrigen an der Regier""!des Thurgauö betheiligten Orte, die der Handel auch berührt, eine Botschaft von Lncern und schw-ill die drei Orte zu schicken, um zu bitten, daß man den Anlaß ihnen herausgebe und sie in derhandeln lassen wolle. Diesen Boten ist nun in den drei Orten geantwortet, man befremde sich > ^über den zu Zürich gefaßten Beschluß, die Ihrigen mit der Eidgenossen offenen Panncrn aus dem ste ^heimzubegleiten. Solches sei bisher niemals gebraucht worden und wie sie jederzeit Leib und Gut !" ^Eidgenossen gesetzt haben, so hätten sie solches von ihnen nicht erwartet, zumal die Ihrigen gegen Eoissb"^nichts Unbilliges vorgenommen haben. Mit Constanz wollen sie nach dem gemachten Anlaß ha" ^wie der Eidgenossen Nutzen und Ehre erfordere und sich von dem Anlaß nicht drängen lassen- ^diese Antwort der drei Orte ist nun auf diesem Tag gcrathschlagt worden. ?». Vitt- und MahnbriefSchultheißen, des Raths und der Bürger zu Lucern an Landammann, Rath und Landlente gcmcinlich ^Uri, des KriegözugS wegen, den etliche ihrer Knechte wider den Willen der Obrigkeit, einerThurgau wegen, gegen die Stadt Constanz vorgenommen. Landammann, Rath und Laudlcutc vonwerden freundlich gebeten, und wenn daö nicht hinreiche, förmlich gemahnt, kraft des Bundes, despachcr- und Pfaffcnbricfeö und dcö Stanscrvcrkommnisscö, dem Anlaß, den ihre Knechte im Fc^denen von Constanz auf etliche Personen in den drei Orten gemacht, keine Folge zu geben.Mahnung sei auch an Unterwaldcn und Zug ergangen («l. «t. Luccrn, Samstag vor Jnvocavit).
Zu Damit bricht der ltucerncrabschied ab. Das Resultat scheint i» dem im allgemeine» Abschicdband a. a. O-Mahnbrief von gleichem Datum s>») zu liegen.