Januar 1495.
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^ soll, wenn die ungehorsamen Knechte ihn oder die Seinigcn schädigen wollten, sich mit den ScinigcnZur Gegenwehr setzen. «I. Den drei Orten Uri, Unterwaldcn und Zug wird geschrieben, daß man ihreungehorsamen Knechte, die mit Verachtung der Mahnung also aufgezogen, gehorsam machen werde.
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Ohne Ortsangabe.
Januar.
Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. !!!>.
tt. Jeder Bote soll au seine Herreu bringen den Unfug, den einige Knechte aus Uri, Unterwaldcnund Zug verübt haben, indem sie i) etliche Leute aus dem Thurgau mit vermeinten Klagen hinterrücksder andern Orte, die Thcil am Thurgau haben, vor die Gemeinde zu Uri gebracht, 2) sich wider ihrerHerren Verbot erhoben und auch in andere Orte Anträge gemacht haben, um Leute zum Anschluß an sieund zum Ungehorsam gegen ihre Obern zu vermögen. 3) Ferner daß der Landweibel zu Uri dem Ammaunden Eid aufgesagt und der Knechte Hauptmann geworden und auch in den beiden andern Orten dasHinlaufen anfangs wider der Obrigkeit Willen geschehen ist. 4) Daß jene Knechte sich unterstanden haben,die von Coustanz über alles Rcchtbictcn um Sachen, welche Thurgau berühren und somit die VII Orteuüeiu angehen, anzufechten, s) Daß sie die freundliche Mahnung, so ihnen am Zürchcrscc mit Berufunge»f die Bünde und das Vcrkommniß von Staus gcthan worden, verachtet haben. K) Daß sie, da mau nachdem Abschied des Tags zu Schwhz ihnen nachgeschickt hat, um sie heimzumahuen, den Boten kein Gehörßegebeu haben. ?) Daß der Landweibel von Uri die drei Boten von Zürich, Luccrn und Schwhz in eineCammer genommen und bei verschlossener Thür mit ihnen stolz und tratzlich geredet hat. 8) Daß sie dieKonstanz, ungeachtet ihres Rechtbietcnö auf gemeine Eidgenossen, genöthigt, auf einen Spruch derVoten der drei Orte zu kommen, die bei ihnen gewesen und sich dabei spöttisch geäußert haben, die anderndicr Orte müßten jetzt vor der Thüre stehen u. s. w. ü) Daß die Führer die Mahnungen der fünf Orte nicht"»nehmen noch vor die gemeinen Knechte haben bringen wollen, auch die Mahnung an die Boten der drei^Ue, sich des Spruchs nicht zu beladen, verachtet haben, i») Wie sie darauf dem Abt von St. Gallen undLessen Schirmortcn, der Hauptmannschaft und anderer Sachen wegen, gedroht haben, tt) Wie sie fernereiniger besonderer Orte und ihrer Angehörigen wegen gedroht haben, alles was seit den Bünden durchetliche Orte erkauft oder sonst erworben worden sei, einzunehmen und „gemein zu machen", rs) Item^ercr im Wagcuthal und ihres Uutcrvogts Andreas Senn wegen. iZ) Wie sie den Befehl der IV Orte,des Mchrtheils, zu Zürich zur Heimkehr verachtet haben. t4) Wie Andreas Senn mit einer AnzahlViagenthalcr nach Wintcrthur gekommen und das Gelöbniß wieder heimzukehren nicht gehalten, auch wie"e Boten der drei Orte in der Sache sich benommen haben. Um über alle diese Dinge zu verhandeln,toird den fünf Orten ein Tag nach Schwhz gesetzt, wohin jedes derselben zum mindesten zwei Botenenden soll. Vorzüglich sollen folgende Punkte erwogen werden: Erstlich daß der Konstanz abgedrungcne, "inß aufgehoben werde und alle Verhandlungen über das Thurgau zwischen der Stadt Constanz und^n eidgenössischen Orten gcmeinlich stattfinden sollen; zweitens, daß diejenigen, welche diesen kricglicheu^ ufruhr angestiftet und vollzogen haben, nach Verdienen gestraft werden; drittens, wie man solchem für^ Zukunft vorkommen wolle; ferner daß die fünf Orte in dieser Sache gemeinsam handeln und sich
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