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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Octobcr 1494.

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E i it si e d e l n.

t^94l, 16. October (Donstag nach Galli),

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. 0.(72. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. (Sl.

i». HanS Jost und Niclauö Rizzi, Hauptleute des Gotteshauses St. Gallen, sollen auf den nächstenzur RcchnnngSablagc angehalten werden. I». Der Abt von PfäfcrS möchte den Zehnten des GottcS-hauseö zu Männcdorf gern verkaufen und aus dem Erlös dcö Gotteshauses Schulden bezahlen. Aufnächstem Tag will man sich aussprechen, ob man den Verkauf bewilligen wolle, v. Dem GotteshausDettingen ist vergönnt, das Gold zu nehmen, wie jeder Bote weift. «I. Schwhz und Glarus sollen^urch ei«? eigene Botschaft beim Abt von PfäfcrS mit allem Fleift darauf hinwirken, daft er den Ver-glich mit Herrn Rudolf von Tobel annehme. «. Schwhz soll im Namen gemeiner Eidgenossen versuchen,einen gütlichen Vergleich zwischen denen von Zug und denen von Hünenberg zu Stande zu bringen.

Es wäre sehr im Interesse gesammtcr Eidgenossen gelegen, daß die Wollcbcn und ihre Helfer vonchrcm bisherigen Verfahren gegen die Florentiner einmal abstünden, damit die Kauflcntc und andere inEidgenossenschaft sicher wandeln möchten. Auf dem Tag, der nächsthin zu Zug geleistet werden soll,^>ll man diesfalls bcrathen. K. Jeder Bote soll heimbringen, ob man den Weg am Platifcr machen^olle und darum auf genanntem Tag antworten. I». Jeder Bote weift, wie die Sache zwischen demAbt von PfäfcrS und Herrn Rudolf von Tobel berichtet und in diesem Bericht beschlossen ist, daß dieEidgenossen allen Unwillen gegen Herrn Rudolf von Tobel und Andere, die darin bctheiligt sind, aus-üben, auch der Grob seiner Strafe ledig sein soll, dessen sich die Eidgenossen auf diesem Tag gemächtigtdabcn. l. Die Eidgenossen haben für einige aus Zürich verwiesene Weibspersonen Fürbitte eingelegt.

i?»I.

Zug.

4^19^, 29, Actvhstv (Mittwoch nach Simonis und Jude).

Staatsarchiv Liiccrn: Allgemeine Abschiebe. 0.(73.

tt. Der Von Neuenbürg, welcher zu Baden sitzt und die Vermittlung der Eidgenossen angerufen hat"Nl das, waö ihm zu Neuenbürg widerfahren, wird ans den Tag gewiesen, der nächstens des römischenKönigs wegen gehalten werden soll. I». Herr Hanö Vhrabcnd von Muri klagt, daft ungeachtet des vomDbervogt ergangenen Verbots Wildprct gejagt und mit Büchsen geschossen werde, waö ein Schaden sei,^nn oft verliere man dasselbe und es gehe ohne Jemandes Nutzen zu Grunde. Hierauf wird dem Vogtgeschrieben, er soll die strafen, welche daö Verbot übersehen; glauben sie dazu Recht zu haben, so soll er"e vor die Eidgenossen weisen. «. Der Aufwiegler von St. Gallen und Appenzell wegen, die bedeutendes^ut heimgebracht haben, jetzt aber nicht im Land sind, wird erkennt, weil man ihrer Personen nichtAbhast werden könne, so soll man zu ihrem Gute greifen. «I, Jeder Bote soll seinen Abschied derKnechte wegen an seine Herren bringen und auf St. MartinStag stt. November) wieder zu Zug sein,^ man die endlichen Beschlüsse fassen will. v. Ebenso soll man dannznmal Vorkehren besprechen gegeniejenigen, welche Korn und andere Lebensmittel zur Ausfuhr nach der Lombardei in der Eidgcnosscn-

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