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August t494.
so in der Grafschaft Baden liegen, nicht weiter reden. Daher wird dem Vogt von Baden neuerdingsbefohlen, alle zur Grafschaft gehörigen Lehen zu leihen. «. Eine Jüdin hatte Einige im Thurgau ummehr angefordert, als sie ihr schuldig waren, und selbe mit dem Landgericht zu Coustanz in Acht undGefangenschaft gebracht. Daher wird Uri beauftragt, dem Landvogt im Thurgau, seinem Landmann, derdie Sache bereits erkundigt hat, aufzutragen, daß er die Jüdin nach ihrem Verdienen strafe. «I- Dc>Kirche zu Thal im Nhcinthal wird das Fuder Wein, das ihr bisher zugekommen ist, jährlich auchfürdcrhin an ihren Bau geschenkt, v. Ein Streit zwischen denen von Schaffhauscn im Namen ihresBürgers Andreas Vogt auf der einen und Ulrich Zipp auf der andern Seite, wird, da die Sache nichtklar vorliegt, auf den nächsten Tag verschoben, wohin man beide Prirtcicn in Hoffnung gütlicher Ver-ständigung laden solle. L. Jeder Bote erhält eine Abschrift der Antwort, die wir vom König vonFrankreich erhalten haben, und auch von derjenigen, welche die Hauptlcute des Königs, von Genua aus,unfern Boten gegeben haben. Auf nächsten Tag soll man sich darüber erklären. K. Zürich soll in alle»Eidgenossen Namen dem Abt von Pfäfcrs eine Empfehlung an den Papst und den Herzog von Mailandausstellen, wie das auf dem Tag zu Luccrn beschlossen worden, Herrn Rudolf von Tobels wegen. Auchwird unfern Eidgenossen neuerdings empfohlen, mit Herrn Rudolf von Tobel, wenn sie an ihn koniwcnkönnen, ernstlich zu reden, daß er den Abt von PfäfcrS an der Pfründe zu Tuggcn unbekümmert lasse-I». Aus Hans Bachmannö und seiner Mithafteu Klage ist unfern Eidgenossen von Lucern befohlen, d^'Herzogin (von Savoheu) und dem Herzog Philibcrt ernstlich zu schreiben, daß sie den genannten Bachmann bei seinen erlangten Rechten und Urtheilcn gegen die hinter ihnen gesessenen Herren von Monstabum Hauptgut, Kosten und Schaden unverzüglich handhaben möchten, ansonst müsse man ihnen auf andereWeise zu dem Ihrigen verhelfen. Bern und Freiburg sollen dem Herzog und der Herzogin, als ihrenBurgern, ebenfalls der Sache wegen schreiben.
l I>. fehle» im Luccrncrexcmplar.
487.
Zug.
September cvff S-m« Ven»-» Tagi.
Staatsarchiv Lncern - Allgemeine Abschiede. <l.t7I.
». Die Boten der fünf Orte haben jetzt zu Zug beschlossen, die sieben Orte sollen auf llächss^Frauentag (8. September) ihre Botschaft nach Zürich schicken, um dieses zu bitten, mit Herrnvon Tobel zu reden, daß er sein Vornehmen, der Pfründe zu Tuggen wegen, gegen die armen Leute dastabstelle. Erlangen sie das nicht, so soll Zürich gebeten werden, seine Hand ganz von dem von ^
abzuziehen, ihm seine eigenen Güter oder den „fürling" (Uebcrschuß) seiner beiden Pfründen iuzu legen und daraus nach Rom, oder wohin es nöthig wird, Jemanden reisen zu lassen, um diein Ordnung zu bringen. ?»» Der Abt von Wcttingcn und Hans von Mumpf sollen auf obbewe^^Tag zu Zürich erscheinen; da will man ihnen Weisung in Betreff des Haushalts im Klostere. Auf gleichem Tag sollen auch Ulrich zum Brunnen, Vogt im Oberland, und die Seinen und 'Frauen von Schännis erscheinen. Letztere behaupten, die Güter im Sarganserlaud, die ihnenseien steuerfrei, was die Sarganser bestreiten. Es soll ein Verglcichsversuch gemacht werden.